30.08.2016, 09:18
[brief=Reich,750]
Offiçiaô dle Quaestór imperiál
[size=10]OFFICIUM DE QUAESTOR IMPERIALIS[/size]
[size=10]γραφείο της μέγας κουροπαλάτης[/size]
[size=10]OFFICIUM DE QUAESTOR IMPERIALIS[/size]
[size=10]γραφείο της μέγας κουροπαλάτης[/size]
Alba Longa, Laranis den 27. Celius des Jahres 10514, zur hora quinta.
[/brief]
Reichskreditverordnung der Nationalbank/Banca naçionál d´Ephèbe/ΤΡΑΠΕΖΑ ΕΘΝΙΚΗ ΕΦΉΒΙΚΉ
Um die Binnennachfrage nach einheimischen Produkten, den Wohnungsbau sowie das Wachstum und Wohl der Familien zu fördern, stellt die Nationalbank/Banca naçionál d´Ephèbe/ΤΡΑΠΕΖΑ ΕΘΝΙΚΗ ΕΦΉΒΙΚΉ mit sofortiger Wirkung Ehepaaren aus dem Stand der Cives einen zinslosen Kredit in Höhe von
950,-Ð
zur Verfügung. Die Nationalbank/Banca naçionál d´Ephèbe/ΤΡΑΠΕΖΑ ΕΘΝΙΚΗ ΕΦΉΒΙΚΉ macht jedoch zur Bedingung, dass oben genannter Kredit ausschliesslich zum Erwerb von Haushaltungsgegenständen aus heimischer, handwerklicher Produktion, zum Bau und Erwerb von Häusern oder Wohnungen, kurz: Zur Gründung und Sicherung von familiären Haushalten verwendet wird.
Der Kredit wird in Raten von 9,5 Ð monatlich abbezahlt und hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Wird innerhalb dieser Frist ein Kind in die Ehe hineingeboren oder adoptiert, so wird die restliche Kreditschuld des Paares um 25% gemindert. Wird innerhalb dieser Zeit ein zweites Kind in die Ehe hineingeboren oder adoptiert, so wird die restliche Kreditschuld um 50% gemindert, bei Geburt oder Adoption eines dritten Kindes entfällt die Schuld gänzlich.
Für die Angehörigen des Standes der Equites gelten die selben Bedingungen, jedoch erhebt die Nationalbank/Banca naçionál d´Ephèbe/ΤΡΑΠΕΖΑ ΕΘΝΙΚΗ ΕΦΉΒΙΚΉ hier einen Zinssatz von 1% der Gesamtkreditsumme. Angehörige des Standes der Clarissimi haben ausdrücklich keinen Anspruch auf diesen Kredit seitens der Nationalbank/Banca naçionál d´Ephèbe/ΤΡΑΠΕΖΑ ΕΘΝΙΚΗ
ΕΦΉΒΙΚΉ.
Der Kredit wird in Raten von 9,5 Ð monatlich abbezahlt und hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Wird innerhalb dieser Frist ein Kind in die Ehe hineingeboren oder adoptiert, so wird die restliche Kreditschuld des Paares um 25% gemindert. Wird innerhalb dieser Zeit ein zweites Kind in die Ehe hineingeboren oder adoptiert, so wird die restliche Kreditschuld um 50% gemindert, bei Geburt oder Adoption eines dritten Kindes entfällt die Schuld gänzlich.
Für die Angehörigen des Standes der Equites gelten die selben Bedingungen, jedoch erhebt die Nationalbank/Banca naçionál d´Ephèbe/ΤΡΑΠΕΖΑ ΕΘΝΙΚΗ ΕΦΉΒΙΚΉ hier einen Zinssatz von 1% der Gesamtkreditsumme. Angehörige des Standes der Clarissimi haben ausdrücklich keinen Anspruch auf diesen Kredit seitens der Nationalbank/Banca naçionál d´Ephèbe/ΤΡΑΠΕΖΑ ΕΘΝΙΚΗ
ΕΦΉΒΙΚΉ.