03.03.2013, 09:14
Zitat:§2.: Alle Bundesglieder betrachten die jeweiligen Hoheitsgewässer und Staatsgebiete aller dem Zweikaiserbund angehörenden Territorien als ein gemeinsames, demzufolge auch gemeinsam zu verteidigendes Gut.
Ein Angriff aussen stehender Staaten auf eines oder mehrere Bundesglieder gilt allen Paktstaaten als Angriff auf den gesamten Bund und damit als Angriff auf das jeweils eigene Gebiet.
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Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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