11.04.2022, 21:15
"Ich würde dann diesen Entwurf vorstellen."
Das Arcadian Commonwealth und das Imperium Ladinorum,
im Geiste der Freundschaft zwischen dem arcadischen und ladinischen Völkern,
im Wille dieser Freundschaft eine vertragliche Grundlage zu geben,
entschlossen diese Freundschaft auszubauen und einen Rahmen zu schaffen, in der sie Wachsen kann,
schließen und verkünden diesen Freundschaftsvertrag zwischen dem Arcadian Commonwealth (im weiteren als Arcadia bezeichnet) und dem Imperium Ladinorum (im weiteren als Ladinien bezeichnet).
Artikel 1 Völkerfreundschaft:
(1) Ladinien und Arcadia erklären sich gegenseitig zu Freundstaaten.
(2) Arcadia und Ladinien erkennen sich beide als unabhängige, freie und souveräne Staaten an. (Ladinien erkennt Arcadia als Sim-Off Nachfolger der Vereinigten Galaktischen Föderativen Republik der Planeten und der FDR Metropolis an.)
(3) Ladinien und Arcadia verpflichten sich, sollte es jemals zum Streit kommen, diesen Streit auf friedlichem Wege zu lösen und niemals zu den Waffen zu greifen und sich zu bekriegen.
(4) Arcadia räumt Ladinien das Recht ein jederzeit einen Beobachter in die Sitzungen des Senates des Arcadian Commonwealth entsenden darf. Im Gegenzug genehmigt Ladinien einen Beobachter Arcadias in beiden Kammern seiner Legislative.
(5) Ladinien und Arcadia einigen sich auf die Zusammenarbeit in Sachen: Diplomatie, Kultur, Bildung, Gesundheit, Forschung, Archäologie, Wissenschaft und Handel. Zum Thema Zusammenarbeit werden regelmäßige Gespräche auf unterschiedlichsten Ebenen geführt.
Artikel 2 Diplomatische Vertretungen:
(1) Es werden zwischen beiden Staaten diplomatische Vertretungen aufgebaut. Beide Staaten sehen die Gebiete der diplomatischen Vertretungen, sowie die diplomatischen Residenzen als exterritoriales Gebiet des jeweils anderen an und gestehen den diplomatischen Vertretern, sowie deren angehörige, ihrem Besitz etc. diplomatische Immunität zu.
Artikel 3 Raumtransport & Technologie:
(1) Arcadia sichert Ladinien zu, dass Angehörige Arcadias keine fortgeschrittene Technologie ohne Absprache mit den imperialen Behörden verwenden.
Artikel 4 Handel:
(1) Privathändlern Ladiniens steht es frei Handel mit dem Wirtschaftsministerium Arcadias aufzunehmen und umgekehrt.
(2) Der Wechselkurs zwischen dem Arcadischen Dollar und Ladinischem Denar soll im Rahmen eines separaten Abkommens zur wirtschaftlichen Kooperation festgelegt oder angegelichen werden. (3) Bis zum Inkrafttreten dieses Abkommens wird ein Wechselkurs von 1:1 vereinbart.
Artikel 5 Freizügigkeit:
(1) Privatreisen zwischen den Vertragsstaaten sind frei.
(2) Ein Einreisevisum wird nicht benötigt.
Artikel 6 Schlussbestimmungen:
(1) Dieser Vertrag tritt in Kraft, wenn beide Vertragsparteien ihn ratifiziert haben.
(2) Dieser Vertrag kann durch weitere Übereinkünfte erweitert und ergänzt werden.
(3) Beide Staaten dienen als Depositar, namentlich werden die Senate beider Staaten als Depositarstellen vereinbart.
(4) Dieser Vertrag ist in seiner Ladinischen und Arcadischen Fassung gleich bindend.
Handlung:
Der Außenminister greift in seine Tasche und öffnet eine lilafarbene Mappe, auf dem Einband ist ein goldenes, lächelndes Lama abgebildet.
