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Diplomatische Beziehungen
#2
Aber der Entwurf ist gut und kann übernommen werden.






[brief=Reich, 750]











Grundlagenvertrag

Die Korsarische Republik Bukanien und das Imperium Ladinorum (im Folgenden -die Vertragspartner-) schließen diesen Vertrag um den Frieden und die Verständigung beider Nationen zu fördern.

1. Die Vertragspartner erkennen die Souveränität des jeweils anderen Staates an.

2. Im Falle von Konflikten mit Dritten verpflichten sich die Vertragspartner um Neutralität. Intervention erfolgt ausschließlich auf diplomatischem Wege.

3. Um den Austausch beider Nationen zu vereinfachen, stimmen die Vertragspartner der Errichtung von Botschaften zu. Deren diplomatischer Status fällt unter die allgemeinen Gepflogenheiten des Völkerrechts.

4. Um die kulturelle Vielfalt zu fördern, können Projekte aus dem sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Sektor ins Leben gerufen werden.

5. Spionage oder sonstige Aktivitäten, die die staatliche Souveränität und die Sicherheit eines der Vertragspartner gefährden, dürfen nicht angewandt werden.

6. Um Gültigkeit zu erlangen muss dieser Vertrag in den jeweiligen Parlamenten verabschiedet werden.

7. Eine Auflösung des Vertrags bedarf einer Zustimmung von 2/3 des Parlaments bzw. der Zustimmung der von der Verfassung des jeweiligen Staates dazu ermächtigten Organen.

[/brief]
Νικήτας Χωνιάτης
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[Kein Betreff] - von Niketas Choniatés - 18.06.2014, 20:34
[Kein Betreff] - von Niketas Choniatés - 18.06.2014, 20:36
[Kein Betreff] - von Niketas Choniatés - 19.06.2014, 03:21
[Kein Betreff] - von Niketas Choniatés - 28.06.2014, 20:02
[Kein Betreff] - von Niketas Choniatés - 02.07.2014, 10:41



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