03.10.2014, 00:32
Hochverehrte Seatoren,
ich schlage vor, dass wir seiner Majestät folgende Form der Lex Justina de Coloniae zur Unterschrift raten.
[brief=Reich,750]
Bitte um eine Debatte über die Zukunft der Kolonien Ladinisch-Süost-Antica, dass Land Kenahu; Ladinisch-Zentralorceanien, dass Land Rasenna sowie Ladinisch-Südsamaria, dass Land Malacandra, im nachfolgenden "die Kolonien" genannt.
Der Senat wolle folgende Vorstellungen der Senatorin Helana Justina Falcata, die ladinischen Kolonien und Überseebesitzungen betreffend, beraten:
Ad I. Die Kolonien verbleiben bis zu einem anderweitigen Beschluß Seiner Majestät und des Senates im Staatsverband des Imperium Ladinorum.
Ad II. Die Kolonien werden je einem Generalgouverneur unterstellt, der die Autorität des Reiches und der interessierten Staatengemeinschaft repräsentiert.
Ad III. Die Generalgouverneure erwählen sich einen oder mehrere Berater aus der einheimischen Bevölkerung.
Ad IV. Die Wahl der Generalgouverneure wird der Vollversammlung der UVNO übertragen.
Ad IV.1. Sollte der Fall eintreten, dass die Vollversammlung der UVNO sich nicht über die Besetzung des oder der Posten eines oder mehrerer Generalgouverneure einigen kann, so berät hierüber der Senat und schlägt Seiner Majestät dem Kaiser hierfür geeignete Personen vor.
Ad V. Die Gesetzgebung in den Kolonien obliegt den Generalgouverneuren, soweit nicht die Verfassung des Reiches von ihr betroffen ist.
Ad VI. Letzte Weisungsbefugnis hat Seine Majestät der Kaiser.
Ad VII. Sollte einer oder sollten mehrere Generalgouverneure den Interessen des Reiches zuwider handeln, so kann und wird er bzw: werden sie mittels der in den Kolonien befindlichen ladinischen Streitkräfte des Amtes enthoben.
Ad VII.1. Die Kolonien werden auf den Landkarten mit ihrem Namen und dem Vermerk "zum IL, Mandat der UVNO" verzeichnet.[/brief]
ich schlage vor, dass wir seiner Majestät folgende Form der Lex Justina de Coloniae zur Unterschrift raten.
[brief=Reich,750]
Lex Justina de Coloniae
Bitte um eine Debatte über die Zukunft der Kolonien Ladinisch-Süost-Antica, dass Land Kenahu; Ladinisch-Zentralorceanien, dass Land Rasenna sowie Ladinisch-Südsamaria, dass Land Malacandra, im nachfolgenden "die Kolonien" genannt.
Der Senat wolle folgende Vorstellungen der Senatorin Helana Justina Falcata, die ladinischen Kolonien und Überseebesitzungen betreffend, beraten:
Ad I. Die Kolonien verbleiben bis zu einem anderweitigen Beschluß Seiner Majestät und des Senates im Staatsverband des Imperium Ladinorum.
Ad II. Die Kolonien werden je einem Generalgouverneur unterstellt, der die Autorität des Reiches und der interessierten Staatengemeinschaft repräsentiert.
Ad III. Die Generalgouverneure erwählen sich einen oder mehrere Berater aus der einheimischen Bevölkerung.
Ad IV. Die Wahl der Generalgouverneure wird der Vollversammlung der UVNO übertragen.
Ad IV.1. Sollte der Fall eintreten, dass die Vollversammlung der UVNO sich nicht über die Besetzung des oder der Posten eines oder mehrerer Generalgouverneure einigen kann, so berät hierüber der Senat und schlägt Seiner Majestät dem Kaiser hierfür geeignete Personen vor.
Ad V. Die Gesetzgebung in den Kolonien obliegt den Generalgouverneuren, soweit nicht die Verfassung des Reiches von ihr betroffen ist.
Ad VI. Letzte Weisungsbefugnis hat Seine Majestät der Kaiser.
Ad VII. Sollte einer oder sollten mehrere Generalgouverneure den Interessen des Reiches zuwider handeln, so kann und wird er bzw: werden sie mittels der in den Kolonien befindlichen ladinischen Streitkräfte des Amtes enthoben.
Ad VII.1. Die Kolonien werden auf den Landkarten mit ihrem Namen und dem Vermerk "zum IL, Mandat der UVNO" verzeichnet.[/brief]
Praefectus de Re Militaria
Fürst von Tarraco
Consul Occidentalis
Proconsul von Vitellia Secunda
Fürst von Tarraco
Consul Occidentalis
Proconsul von Vitellia Secunda