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Gemeinsame Erklärung der Imperatores Augusti!
#1
[brief=Reich, 750]




Gemeinsame Erklärung der Imperatores Augusti!
Justinianopolis und Alba Longa, Satris, den 13. Turanus des Jahres 2769 a.u.c. zur Hora nona.

Die aufgrund unserer kaiserlichen Entscheidung zugunsten der Freien Republik Metropolis geräumte Protektoratszone war seit dem Jahre 2605 bzw. 1852 von ladinischen Truppen, zunächst des Ostreiches, später, ab dem Jahre 2762 bzw. 2009 von gesamtladinischen Streitkräften besetztes Territorium.

Das 1.284 l² bzw. 6.294 km² grosse Gebiet wurde in den vergangenen 164 Jahren nie von einer auswärtigen Macht beansprucht, so dass ein, wie auch immer gearteter Rechtsanspruch eines etwaigen Staates niemals bestand und auch im Nachhinein nicht erklärt werden kann.

Nach unserer Rechtsauffassung hätte ein Anspruch auf diesesTerritorium noch während der ladinischen Besatzungszeit erhoben werden müssen, um einen Titel zu erwirken, der dann innerhalb einer Frist von 30 Jahren vollstreckbar gewesen wäre.

Sollte nun, nach 164 Jahren der unwidersprochenen ladinischen Verwaltung in diesem Gebiet, eine auswärtige Macht dennoch irgendwelche Ansprüche auf die ehemalige Protektoratszone erheben, so würde das Imperium ein internationales Schiedsgericht anrufen, wobei wir sicher davon ausgehen, dass sich dieses Schiedsgericht der imperialen Rechtsauffassung anschliessen würde.



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Gemeinsame Erklärung der Imperatores Augusti! - von Honorius Flavius Julianus - 15.10.2016, 13:28



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