20.12.2014, 13:29
Teil IV Judikative
Artikel 11 Der Oberste Gerichtshof
(1) Der Oberste Gerichtshof der Föderativen Republik Pentapolis besteht aus 13 Richtern, die sich in die Abteilungen Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht einteilen.
(2) Die 12 Richter werden alle 18 Monate von allen Richtern der Föderativen Republik Pentapolis gewählt.
Artikel 12 Der Chief Justice
(1) Der Chief Justice ist der Oberste Richter der Föderativen Republik Pentapolis, er nimmt alle Vereidigungen der föderalen Ebene, sowie nach dem Recht der Regionen in ihren Regionen vor, er sitzt allen Abteilungen des Obersten Gerichtshofes vor.
(2) Die 13 Richter des Obersten Gerichtshofes wählen aus ihrer Mitte den Chief Justice, sowie seinen Stellvertreter, dessen Titel „Vicepresident of the Supreme Court“ lautet.
Teil VI Neue Verfassung und Zusätze und Abschießende Regelungen
Artikel 13 Verfassungsänderungen
Änderungen an dieser Verfassung bedürfen der Zustimmung in einem Volksentscheid mit Zweidrittelmehrheit.
Artikel 14 Eine neue Verfassung
Diese Verfassung gilt solange bis sich das Volk der Föderativen Republik Pentapolis mit zwei Dritteln, Kraft ihrer verfassunggebenden Gewalt, eine neue Verfassung gibt.
Artikel 28 Volljährigkeit und passives Wahlrecht
Eine Person ist in der Föderativen Republik Pentapolis mit Vollendung des 21 Lebensjahres volljährig und vollkommen geschäftsfähig. Zur Wahl berechtigt sind alle Bürger der Republik mit Vollendung des 16. Lebensjahrs.
Artikel 29 Gesetzgebungsverfahren
Ein Gesetz kann vom Volke per Petition, über den Demokratischen Rat sowie über die Regierung in den Gesetzgebungskreislauf eingehen.
Über das Gesetz der Demokratischer Rat von Pentapolis nach seiner Satzung, ein Gesetz bedarf mindestens 3 Tage Beratung im Rat, das restliche Verfahren ist über die Satzung des Rates zu definieren. Der Präsident kann lediglich ein Veto einlegen das ein Gesetz oder Teile eines Gesetzes vom Obersten Gerichtshof überprüft werden soll, dieses darf Gesetze bei Verfassungswidrigkeit jederzeit für ungültig erklären. Ein Gesetz beleibt 2 Wochen nach Verabschiedung inaktiv um das Veto des Präsidenten zu ermöglichen, der Präsident kann ein Gesetz mit seiner Unterschrift sofort nach Verabschiedung aktivieren.
Eine weitere Wartefrist von zwei Wochen ist nach Ablauf der Wartezeit für den Präsidenten bzw. nach Ratifikation des Präsidenten verpflichtend, in dieser Zeit hat das Volk die Möglichkeit mit einem Fünfzehntel der Wahlberechtigten ein Volksbegehren zu beantragen, nach dem das Gesetz zur Abstimmung freigegeben werden muss.
Bei Gesetzen hohen öffentlichen Interesses, sowie richtungsweisenden legislativen Entscheidungen sind Volksabstimmungen verpflichtend.
Teil VII Ratifikation