13.11.2013, 21:34
Die Sache hat eine interessante Lücke in der GO der CartA aufgezeigt. Ein Antrag kann gar nicht zurück genommen werden und somit auch kein neuer Reservierungsantrag gestellt, solange der alte Eintragungsantrag noch nicht abgelehnt ist.
Solange die Direktoren den Antrag nicht abgelehnt haben, gilt der Eintragungsantrag quasi als schwebend....
Solange die Direktoren den Antrag nicht abgelehnt haben, gilt der Eintragungsantrag quasi als schwebend....