03.03.2013, 09:19
Zitat:§5.:
Oberstes Organ desZweikaiserbundesist der Hohe Rat, dem jeweils ein Delegierter, bestimmt von den Regierungen der Bundesglieder, angehört.
Allen Delegierten kommt das gleiche Stimmrecht zu. Entscheidungen, soweit sie nicht die inneren Belange der Bundesglieder in kultureller oder religiöser Weise betreffen, sind bindend. Beschlüsse werden entweder mit einfacher oder absoluter Mehrheit gefällt.
Sitz des Hohen Rates ist
Der Zweikaiserbund wird durch einen Bundespräsidenten vertreten, der von allen Delegierten des Hohen Rates gewählt wird und ist dessen Sprecher gegenüber den dem Seebund nicht angehörenden Staaten.
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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