27.10.2017, 14:52
"Der Beklagte ist schuldig der Verfälschung von Olivenöl, der Schädigung des guten Rufes sämtlicher klageführender Parteien so wie der wissentlichen Falschaussage.
Er wird daher dazu verurteilt, seinen sämtlichen Besitz, soweit er sich nicht auf privates Wohneigentum bezieht, zu veräussern und den Erlös der Cura Annona zukommen zu lassen. Des Weiteren wird ihm auf Lebenszeit verboten, die Gütezeichen einer Gilde zu führen. Aus dem Stand der Equites wird er zurückgestuft in den Stand eines Cives. Dies gilt ebenso für seine Familie. Damit ist ihm und seiner Familie untersagt, bei den Wagenrennen auf den Sitzen der Equites Platz zu nehmen. Jegliches Barvermögen seiner Gens ab einer Höhe von 250.000 Denaren, die Grundbedingung zur Zugehörigkeit zum Ordo Equites, wird zugunsten der klageführenden Parteien eingezogen, bei weiterer Überschreitung in Zukunft, bzw. bei Erreichen dieser Summe ebenfalls erneut eingezogen und gleichmässig auf selbige verteilt. Die Forderung nach drei Jahren Zwangsarbeit in den Bleiminen erschien mir unverhältnismäßig und wird daher abgelehnt.
Gegen dieses Urteil ist eine Berufung bei seiner Majestät, dem Imperator Occidentalis, binnen einer Woche zulässig. Damit schliesse ich die Sitzung."
Er wird daher dazu verurteilt, seinen sämtlichen Besitz, soweit er sich nicht auf privates Wohneigentum bezieht, zu veräussern und den Erlös der Cura Annona zukommen zu lassen. Des Weiteren wird ihm auf Lebenszeit verboten, die Gütezeichen einer Gilde zu führen. Aus dem Stand der Equites wird er zurückgestuft in den Stand eines Cives. Dies gilt ebenso für seine Familie. Damit ist ihm und seiner Familie untersagt, bei den Wagenrennen auf den Sitzen der Equites Platz zu nehmen. Jegliches Barvermögen seiner Gens ab einer Höhe von 250.000 Denaren, die Grundbedingung zur Zugehörigkeit zum Ordo Equites, wird zugunsten der klageführenden Parteien eingezogen, bei weiterer Überschreitung in Zukunft, bzw. bei Erreichen dieser Summe ebenfalls erneut eingezogen und gleichmässig auf selbige verteilt. Die Forderung nach drei Jahren Zwangsarbeit in den Bleiminen erschien mir unverhältnismäßig und wird daher abgelehnt.
Gegen dieses Urteil ist eine Berufung bei seiner Majestät, dem Imperator Occidentalis, binnen einer Woche zulässig. Damit schliesse ich die Sitzung."
Diocetissa Thivariae