20.11.2011, 11:41
Natürlich besitzt die Universität ein eigenes Symbol
.
Einen Moment...
zieht nach kurzer Suche eine Art Visitenkarte aus der Innentasche ihrer Jacke auf der das Emblem abgebildet ist
liest sich dann den Vertragsentwurf durch
Hmm... bei allem Respekt Majestät, meint ihr nicht dass solche Regelungen in den Statuten der jeweiligen Hochschulen besser aufgehoben wären ? Vieles wird an der Jeanne Duchamp Universität ohnehin so gehandhabt aber grundsätzlich sollte eine Partnerschaft die Autonomie der beteiligten Einrichtungen so wenig wie möglich beschneiden. Persönlich würde ich in einer Partnerschaftsvereinbarung zwei Punkte festhalten. Erstens die Ziele der Zusammenarbeit und zweitens die Art in der diese Zusammenarbeit organisiert ist also zum Beispiel auch den Austausch von Studenten und Lehrpersonal. In diesem zweiten Punkt sollten auch Äquivalenzen von Abschlüssen und dergleichen geregelt sein.
Formal sollten in einem dritten Punkt noch kurz die Bedingungen für das Inkrafttreten also in diesem Fall die Ratifizierung durch unseren Regierungsrat und die Zustimmung durch die hiesige Priesterschaft festgehalten sein.

Einen Moment...
zieht nach kurzer Suche eine Art Visitenkarte aus der Innentasche ihrer Jacke auf der das Emblem abgebildet ist
Zitat:
liest sich dann den Vertragsentwurf durch
Hmm... bei allem Respekt Majestät, meint ihr nicht dass solche Regelungen in den Statuten der jeweiligen Hochschulen besser aufgehoben wären ? Vieles wird an der Jeanne Duchamp Universität ohnehin so gehandhabt aber grundsätzlich sollte eine Partnerschaft die Autonomie der beteiligten Einrichtungen so wenig wie möglich beschneiden. Persönlich würde ich in einer Partnerschaftsvereinbarung zwei Punkte festhalten. Erstens die Ziele der Zusammenarbeit und zweitens die Art in der diese Zusammenarbeit organisiert ist also zum Beispiel auch den Austausch von Studenten und Lehrpersonal. In diesem zweiten Punkt sollten auch Äquivalenzen von Abschlüssen und dergleichen geregelt sein.
Formal sollten in einem dritten Punkt noch kurz die Bedingungen für das Inkrafttreten also in diesem Fall die Ratifizierung durch unseren Regierungsrat und die Zustimmung durch die hiesige Priesterschaft festgehalten sein.