12.09.2019, 22:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.09.2019, 22:29 von Marcus Flavius Celtillus.)
"Meint Ihr das aktive oder das passive Wahlrecht? Wählen dürft Ihr als Bürgerin des Reiches ohnehin. Gewählt werden kann aber nur jemand, der entweder die Ämterlaufbahn des Reiches oder aber aus einem Föderatenstaat kommt. Aber das aktive Wahlrecht kommt Euch bereits zu."
*SO* Natürlich: Um tatsächlich wählen zu können sollte man in der künftigen Rostra schreiben. Denn: Die Fürstin von Malacandra kann als Abgeordnete für die Kolonien im Synkletos auch auf Vorschlag eines anderen Bürgers gewählt werden. Zum Senat muss man sich schon bewerben. Das kann selbstverständlich auch als parteilose Kandidatin geschehen. Nur: In beiden Kammern gleichzeitig zu sitzen geht natürlich nicht. Aber wenn sich ein Kandidat des Hauses Asai für den Senat und ein anderer für den Synkletos bewirbt, geht dies natürlich schon.*SO*
*SO* Natürlich: Um tatsächlich wählen zu können sollte man in der künftigen Rostra schreiben. Denn: Die Fürstin von Malacandra kann als Abgeordnete für die Kolonien im Synkletos auch auf Vorschlag eines anderen Bürgers gewählt werden. Zum Senat muss man sich schon bewerben. Das kann selbstverständlich auch als parteilose Kandidatin geschehen. Nur: In beiden Kammern gleichzeitig zu sitzen geht natürlich nicht. Aber wenn sich ein Kandidat des Hauses Asai für den Senat und ein anderer für den Synkletos bewirbt, geht dies natürlich schon.*SO*
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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