27.03.2018, 12:01
Die Antwort folgt sogleich.
[brief=Reich, 750]
Alba Longa, Apollonis den 23.Decalus des Jahres 2771, zur Hora septima.
Aus Sicht des Reiches besteht keinerlei ersichtliche Hemmnis, einem Bürger der Republik die medizinische Versorgung, die ihm nach heimischem Recht zusteht, zu verweigern, auch nach dessen Einbürgerung in das Reich der Ladiner. Dies umso weniger, als die Republik und das Imperium im Zustand des tiefsten Friedens und größt möglichem Vertrauens mit- und zu einander leben und der besagte Bürger auch nach seiner Einbürgerung ein Bürger seiner ursprünglichen Heimat bleiben wird, bleiben will und auch bleiben soll.
Genehmigt die Versicherung meiner ganz ausgezeichneten Hochachtung.
Salve utque Vale!
[/brief]
[brief=Reich, 750]
Offiçiaô dle Praeféct extraordinár
OFFICIUM DE PRAEFECTUS DE RE EXTERNAE
γραφείο της μέγας δομέστικος
OFFICIUM DE PRAEFECTUS DE RE EXTERNAE
γραφείο της μέγας δομέστικος
Alba Longa, Apollonis den 23.Decalus des Jahres 2771, zur Hora septima.
Niketas Choniatés, PRAEFECTUS DE RE EXTERNAE/μέγας δομέστικος
á
Sua Exçellença la(Iedi) Ambassatóra dla Res Publica Unita Foederativa
Hochverehrte Exzellenz, möget Ihr Euch wohlbefinden!á
Sua Exçellença la(Iedi) Ambassatóra dla Res Publica Unita Foederativa
Aus Sicht des Reiches besteht keinerlei ersichtliche Hemmnis, einem Bürger der Republik die medizinische Versorgung, die ihm nach heimischem Recht zusteht, zu verweigern, auch nach dessen Einbürgerung in das Reich der Ladiner. Dies umso weniger, als die Republik und das Imperium im Zustand des tiefsten Friedens und größt möglichem Vertrauens mit- und zu einander leben und der besagte Bürger auch nach seiner Einbürgerung ein Bürger seiner ursprünglichen Heimat bleiben wird, bleiben will und auch bleiben soll.
Genehmigt die Versicherung meiner ganz ausgezeichneten Hochachtung.
Salve utque Vale!
[/brief]
Νικήτας Χωνιάτης