03.10.2014, 21:42
"im Bewusstsein der Verantwortung des Reiches gegenüber allen seiner Völker, im Bewusstsein auch der Bedrohung, die von raubgierigen Mächten für die an Zahl kleinen Völker unserer Kolonien ausgeht, bite ich das Hohe Haus Seiner Majestät folgenden Text als Gesetz vorzuschlagen:"
[brief=Reich,750]
Bitte um Abstimmung über die Zukunft der Kolonien Ladinisch-Süost-Antica, dass Land Kenahu; Ladinisch-Zentralorceanien, dass Land Rasenna sowie Ladinisch-Südsamaria, dass Land Malacandra, im nachfolgenden "die Kolonien" genannt.
Seine majestät der Kaiser sowie der Senat wollen folgende Vorstellungen der Senatorin Helana Justina Falcata, die ladinischen Kolonien und Überseebesitzungen betreffend, als Gesetz verabschieden:
Ad I. Die Kolonien verbleiben im Staatsverband des Imperium Ladinorum.
Ad II. Die Kolonien werden je einem Vizekönig unterstellt, der die Autorität des Reiches repräsentiert.
Ad III. Die Vizekönige erwählen sich einen oder mehrere Berater aus der einheimischen Bevölkerung.
Ad IV. Der Senat berät über die Kandidaten und schlägt Seiner Majestät dem Kaiser für den Posten derVizekönige geeignete Personen vor.
Ad V. Die Gesetzgebung in den Kolonien obliegt den Vizekönigen, soweit nicht die Verfassung des Reiches von ihr betroffen ist.
Ad VI. Letzte Weisungsbefugnis hat Seine Majestät der Kaiser.
Ad VII. Sollte einer oder sollten mehrere Vizekönige den Interessen des Reiches zuwider handeln, so kann und wird er bzw: werden sie mittels der in den Kolonien befindlichen ladinischen Streitkräfte des Amtes enthoben.
Ad VII.1. Die Kolonien werden auf den Landkarten mit ihrem Namen und dem Vermerk "zum IL" verzeichnet.[/brief]
[brief=Reich,750]
Lex Justina de Coloniae
Bitte um Abstimmung über die Zukunft der Kolonien Ladinisch-Süost-Antica, dass Land Kenahu; Ladinisch-Zentralorceanien, dass Land Rasenna sowie Ladinisch-Südsamaria, dass Land Malacandra, im nachfolgenden "die Kolonien" genannt.
Seine majestät der Kaiser sowie der Senat wollen folgende Vorstellungen der Senatorin Helana Justina Falcata, die ladinischen Kolonien und Überseebesitzungen betreffend, als Gesetz verabschieden:
Ad I. Die Kolonien verbleiben im Staatsverband des Imperium Ladinorum.
Ad II. Die Kolonien werden je einem Vizekönig unterstellt, der die Autorität des Reiches repräsentiert.
Ad III. Die Vizekönige erwählen sich einen oder mehrere Berater aus der einheimischen Bevölkerung.
Ad IV. Der Senat berät über die Kandidaten und schlägt Seiner Majestät dem Kaiser für den Posten derVizekönige geeignete Personen vor.
Ad V. Die Gesetzgebung in den Kolonien obliegt den Vizekönigen, soweit nicht die Verfassung des Reiches von ihr betroffen ist.
Ad VI. Letzte Weisungsbefugnis hat Seine Majestät der Kaiser.
Ad VII. Sollte einer oder sollten mehrere Vizekönige den Interessen des Reiches zuwider handeln, so kann und wird er bzw: werden sie mittels der in den Kolonien befindlichen ladinischen Streitkräfte des Amtes enthoben.
Ad VII.1. Die Kolonien werden auf den Landkarten mit ihrem Namen und dem Vermerk "zum IL" verzeichnet.[/brief]
Diocetissa Thivariae