30.05.2014, 19:54
"Ich darf zitieren:"
Zitat:§6 Rente:"Bedeutet letzter Absatz nicht, Rentner dann doch wieder das an Rente bekommen, was sie zuletzt verdient haben? Und ist es nicht ungerecht, wenn Staatsdiener ihr volles Gehalt auch ihrer Verrentung erhalten?"
(1) Die Auszahlung der Rente übernimmt der Staat.
(2) Die finanziellen Mittel für die Auszahlung der Rente nimmt sich die Republik jeweils zu 50% aus den Sozialabgaben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wobei nicht gemeint ist das die jeweiligen Sozialabgaben zu 50% ausgeschöpft werden, sondern das von den 100% der Rentenzahlungen 50% der Arbeitgeber und 50% der Arbeitnehmer bezahlt.
(3) Der Rentensatz ist der zuvor ausgezahlte Lohn, bei Staatsdienern fallen die Zuschüsse weg, sie erhalten auch weiterhin ihren Lohn.
Häuptling der Helvii.