12.12.2013, 13:13
[brief=Reich, 750]
Ephèbe-Stadt, den 12.12.2766, zur achten Stunde. Wie erst heute der Präfektur des Äusseren und der Föderaten bekannt wurde hat das Königreich Kush seine Hoheitsgewässer um das Mutterland in einer Breite von 14 Seemeilen vermint. Daher sind alle ladinischen Handelsschiffe, die sich in der Straße von Alexandria aufhalten, dazu aufgefordert, unter keinen Umständen die ladinischen Hoheitsgewässer zu verlassen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Minen, etwa infolge eines Sturmes, losreissen und somit zur Gefahr für die internationalen Gewässer werden.
Gleichfalls werden alle Schiffe von und nach Ephèbe bzw. Aquatropolis oder Eturäa dazu aufgerufen, entweder die ladinischen, aquatropolitanischen oder internationalen Gewässern zu durchqueren und die kushitischen Hoheitsgewässer, aus besagtem Grunde, weiträumig zu umfahren.
Seiner Majestät Regierung stellt des Weiteren fest, dass, sollten kushitische Minen sich eventuell losreissen und daher zu einer Gefahr für die internationale Seefahrt werden, dieser Vorgang als unfreundlicher Akt seitens des Königreiches Kush gegenüber dem Imperium Ladinorum und der Weltöffentlichkeit gewertet werden müsste. Sollten kushitische Minen gar bis in ladinische Hoheitsgewässer gelangen, was aufgrund der relativen Nähe Kushs zu den ehèbischen Inseln nicht ausgeschlossen werden kann, somit ladinische Schiffe bedrohen, so wird die Regierung des IL diesen Vorgang so bewerten, als würde das Königreich Kush gegenüber dem IL generalmobil machen. Der völlig übertriebene Akt der Verminung der eigenen Gewässer in Friedenszeiten hätte in diesem Falle ernste Konsequenzen.
[/brief]
Offiçiaô dle Praeféct extraordinár
OFFICIUM DE PRAEFECTUS DE RE EXTERNAE
γραφείο της μέγας δομέστικος
OFFICIUM DE PRAEFECTUS DE RE EXTERNAE
γραφείο της μέγας δομέστικος
Ephèbe-Stadt, den 12.12.2766, zur achten Stunde. Wie erst heute der Präfektur des Äusseren und der Föderaten bekannt wurde hat das Königreich Kush seine Hoheitsgewässer um das Mutterland in einer Breite von 14 Seemeilen vermint. Daher sind alle ladinischen Handelsschiffe, die sich in der Straße von Alexandria aufhalten, dazu aufgefordert, unter keinen Umständen die ladinischen Hoheitsgewässer zu verlassen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Minen, etwa infolge eines Sturmes, losreissen und somit zur Gefahr für die internationalen Gewässer werden.
Gleichfalls werden alle Schiffe von und nach Ephèbe bzw. Aquatropolis oder Eturäa dazu aufgerufen, entweder die ladinischen, aquatropolitanischen oder internationalen Gewässern zu durchqueren und die kushitischen Hoheitsgewässer, aus besagtem Grunde, weiträumig zu umfahren.
Seiner Majestät Regierung stellt des Weiteren fest, dass, sollten kushitische Minen sich eventuell losreissen und daher zu einer Gefahr für die internationale Seefahrt werden, dieser Vorgang als unfreundlicher Akt seitens des Königreiches Kush gegenüber dem Imperium Ladinorum und der Weltöffentlichkeit gewertet werden müsste. Sollten kushitische Minen gar bis in ladinische Hoheitsgewässer gelangen, was aufgrund der relativen Nähe Kushs zu den ehèbischen Inseln nicht ausgeschlossen werden kann, somit ladinische Schiffe bedrohen, so wird die Regierung des IL diesen Vorgang so bewerten, als würde das Königreich Kush gegenüber dem IL generalmobil machen. Der völlig übertriebene Akt der Verminung der eigenen Gewässer in Friedenszeiten hätte in diesem Falle ernste Konsequenzen.
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Νικήτας Χωνιάτης