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Präsidentenamt
#31
Continuity of Government Act


§1 Continuity of Government Act:
(1) Zum Schutze der Handlungsfähigkeit der Regierung der Volksrepublik werden die nachstehenden Maßnahmen getroffen:
I. Es wird nach §2 ein auf vier Stufen bestehendes Bereitschaftsniveau geschaffen.
II. Es werden nach §3 Maßnahmen zum Standortwechsel der Regierungsorgane geschaffen.
III. Es wird nach §4 ein Verfassungsnotstand geschaffen.
IV. Es wird nach §5 eine Kommandostruktur für den Verfassungsnotstand geschaffen.
(2) Die Notwendigkeit der Anwendung in den §§1-5 festgeschriebenen Maßnahmen ist umgehend dem Reich mitzuteilen.

§2 Nivel de preparación:
(1) Es wird ein Bereitschaftsniveau geschaffen, nachdem sämtliche Regierungseinrichtungen bereit sein müssen die in dem Continuity of Government Act vorgeschriebenen Maßnahmen auszuführen.
(2) Diese Levels sind:
COGLEV I: Normaler Betrieb – Bereitschaft zur Anwendung des COGA innerhalb von 12 Stunden.
COGLEV II: Erhöhte Bereitschaft – Bereitschaft zur Anwendung des COGA innerhalb von 8 Stunden.
COGLEV III: Notlage – Besetzung der Zweigstellen und Vorbereitung zur Übernahme der Funktionen.
COGLEV IV: Ausnahmezustand – Evakuierung des Präsidenten, Vizepräsidenten, Senates, Parlamentes, Obersten Gerichtshofes und des Demokratischen Rates zu geheimen Orten.
(3) Befugt zur Anordnung dieser Befehle sind: Der Präsident, der Vizepräsident und der Innensenator.
(4) Im Falle von HTL Rot oder Schwarz wird automatisch COGLEV II ausgelöst.
(5) Weitere Vorschriften regeln gesonderte Gesetze und die Exekutive.

§3 Reubicación:
(1) Es sind drei alternative Standorte für die Regierungseinrichtungen der Volksrepublik festzulegen, diese Standorte werden vom Präsidenten festgelegt und vom Premierminister gegengezeichnet.
(2) Die Zweigestellen der Regierungsorgane müssen ständig bezugsbereit sein. Einzelne Dienste können diese Zweigstellen unter COGLEV I repräsentativ nutzen.
(3) Unter COGLEV II sind die Zweitstellen bereits mit mindestens einem Beamten zu besetzen, unter COGLEV III müssen sie nach den Plänen des Regierungsorgans voll besetzt werden.
(4) Unter COGLEV IV sind die Institutionen möglichst Verteilt unterzubringen, um die Sicherheit zu erleichtern.

§4 Estado de emergencia constitucional:
(1) Unter COGLEV IV kann der Präsident mit Zustimmung des Premierministers und des Chief Justice den Verfassungsnotstand erklären, unter diesen Umständen tritt die Verfassung der Republik außer Kraft und der Ausnahmezustand wird erklärt, in dem die Exekutive alle Vollmachten erhält um die Öffentliche Ordnung und Sicherheit zu bewahren und das Alltagsleben soweit möglich zu erhalten.
(1a) Ist der Präsident verstorben oder amtsunfähig übernimmt der Vizepräsident die Aufgabe, ist das nicht möglich gilt die Nachfolge nach §5.
(1b) Ist der Premierminister verstorben oder amtsunfähig übernimmt der Staatssenator die Aufgabe, ist das nicht möglich gilt die Nachfolge nach §5.
(1c) Ist der Chief Justice verstorben oder amtsunfähig übernimmt der Deputy Chief Justice die Aufgabe, ist das nicht möglich gilt die Nachfolge nach §5.
(2) Während des Verfassungsnotstandes tagt der Demokratische Rat allein mit seinen Delegierten.
(3) Der Demokratische Rat kann feststellen, dass kein Verfassungsnotstand besteht, dies bedarf der absoluten Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder.
(4) Der Verfassungsnotstand gilt bis zu seiner Aufhebung durch Präsident, Premierminister und Chief Justice oder bis zu seiner Aufhebung durch den Demokratischen Rat.

§5 Estructura temporal de mando:
(1) Im Falle des Verfassungsnotstands liegt die Oberste Befehls-, Kommando und Verfügungsgewalt beim Präsidenten der Republik.
(2) Die Nachgeordnete oberste Kommandokette lautet: Vizepräsident, Premierminister, Staatssenator, Arbeitssenator, Sozialsenator, Justizsenator, Außensenator, Gesundheitssenator, Informationssenator, Kultursenator, Wissenschaftssenator, Bildungssenator, Innensenator, Wirtschaftssenator, Infrastruktursenator, Umweltsenator, Landwirtschaftssenator, Minister für Bevölkerungsschutz, Administrator des Demokratischen Rates, Mehrheitsführer des Demokratischen Rates, Fraktionssprecher der Mehrheitsfraktion des Demokratischen Rates.
(2b) Auf die im Absatz 2 festgelegten Personen folgen alle Delegierten des Demokratischen Rates nach alphabetischer Reihenfolge, aufgeteilt von der stärksten zur kleinsten Fraktion.
(2c) Nachgeordnet regelt die Exekutive die Befehlskette.
(2d) Sollten alle Personen nach Absatz 2b amtsunfähig sein, folgen die übrigen Minister und Leiter der Regierungsbehörden nach Länge der Amtszeit, bei gleicher Länge der Amtszeit nach Alter. Sollten diese Personen auch Amtsunfähig sein folgen die Mitglieder des Obersten Gerichtshofes nach Rang und Amtszeit.
(3) Die im Absatz 2-2d festgelegte Reihenfolge ist auch die Liste der Nachfolger für die jeweiligen Personen zur Findung eines kommissarischen Geschäftsführers, auch außerhalb des Verfassungsnotstands.
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Präsidentenamt - von Dr. Edvart Šcodar - 04.01.2014, 21:56
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 10.01.2014, 23:34
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 05.04.2014, 18:16
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 03.05.2014, 16:30
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[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 23.05.2014, 17:44
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 24.05.2014, 11:48
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 07.09.2014, 16:04
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 15.10.2014, 13:31
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 28.10.2014, 10:47
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 26.12.2014, 19:31
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[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 26.12.2014, 19:42
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 05.06.2015, 19:28
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 05.06.2015, 19:29
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 22.07.2015, 16:28
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 30.09.2015, 15:33
[Kein Betreff] - von Miro - 21.07.2016, 19:43
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 29.01.2017, 11:34
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 29.01.2017, 12:03
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 08.05.2017, 16:58
[Kein Betreff] - von Miro - 20.07.2017, 17:07
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 04.08.2017, 22:21
[Kein Betreff] - von Miro - 04.09.2017, 16:29
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 23.02.2018, 18:06
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 25.02.2018, 17:44
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 25.02.2018, 17:55
RE: Präsidentenamt - von Dr. Edvart Šcodar - 03.02.2019, 15:36
RE: Präsidentenamt - von Dr. Edvart Šcodar - 10.04.2023, 12:57



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