14.11.2016, 11:58
[brief=Reich, 750]
Alba Longa, Tivris den 12.Amphilus des Jahres 2769, zur Hora sexta.
Mit grossem Bedauern muss ich zur Kenntnis nehmen, dass offenbar ein ladinischer Staatsbürger den Respekt gegenüber Eigentumsrechten der Vereinigten Föderativen Republik vermissen liess!
Da sich das Verbrechen auf dem Hoheitsgebiet der Vereinigten Föderativen Republik ereignete, zudem die Republik die Todesstrafe ebenso vehement ablehnt, wie auch wir diese Strafe ablehnen, steht nicht zu Fürchten, dass das Urteil eines republikanischen Gerichtes über Gebühr streng ausfallen wird, ohne hier präjudikativ wirken zu wollen.
Weil dem so ist, verzichtet das Imperium auf die Überstellung besagter Person an unsere Behörden, jedoch sind wir bei der Aufklärung des Verbrechens gerne bereit, unsere Hilfe anzubieten.
Allenfalls darf darüber nachgedacht werden, den Angeklagten nach erfolgter Verurteilung und Verbüssung der Strafe in der Vereinigten Föderativen Republik an Ladinien bzw. die zuständigen Behörden des Imperiums auszuliefern, um zu prüfen, ob nicht das Imperium erneut Klage wegen Vertagsbruches zwischen der Vereinigten Föderativen Republik und dem Imperium Ladinorum durch die betreffende Person erheben solle. Ich selbst würde allerdings die Zulassung eines Vertreters des imperiums als Nebenkläger begrüssen.
Ich verbleibe mit den freundlichsten Grüssen
Salve utque Vale!
[/brief]
Offiçiaô dle Praeféct extraordinár
OFFICIUM DE PRAEFECTUS DE RE EXTERNAE
γραφείο της μέγας δομέστικος
OFFICIUM DE PRAEFECTUS DE RE EXTERNAE
γραφείο της μέγας δομέστικος
Alba Longa, Tivris den 12.Amphilus des Jahres 2769, zur Hora sexta.
Niketas Choniatés, Päfekt der Föderaten und der Auswärtigen Angelegenheiten
an
Ihre Exzellenz Juona Phar, (Iedi) Botschafter der Vereinigten Föderativen Republik
Hochverehrte Exzellenz, möget Ihr Euch wohlbefinden!an
Ihre Exzellenz Juona Phar, (Iedi) Botschafter der Vereinigten Föderativen Republik
Mit grossem Bedauern muss ich zur Kenntnis nehmen, dass offenbar ein ladinischer Staatsbürger den Respekt gegenüber Eigentumsrechten der Vereinigten Föderativen Republik vermissen liess!
Da sich das Verbrechen auf dem Hoheitsgebiet der Vereinigten Föderativen Republik ereignete, zudem die Republik die Todesstrafe ebenso vehement ablehnt, wie auch wir diese Strafe ablehnen, steht nicht zu Fürchten, dass das Urteil eines republikanischen Gerichtes über Gebühr streng ausfallen wird, ohne hier präjudikativ wirken zu wollen.
Weil dem so ist, verzichtet das Imperium auf die Überstellung besagter Person an unsere Behörden, jedoch sind wir bei der Aufklärung des Verbrechens gerne bereit, unsere Hilfe anzubieten.
Allenfalls darf darüber nachgedacht werden, den Angeklagten nach erfolgter Verurteilung und Verbüssung der Strafe in der Vereinigten Föderativen Republik an Ladinien bzw. die zuständigen Behörden des Imperiums auszuliefern, um zu prüfen, ob nicht das Imperium erneut Klage wegen Vertagsbruches zwischen der Vereinigten Föderativen Republik und dem Imperium Ladinorum durch die betreffende Person erheben solle. Ich selbst würde allerdings die Zulassung eines Vertreters des imperiums als Nebenkläger begrüssen.
Ich verbleibe mit den freundlichsten Grüssen
Salve utque Vale!
[/brief]
Νικήτας Χωνιάτης