24.11.2016, 22:39
Hochwürdigste Väter und Mütter des Reiches,
Ich Lucius Cornelius Sulla, Consul Occidentalis sowie Senator der Dioecesis Alba Longa, stelle hiermit den Antrag auf einen Verfassungszusatz, der die Belange des Staates besser organisieren soll. Dieser Vorschlag dient vor allem der Förderung der Rechtssicherheit in unserem Vaterland. Das Gesetz ist klar und eindeutig formuliert, ich bitte deshalb um die Unterstützung dieses Vorhabens.
Für Fragen der ehrwürdigen Senatorenschaft stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
[brief=Reich,750]
Ad I.
Die Dioecesiae wählen ihre Senatoren selbst. Wählbar sind alle Adeligen einer Dioecesis. Wahlberechtigt sind alle Staatsbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und aller Stände. Die Foederatii wählen ihre Senatoren nach eigenem Recht.
Ad II.
Die gesamte Reichsregierung, die Consules und die Praefectii, werden vom Senat gewählt.
Ad III.
Alle Gesetze werden vom Senat verabschiedet.
Ad IV.
Das Haushaltsrecht liegt beim Senat.
Ad V.
Der innere und äußere Notstand, der Ausnahmezustand, kann von den Consules und den Imperatores Augusti erklärt werden. Der innere und äußere Notstand sowie der Ausnahmezustand kann für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen verhängt werden. Alles was über diesen Zeitraum hinaus geht, muss vom Senat beschlossen werden.[/Brief]
Ich Lucius Cornelius Sulla, Consul Occidentalis sowie Senator der Dioecesis Alba Longa, stelle hiermit den Antrag auf einen Verfassungszusatz, der die Belange des Staates besser organisieren soll. Dieser Vorschlag dient vor allem der Förderung der Rechtssicherheit in unserem Vaterland. Das Gesetz ist klar und eindeutig formuliert, ich bitte deshalb um die Unterstützung dieses Vorhabens.
Für Fragen der ehrwürdigen Senatorenschaft stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
[brief=Reich,750]
Zweiter Zusatzartikel zur Verfassung, die Belange des Staates betreffend
Ad I.
Die Dioecesiae wählen ihre Senatoren selbst. Wählbar sind alle Adeligen einer Dioecesis. Wahlberechtigt sind alle Staatsbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und aller Stände. Die Foederatii wählen ihre Senatoren nach eigenem Recht.
Ad II.
Die gesamte Reichsregierung, die Consules und die Praefectii, werden vom Senat gewählt.
Ad III.
Alle Gesetze werden vom Senat verabschiedet.
Ad IV.
Das Haushaltsrecht liegt beim Senat.
Ad V.
Der innere und äußere Notstand, der Ausnahmezustand, kann von den Consules und den Imperatores Augusti erklärt werden. Der innere und äußere Notstand sowie der Ausnahmezustand kann für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen verhängt werden. Alles was über diesen Zeitraum hinaus geht, muss vom Senat beschlossen werden.[/Brief]
Praefectus de Re Militaria
Fürst von Tarraco
Consul Occidentalis
Proconsul von Vitellia Secunda
Fürst von Tarraco
Consul Occidentalis
Proconsul von Vitellia Secunda