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In der syrenischen Gesandtschaft beim Palatin.
#89
"Nein, dass sind sie natürlich nicht! Aber man könnte der Regierung vorwerfen, sie habe gar kein Interesse an einem fairen Verfahren.
Das Recht zu schweigen hat der Angeklagte selbstverständlich, auch darauf, sich einen Verteidiger aussuchen zu können.
Seht Ihr, der Angeklagte macht es dem Kläger leicht: Er leugnet die ihm zur Last gelegten Taten nicht, er beharrt darauf, es sei alles sein gutes, sein gottgewolltes Recht gewesen.
Darum stützt sich die Anklage auf die Tatsache, dass er damals erst vom Senat bestätigt werden musste. Da der Senat ihn aber später abgesetzt hat, war ab diesem Zeitpunkt seine Regentschaft illegal.
Im Moment steht er unter Hausarrest - wo es ihm an nichts fehlt. Er wird gut behandelt, er kommt nur nicht von der Insel runter. Es geht nicht um Rache, es geht um Aufarbeitung. Und da kann ein Ausländer unbefangener argumentieren, als jemand, der beide Bürgerkriege selbst erlebt hat."
[Bild: i2251biwj5v.png]

Ἀρσινόη Θεά Φιλοπάτωρ
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RE: In der syrenischen Gesandtschaft beim Palatin. - von Arsinoë VII. von Syrene - 19.07.2020, 19:47



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