08.04.2013, 02:18
"Majestät meinen, dass Handlungen, die zu dem Zeitpunkt zu dem sie statt fanden, nachträglich für illegal erklärt werden? Das also Bürgerinnen und Bürger keinerlei Rechssicherheit haben, weil Gesetze durch den Gesetzgeber nachträglich geändert werden? Und zwar dergestalt, dass Handlungen in der Vergangenheit als rechtswidrig erklärt werden? Handelt es sich nicht um Akte zum Schutze der Menschen- und Personenwürde, so würde ich meinen, eine solche Regierung handele illegal. Zum Beispiel erachte ich Enteignungen nur dann als legal, wenn die ehemaligen Eigentümer das Land auf immer verlassen oder gleichzeitig der Staatsangehörigkeit verlustig gehen. Wer das Reich verlässt, mit dem erklärten Willen nicht zurückkehren zu wollen, der verliert alles, was er zurücklässt. Wer nur kurzfristig das Land verlässt, die Staatsangehörigkeit nicht abgibt und auch sonst die Geschäfte im Inland weiter betreibt, soll in seinem Besitzstand verbleiben. Ebenso würde ich es als nicht legitim erachten, wenn wir hier so täten, als wären die Handlungen zum Beispiel der Reichsländer illegal, nur weil sie heute nicht mehr existieren. Solange diese Lokalverwaltung bestand waren ihre Handlungen legal. Erst mit der Abschaffung der Länder wurden auch die Rechte derselben kassiert. Warum aber diese Frage nun konkret, Majestät?"
Diocetissa Thivariae