18.08.2014, 17:51
Zwei Enthaltungen. Damit ist der Reservierungsantrag wohl abgelehnt. Bei der jetzigen Zusammensetzung des Direktoriums war es das dann wohl. So gesehen war die Mühe um die HP vergebens. Sei es drum: Ich werde sie weiter ausschreiben, mir macht das ja wenigstens Spaß.
Um es klar zu sagen:
Mehregaan schreibt jedoch:
In Anbetracht der Tatsache, dass auf der CartA eh nüscht los ist, wohl auch niemand mehr votieren wird, sieht es so aus, als habe die CartA so entschieden, als sei der Antrag auf Eintragung Ladiniens chancenlos. Vielen Dank für das Gespräch.
Um es klar zu sagen:
Zitat: (4) Das Direktorium entscheidet mit der einfachen Mehrheit derDAS steht in der Geschäftsordnung und nur das wäre ein Kriterium.
abgegebenen Stimmen über eine Reservierung. Grundlage für die
Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag
Aussicht auf Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die
Voraussetzung gem. § 13 (2) erfüllt ist.
Mehregaan schreibt jedoch:
Zitat: Aufgrund der Vergangenheit, die ich mit Ladinien habe werde ich vonWas nichts anderes ist, als eine persönliche Befindlichkeit. Eine glatte Übertretung der GO.
meinem Stimmrecht insofern Gebrauch machen, dass ich mich außerstande
stehe anders als mit einer Enthaltung zu votieren.
In Anbetracht der Tatsache, dass auf der CartA eh nüscht los ist, wohl auch niemand mehr votieren wird, sieht es so aus, als habe die CartA so entschieden, als sei der Antrag auf Eintragung Ladiniens chancenlos. Vielen Dank für das Gespräch.
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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