27.12.2016, 12:33
"Ich möchte, dem Umstand gehorchend, dass das Volk aus meiner Sicht offenbar schnelle Wahlen wünscht, ein Wahlgesetz zur Abstimmung stellen."
[brief=Reich, 750]
§1. Berechtigt zur aktiven Teilnahme an den Wahlen zum Senat sind alle Bürger des Reiches ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
§2.Jeder Wahlbürger verfügt über 2 Stimmen, von denen die erste zu 100%, die Zweitstimme zu 50% gewichtet wird.
§3. Die Partei, die in einem Wahlbezirk, der entweder einer Dioecesis oder einem Foederatus bzw. dem Exarchat entspricht, die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereint, erhält das Recht, für diesen Wahlbezirk einen Senator zu bestimmen. Dieser verfügt bei Abstimmungen über alle Wahlstimmen seines Wahlbezirkes.
§3.1. Der von der jeweiligen Partei entsandte Senator ist nicht verpflichtet, seinen Wohnsitz in seinem Wahlbezirk inne zu haben.
§4. Ab der Ausschreibung der Wahlen entweder durch beide oder einen der Consules bzw. durch einen oder beide Imperatores Augusti beträgt die Dauer der Wahl zwei Wochen oder solange, bis alle möglichen Stimmen abgegeben sind, wenn dies bereits vor Ablauf der zwei Wochen erreicht sein sollte.
" Gemäß des mir von der Verfassung erteilten Rechtes, ich zitiere:
"Legislative Funktion des Senates
Der Senat berät entweder von den Kaisern zur Diskussion gestellte Gesetzesvorlagen oder bringt diese selbst ein. Dieses Recht auf Einbringung von Gesetzesvorlagen steht jedem Senator zu. Für die Annahme einer Gesetzesvorlage als geltendes Recht ist eine einfache Mehrheit der Senatoren sowie die Zustimmung der Kaiser notwendig."
bringe ich diesen Gesetzestext dem Senat zur Abstimmung ein. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass die Verfassung noch den neuen Gegebenheiten angepasst werden muss."
[brief=Reich, 750]
Lex Justina de Electionibus
§1. Berechtigt zur aktiven Teilnahme an den Wahlen zum Senat sind alle Bürger des Reiches ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
§2.Jeder Wahlbürger verfügt über 2 Stimmen, von denen die erste zu 100%, die Zweitstimme zu 50% gewichtet wird.
§3. Die Partei, die in einem Wahlbezirk, der entweder einer Dioecesis oder einem Foederatus bzw. dem Exarchat entspricht, die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereint, erhält das Recht, für diesen Wahlbezirk einen Senator zu bestimmen. Dieser verfügt bei Abstimmungen über alle Wahlstimmen seines Wahlbezirkes.
§3.1. Der von der jeweiligen Partei entsandte Senator ist nicht verpflichtet, seinen Wohnsitz in seinem Wahlbezirk inne zu haben.
§4. Ab der Ausschreibung der Wahlen entweder durch beide oder einen der Consules bzw. durch einen oder beide Imperatores Augusti beträgt die Dauer der Wahl zwei Wochen oder solange, bis alle möglichen Stimmen abgegeben sind, wenn dies bereits vor Ablauf der zwei Wochen erreicht sein sollte.
Soll dieses Gesetz in der hier vorliegenden Form durch den Senat angenommen werden?
oué/sic/ναί/ja [X]
nô/non/όχι/nein [ ]
abstinençia/abstinentia/αποχή/ich enthalte mich [ ]
[/brief]oué/sic/ναί/ja [X]
nô/non/όχι/nein [ ]
abstinençia/abstinentia/αποχή/ich enthalte mich [ ]
" Gemäß des mir von der Verfassung erteilten Rechtes, ich zitiere:
"Legislative Funktion des Senates
Der Senat berät entweder von den Kaisern zur Diskussion gestellte Gesetzesvorlagen oder bringt diese selbst ein. Dieses Recht auf Einbringung von Gesetzesvorlagen steht jedem Senator zu. Für die Annahme einer Gesetzesvorlage als geltendes Recht ist eine einfache Mehrheit der Senatoren sowie die Zustimmung der Kaiser notwendig."
bringe ich diesen Gesetzestext dem Senat zur Abstimmung ein. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass die Verfassung noch den neuen Gegebenheiten angepasst werden muss."
Diocetissa Thivariae