10.11.2016, 00:54
Nun, das muss man nicht. Gemäß Bundesverfassung hat der Bundespräsident das Recht Verträge mit anderen Staaten abzuschließen.
Daher ist eine Vorlage bereits in seinem Büro und wartet nur mehr darauf von ihm unterschrieben zu werden.
Sollte ich darf dann natürlich stellvertretend ebenfalls unterzeichnen, da die Bundesverfassung was das betrifft offenbar einen rechtlichen Spielraum beinhaltet, über den sich der Bundesverfassungsgerichtshof noch nicht ganz einig ist.
lächelt und fährt fort
Mir persönlich soll es recht sein. Außerdem wäre die illyrianische Außenpolitik massiv eingeschränkt würde immer nur eine Person um die Welt reisen.
Daher ist eine Vorlage bereits in seinem Büro und wartet nur mehr darauf von ihm unterschrieben zu werden.
Sollte ich darf dann natürlich stellvertretend ebenfalls unterzeichnen, da die Bundesverfassung was das betrifft offenbar einen rechtlichen Spielraum beinhaltet, über den sich der Bundesverfassungsgerichtshof noch nicht ganz einig ist.
lächelt und fährt fort
Mir persönlich soll es recht sein. Außerdem wäre die illyrianische Außenpolitik massiv eingeschränkt würde immer nur eine Person um die Welt reisen.