04.02.2025, 11:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2025, 11:03 von Marcus Flavius Celtillus.)
Die Grenzen des Landes:
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Vetoberechtigt - aber das schaue ich mir genauer an - wäre hier wohl lediglich Dreibürgen.

Vetoberechtigt - aber das schaue ich mir genauer an - wäre hier wohl lediglich Dreibürgen.
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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