06.11.2013, 09:40
*Verneigt sich vor dem Kaiser.*
Majestät! In Eurem weisen Ratschlag habt Ihr uns aufgerufen, darüber zu befinden, die althergebrachte Tradition der lebenslangen Fürsorge altgedienter Bediensteten gesetzlich zu verbriefen.
Ein nobles Ansinnen, das die Unterstützung des Senates verdient.
Jedoch, gerade als Neuling unter den Senatoren ist mir noch nicht ganz klar, ab wann jemandem eine solche Fürsorge gesetzlich und einklagbar zustehen sollte.
Ab wann ist man einklagbar Altgedient? Ab wann hat man sich als loyaler Bediensteter bewiesen.
Verzeiht mir diese Fragen, aber als leidenschaftlicher Konstrukteur bin ich sonst nur den Umgang mit messbaren Grössen gewohnt.
Hier muss ich auf den weisen Ratschlag seiner Majestät bauen.
Majestät! In Eurem weisen Ratschlag habt Ihr uns aufgerufen, darüber zu befinden, die althergebrachte Tradition der lebenslangen Fürsorge altgedienter Bediensteten gesetzlich zu verbriefen.
Ein nobles Ansinnen, das die Unterstützung des Senates verdient.
Jedoch, gerade als Neuling unter den Senatoren ist mir noch nicht ganz klar, ab wann jemandem eine solche Fürsorge gesetzlich und einklagbar zustehen sollte.
Ab wann ist man einklagbar Altgedient? Ab wann hat man sich als loyaler Bediensteter bewiesen.
Verzeiht mir diese Fragen, aber als leidenschaftlicher Konstrukteur bin ich sonst nur den Umgang mit messbaren Grössen gewohnt.
Hier muss ich auf den weisen Ratschlag seiner Majestät bauen.