14.02.2013, 11:00
Herzlich willkommen noch einmal.
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass nach geltendem kushitischen Recht die Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreiches erlischt, sobald eine andere erteilt wurde.
Quelle
Dies nur zu den beiden, die nicht ausdrücklich die Staatsangehörigkeit ihres Geburtslandes abgelegt haben.
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass nach geltendem kushitischen Recht die Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreiches erlischt, sobald eine andere erteilt wurde.
Quelle
Dies nur zu den beiden, die nicht ausdrücklich die Staatsangehörigkeit ihres Geburtslandes abgelegt haben.
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
Dozent für ladinische Geschichte