24.11.2016, 22:13
Für die Dioecesis Alba Longa:
[brief=Reich,750]
Senat wählt mit einfacher Mehrheit für die Dauer eines Jahres einen
Vorsitzenden, welcher den Titel Princeps Senatus tragen wird.
Ad I.1.
Der
Senat wählt ebenfalls mit einfacher Mehrheit und ebenfalls für die
Dauer eines Jahres zwei Stellvertreter des Princeps Senatus.
Ad II.
Das
Sitzungsjahr des Senates beginnt am 04. Enea (06.02.) eines jeden
Jahres und endet am 03. Enea des folgenden Jahres. Das Sitzungsjahr des
Senates ist identisch mit dem Amtsjahr der beiden Consules.
AdII. 1.
In
der Zeit vom 13. Trajaneus (15.12.) bis zum 13. Enea (15.02.) pausiert
der Senat, mit Ausnahme des 04. Enea, an dem die Conules, der Princeps
Senatus sowie dessen Stellvertreter gewählt werden. Diese Feria Senata
genannte Zeit kann nur durch dringende Einberufung des Senates durch
eines seiner Mitglieder, der Consules oder der Imperatoren bzw. eines
Consuls, bzw. eines der Imperatoren unterbrochen wwerden.
Ad III.
Der
Princeps Senatus kann auf Vorschlag eines Senators einem Gast Rederecht
gewähren. Dieses Recht kann aus wichtigem Grund versagt werden,zum
Beispiel bei nicht öffentlichen Sitzungen zu Reichsinterna.
AD IV.
Während
einer laufenden Sitzung ist der Verzehr von Speisen und
Getränken,lautes Plaudern, Pediküre und Maniküre im Senatssaal zu
unterlassen.Auch das Mitführen von Tieren ist untersagt.Ausnahme:
Blindenhunde.
[/brief]
[brief=Reich,750]
Das Hohe Haus möge entscheiden:
Soll der Senat die in folgendem Text vorliegende Geschäftsordnung des Parlamentes annehmen?
Ja [x]
Nein [ ]
Enthaltung [ ]
DerSoll der Senat die in folgendem Text vorliegende Geschäftsordnung des Parlamentes annehmen?
Ja [x]
Nein [ ]
Enthaltung [ ]
Ad I.
Senat wählt mit einfacher Mehrheit für die Dauer eines Jahres einen
Vorsitzenden, welcher den Titel Princeps Senatus tragen wird.
Ad I.1.
Der
Senat wählt ebenfalls mit einfacher Mehrheit und ebenfalls für die
Dauer eines Jahres zwei Stellvertreter des Princeps Senatus.
Ad II.
Das
Sitzungsjahr des Senates beginnt am 04. Enea (06.02.) eines jeden
Jahres und endet am 03. Enea des folgenden Jahres. Das Sitzungsjahr des
Senates ist identisch mit dem Amtsjahr der beiden Consules.
AdII. 1.
In
der Zeit vom 13. Trajaneus (15.12.) bis zum 13. Enea (15.02.) pausiert
der Senat, mit Ausnahme des 04. Enea, an dem die Conules, der Princeps
Senatus sowie dessen Stellvertreter gewählt werden. Diese Feria Senata
genannte Zeit kann nur durch dringende Einberufung des Senates durch
eines seiner Mitglieder, der Consules oder der Imperatoren bzw. eines
Consuls, bzw. eines der Imperatoren unterbrochen wwerden.
Ad III.
Der
Princeps Senatus kann auf Vorschlag eines Senators einem Gast Rederecht
gewähren. Dieses Recht kann aus wichtigem Grund versagt werden,zum
Beispiel bei nicht öffentlichen Sitzungen zu Reichsinterna.
AD IV.
Während
einer laufenden Sitzung ist der Verzehr von Speisen und
Getränken,lautes Plaudern, Pediküre und Maniküre im Senatssaal zu
unterlassen.Auch das Mitführen von Tieren ist untersagt.Ausnahme:
Blindenhunde.
[/brief]
Praefectus de Re Militaria
Fürst von Tarraco
Consul Occidentalis
Proconsul von Vitellia Secunda
Fürst von Tarraco
Consul Occidentalis
Proconsul von Vitellia Secunda