16.10.2012, 22:52
Niketas Choniatés,'index.php?page=Thread&postID=7027#post7027' schrieb:Zitat:Vertrag über gegenseitige völkerrechtliche Anerkennung, zur Wahrung des Friedens und Beförderung des Wohles der Menschheit
Die Hohen Vertragschliessenden Parteien, namentlich das Aleminish Empire (folgend als AE bezeichnet) und das Imperium Ladinorum (folgend als IL bezeichnet) schliessen einen Vertrag zur Sicherung des Friedens in den derzeitigen und künftigen Territorien beider Reich, fortlaufend als
Nichtangriffspakt
bezeichnet. Getragen vom Wunsche nach Frieden und zur Herstellung der Wohlfahrt beschliessen das AE und das IL in Eintracht nachstehend genannte Punkte.
§1. Beide Reiche, sowohl das AE als auch das IL erkennen sich als einander gleichberechtigte Staaten und Subjekte des Völkerrechtes an.
§2. Die Regierungen des AE und die des Il verzichten auf die Anwendung jeglicher militärischer Gewalt in Bezug auf den jeweiligen Vertragspartner.
§3. Dieser Vertrag gilt sowohl für die derzeit den beiden Reichen angehörenden Territorien als auch für deren in Zukunft möglicherweise zu ihnen zählenden Gebieten.
§4. Beide Reiche verpflichten sich, im Falle von Tests von Waffen aus dem ABC-Bereich zu vorhergehender Information des jeweils anderen Partners.
§5. Die Vertragsparteien vereinbaren die Aufnahme vollumfänglicher diplomatischer Beziehungen und die gegenseitige Einrichtung von Botschaften in der jeweils anderen Hauptstadt des Vertragspartners und, gegebenenfalls von Generalkonsulaten in anderen Städten des besagten Partnerstaates.
Oben benannte Botschaften bzw. Generalkonsulate gelten als exterritorialer Besitz des gastnehmenden Staates. Generalbotschafter, Botschafter und Generalkonsuln geniessen diplomatische Immunität.
Νικήτας Χωνιάτης