Der Außenminister greift in seine Tasche und öffnet eine lilafarbene Mappe, auf dem Einband ist ein goldenes, lächelndes Lama abgebildet.
Freundschaftsvertrag zwischen dem Arcadian Commonwealth und dem Imperium Ladinorum
Das Arcadian Commonwealth und das Imperium Ladinorum,
im Geiste der Freundschaft zwischen dem arcadischen und ladinischen Völkern,
im Wille dieser Freundschaft eine vertragliche Grundlage zu geben,
entschlossen diese Freundschaft auszubauen und einen Rahmen zu schaffen, in der sie Wachsen kann,
schließen und verkünden diesen Freundschaftsvertrag zwischen dem Arcadian Commonwealth (im weiteren als Arcadia bezeichnet) und dem Imperium Ladinorum (im weiteren als Ladinien bezeichnet).
Artikel 1 Völkerfreundschaft:
(1) Ladinien und Arcadia erklären sich gegenseitig zu Freundstaaten.
(2) Arcadia und Ladinien erkennen sich beide als unabhängige, freie und souveräne Staaten an. (Ladinien erkennt Arcadia als Sim-Off Nachfolger der Vereinigten Galaktischen Föderativen Republik der Planeten und der FDR Metropolis an.)
(3) Ladinien und Arcadia verpflichten sich, sollte es jemals zum Streit kommen, diesen Streit auf friedlichem Wege zu lösen und niemals zu den Waffen zu greifen und sich zu bekriegen.
(4) Arcadia räumt Ladinien das Recht ein jederzeit einen Beobachter in die Sitzungen des Senates des Arcadian Commonwealth entsenden darf. Im Gegenzug genehmigt Ladinien einen Beobachter Arcadias in beiden Kammern seiner Legislative.
(5) Ladinien und Arcadia einigen sich auf die Zusammenarbeit in Sachen: Diplomatie, Kultur, Bildung, Gesundheit, Forschung, Archäologie, Wissenschaft und Handel. Zum Thema Zusammenarbeit werden regelmäßige Gespräche auf unterschiedlichsten Ebenen geführt.
Artikel 2 Diplomatische Vertretungen:
(1) Es werden zwischen beiden Staaten diplomatische Vertretungen aufgebaut. Beide Staaten sehen die Gebiete der diplomatischen Vertretungen, sowie die diplomatischen Residenzen als exterritoriales Gebiet des jeweils anderen an und gestehen den diplomatischen Vertretern, sowie deren angehörige, ihrem Besitz etc. diplomatische Immunität zu.
Artikel 3 Raumtransport & Technologie:
(1) Arcadia sichert Ladinien zu, dass Angehörige Arcadias keine fortgeschrittene Technologie ohne Absprache mit den imperialen Behörden verwenden.
Artikel 4 Handel:
(1) Privathändlern Ladiniens steht es frei Handel mit dem Wirtschaftsministerium Arcadias aufzunehmen und umgekehrt.
(2) Der Wechselkurs zwischen dem Arcadischen Dollar und Ladinischem Denar soll im Rahmen eines separaten Abkommens zur wirtschaftlichen Kooperation festgelegt oder angegelichen werden. (3) Bis zum Inkrafttreten dieses Abkommens wird ein Wechselkurs von 1:1 vereinbart.
Artikel 5 Freizügigkeit:
(1) Privatreisen zwischen den Vertragsstaaten sind frei.
(2) Ein Einreisevisum wird nicht benötigt.
Artikel 6 Schlussbestimmungen:
(1) Dieser Vertrag tritt in Kraft, wenn beide Vertragsparteien ihn ratifiziert haben.
(2) Dieser Vertrag kann durch weitere Übereinkünfte erweitert und ergänzt werden.
(3) Beide Staaten dienen als Depositar, namentlich werden die Senate beider Staaten als Depositarstellen vereinbart.
(4) Dieser Vertrag ist in seiner Ladinischen und Arcadischen Fassung gleich bindend.