12.08.2020, 09:18
"Na ja, Syrene ist voll autonom. Welche Verfassung Syrene hat, wie diese auszusehen hätte, ob das Königreich überhaupt eine Verfassung hat, geht das Imperium schlicht nichts an.
Und ja, es gibt kein syrenisches Recht. Jedoch: Präzedenzfälle können in Reichsrecht übergehen. Tun sie eigentlich auch immer. Ein Beispiel:
Mutter sollte, als oberste Gerichtsherrin im Königreich, eine Entscheidung fällen. Eine Familie hatte ein Haus gekauft, dessen zugehöriges Grundstück vom Vorbesitzer verändert worden war. Und zwar hatte der Vorbesitzer einen kleinen Abhang aufschütten lassen, um seinen Garten vergrössern zu können. Ohne vorher eine Baugenehmigung einzuholen. Die Stadt verlangte also vom späteren Besitzer, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Daraufhin klagte der Käufer gegen die Stadt und so gelangte der Fall vor meine Mutter, die Königin.
Sie entschied, formal habe die Stadt Recht und der ursprüngliche Zustand, eben ohne Baugenehmigung, müsse wieder hergestellt werden. Da aber nur die Stadt ein Interesse an dieser Wiederherstellung hätte - und der Käufer mit dem Grundstück, so wie es zum Zeitpunkt des Verfahrens war, völlig zufrieden - müsse die Stadt die Kosten für den Abbruch eines Gartenhäuschens und das Abräumen der aufgeschütteten Erde selbst übernehmen.
Die Folge war, dass die Stadt die Klage zurückzog, in ganz Syrene nie wieder ein solcher bürokratischer Irrsinn vorkam und spätestens ab diesem Zeitpunkt sich Bürger in Prozessen gegen Behörden sich auf dieses Urteil berufen können. Die Behörden sollten sich also lieber überlegen, ob sie ihren Bürgern das Leben schwer machen.
Und das mit den vielen Namen: Entschuldige bitte. Ich werde Dir mal eine Karte zeigen, soweit ich eine finde, da kannst Du Dir dann eine Vorstellung machen, ja?"
*SO*Ich bin beruflich gerade sehr eingespannt, sorry für die Wartezeit.*SO*
Und ja, es gibt kein syrenisches Recht. Jedoch: Präzedenzfälle können in Reichsrecht übergehen. Tun sie eigentlich auch immer. Ein Beispiel:
Mutter sollte, als oberste Gerichtsherrin im Königreich, eine Entscheidung fällen. Eine Familie hatte ein Haus gekauft, dessen zugehöriges Grundstück vom Vorbesitzer verändert worden war. Und zwar hatte der Vorbesitzer einen kleinen Abhang aufschütten lassen, um seinen Garten vergrössern zu können. Ohne vorher eine Baugenehmigung einzuholen. Die Stadt verlangte also vom späteren Besitzer, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Daraufhin klagte der Käufer gegen die Stadt und so gelangte der Fall vor meine Mutter, die Königin.
Sie entschied, formal habe die Stadt Recht und der ursprüngliche Zustand, eben ohne Baugenehmigung, müsse wieder hergestellt werden. Da aber nur die Stadt ein Interesse an dieser Wiederherstellung hätte - und der Käufer mit dem Grundstück, so wie es zum Zeitpunkt des Verfahrens war, völlig zufrieden - müsse die Stadt die Kosten für den Abbruch eines Gartenhäuschens und das Abräumen der aufgeschütteten Erde selbst übernehmen.
Die Folge war, dass die Stadt die Klage zurückzog, in ganz Syrene nie wieder ein solcher bürokratischer Irrsinn vorkam und spätestens ab diesem Zeitpunkt sich Bürger in Prozessen gegen Behörden sich auf dieses Urteil berufen können. Die Behörden sollten sich also lieber überlegen, ob sie ihren Bürgern das Leben schwer machen.
Und das mit den vielen Namen: Entschuldige bitte. Ich werde Dir mal eine Karte zeigen, soweit ich eine finde, da kannst Du Dir dann eine Vorstellung machen, ja?"
*SO*Ich bin beruflich gerade sehr eingespannt, sorry für die Wartezeit.*SO*
Βασιλοπούλησ τησ Συρηνη