20.12.2014, 13:27
Kapitel 2 Die Verfassung
Teil I Grundsätze des Staates
Artikel 1 Ausrichtung der Staatsgewalt
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, ihm ist der Staat verpflichtet.
Der Staat ist eine demokratische und kommunistische Republik
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, ihm ist der Staat verpflichtet.
Der Staat ist eine demokratische und kommunistische Republik
Artikel 2 Hauptstadt und Staatsausrichtung, Amtssprachen:
Die Hauptstadt der Republik ist Apollonia, die Republik ist eine kommunistische Plebiszitäre Demokratie.
Die Amtssprachen der Republik sind: Pentapolianisch (Deutsch), Castellan (Spanisch) und das Zweite Metropolianisch (Amerikanisches Englisch) und Ladinisch (Ladín).
Artikel 3 Städte Nutzung des Territoriums:
(1) Die Republik wird gegründet von den Städten Callatis, Tomis, Apollonia, Messembria und Odessos.
(2) Die Nutzung des übrigen Landes im Form der Gründung neuer Staaten wird in Form von Regionalgebieten erfolgen die nach den Gründungsstädten benannt sind, die Gründungsstädte übernehmen die Regionalverwaltung als Hauptstädte.
Teil II Legislative
Artikel 4 Das pentapolianische Parlament
(1) Das Parlament von Pentapolis wird Demokratischer Rat heißen und besteht aus einer Kammer. Der Demokratische Rat wird jedes Jahr vom gesamten Volk der Föderativen Republik Pentapolis neu gewählt.
Artikel 5 Der Demokratische Rat von Pentapolis
(1) Der Demokratische Rat von Pentapolis besteht aus 10 Delegierten jeder Stadt und jedes Dorfes der Föderativen Republik Pentapolis sowie aus dem teilnehmenden Volk der Föderativen Republik Pentapolis.
(2) Der Vorsitzende ist der vom Volk gewählte Präsident der Föderativen Republik Pentapolis. Der Vizevorsitzende ist der vom Volk gewählte Vizepräsident der Föderativen Republik Pentapolis.
(3) Der Demokratische Rat von Pentapolis hat sich eine Satzung zu geben.
Teil III Exekutive
Artikel 6 Zusammensitzung der Exekutive
Die Exekutive der Föderativen Republik Pentapolis besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten sowie den Ministern und den untergeordneten Ämter und Behörden.
Artikel 7 Der Präsident der Föderativen Republik Pentapolis
(1) Der Präsident der Föderativen Republik Pentapolis ist Staatsoberhaupt und Regierungschef, er ist der Leiter der exekutiven Staatsgewalt, er ist oberster Vertreter der Republik nach innen und nach außen.
(2) Der Präsident ist Kommandant der internen Sicherheitskräfte, Behörden und aller anderen Teile der Exekutive, wenn diese nicht direkt dem Imperium untergeordnet sind.
(3) Der Präsident wird jedes Jahr neu vom gesamten Volk der Föderativen Republik Pentapolis gewählt.
(4) Der Präsident darf jedem Beschluss einer exekutiven Gewalt innerhalb der Föderativen Republik Pentapolis widersprechen, zeitweilig außer-Kraft setzen und neue Entscheidungen fassen.
Artikel 8 Der Vizepräsident der Föderativen Republik Pentapolis
(1) Der Vizepräsident der Föderativen Republik Pentapolis ist der Stellvertreter des Präsidenten und überprüft die Beschlüsse des Präsidenten und kann ein Veto gegen Beschlüsse des Präsidenten einlegen, in diesem Fall entscheidet der Demokratische Rat der Föderativen Republik Pentapolis unter Vorsitz des jüngsten Delegierten des Rates.
(2) Der Vizepräsident entscheidet zusammen mit dem Präsidenten über die Berufung der Minister sowie über die Einsetzung neuer Ministerien außerhalb der in der Verfassung erwähnten Ministerien.
(3) Der Vizepräsident nimmt ebenfalls alle Aufgaben wahr die ihm vom Präsidenten übertragen worden sind und er erfüllen kann. Der Präsident kann Aufgaben seines Amtes nur mit Zustimmung des Vizepräsidenten auf diesen übertragen.
(4) Der Vizepräsident wird jedes Jahr vom gesamten Volk der Föderativen Republik Pentapolis neu gewählt.
Artikel 9 Die Minister der Föderativen Republik Pentapolis
(1) Die Minister der Föderativen Republik Pentapolis werden vom Präsidenten mit Zustimmung des Vizepräsidenten berufen und ernannt. Die Minister bedürfen der Zustimmung des Demokratischen Rates.
(2) Die Ministerien für Inneres, Äußeres und Diplomatie, Kultur, Bildung und Forschung, Handel Wirtschaft und Finanz, Entwicklung und Technologie und Umwelt müssen eingerichtet und besetzt werden.
(3) Die Minister sind dem Vizepräsidenten und Präsidenten sowie dem Demokratischen Rat untergeordnet und dem Volk verpflichtet.
(4) Die Minister werden vom Präsidenten entlassen, eine Entlassung bedarf der Zustimmung des Demokratischen Rates mit oder ohne Zustimmung des Vizepräsidenten. Dabei gilt der Vorrang des parlamentarischen Beschlusses, der Vizepräsident ist nicht gegenüber des parlamentarischen Beschlusses vetoberechtigt. Ein Minister kann auch auf Initiative des Vizepräsidenten mit Beschluss des demokratischen Rates entlassen werden, ohne, dass der Präsident vetoberechtigt ist.
(5) Die Amtszeit der Minister beginnt mit Ihrer Vereidigung und endet mit dem Beginn der anschließenden Legislaturperiode bzw. mit ihrer Entlassung.
(6) Die Minister tragen den Titel: Senator/in für: ...
Artikel 10 Der Premierminister:
(1) Der Premierminister übernimmt alle Aufgaben nicht besetzter Ministerposten. Er ist der ranghöchste Minister und untersteht exekutiv lediglich dem Vizepräsidenten und Präsidenten der Republik.
(2) Der Premierminister ist zweiter Stellvertreter des Präsidenten und erster Stellvertreter des Vizepräsidenten.
(3) Der Premierminister darf allgemeine exekutive Entscheidungen treffen, die über seine Ressorts hinausgehen.
(4) Der Premierminister wird jedes Jahr vom Volk neu gewählt.
(5) Der Premierminister kann auch Ministerpräsident genannt werden, seine Ministerien werden als „Senate“ bezeichnet.
(6) Der Premierminister vermittelt bei Streitfällen zwischen Präsident und Vizepräsident unter Aufsicht des Demokratischen Rates. Der Premierminister kann bei begründetem Falle die Leitung der exekutiven Staatsgewalt unter Aufsicht des Prokonsuls der Republik (Präsident-pro tempore des Demokratischen Rates) übernehmen, in diesem Falle ist er Regierungschef und der Prokonsul Staatsoberhaupt.
(7) Sollte der Premierminister keine Ministerien leiten, so überstürzt er Präsident und Vizepräsident bei ihren Aufgaben und ist Vermittler zwischen Exekutive und Legislative.