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Die Alten Verfassungen
#6
Kapitel 2 Die Verfassung

Teil I Grundsätze des Staates



Artikel 1 Ausrichtung der Staatsgewalt

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, ihm ist der Staat verpflichtet.

Der Staat ist eine demokratische und kommunistische Republik

Artikel 2 Hauptstadt und Staatsausrichtung, Amtssprachen:
Die Hauptstadt der Republik ist Apollonia, die Republik ist eine kommunistische Plebiszitäre Demokratie.

Die Amtssprachen der Republik sind: Pentapolianisch (Deutsch), Castellan (Spanisch), das Zweite Metropolianisch (Amerikanisches Englisch) und Ladinisch (Ladín).

Artikel 3 Städte Nutzung des Territoriums:
(1) Die Republik wird gegründet von den Städten Callatis, Tomis, Apollonia, Messembria und Odessos.
(2) Die Nutzung des übrigen Landes im Form der Gründung neuer Staaten wird in Form von Regionalgebieten erfolgen die nach den Gründungsstädten benannt sind, die Gründungsstädte übernehmen die Regionalverwaltung als Hauptstädte.

Teil II Legislative


Artikel 4 Das pentapolianische Parlament
(1) Das Parlament von Pentapolis wird pentapolianisches Parlament heißen und besteht aus zwei Kammern, dem Demokratischen Rat und dem House of Commons. Der Demokratische Rat und das House of Commons werden jedes Jahr vom gesamten Volk der Föderativen Republik Pentapolis neu gewählt.
Artikel 4b der Kongress der Städte:
(1) In Zeiten, in denen das pentapolianische Parlament stillliegt oder handlungsunfähig ist, wird ein Kongress der Städte einberufen, es besteht aus den Repräsentanten der städtischen Parlamente, die in ihren Entscheidungen an die städtischen Legislative und allem voran den Volkswillen gebunden sind. Jede Stadt hat eine Stimme und drei Sitze.
(2) Der Kongress trifft alle notwendigen legislativen und exekutiven Entscheidungen, bis das pentapolianische Parlament seine Aufgaben wieder wahrnehmen kann.
(3) Sollte der Fall eintreten, dass allein das pentapolianische Parlament, nicht jedoch die Exekutive stillgelegt oder handlungsunfähig ist, so besitzt der Kongress der Städte allein legislative Vollmachten.
(4) Der Vorsitz über den Kongress der Städte rotiert zwischen den Sitzungen zwischen den Städten nach alphabetischer Reihenfolge, es sitzt der jüngste Repräsentant der entsprechenden Delegation vor.

Artikel 5 Der Demokratische Rat von Pentapolis
(1) Der Demokratische Rat von Pentapolis besteht aus 50 Delegierten jeder Stadt und jedes Dorfes der Föderativen Republik Pentapolis sowie aus dem teilnehmenden Volk der Föderativen Republik Pentapolis.
(2) Der Vorsitzende ist der vom Volk gewählte Präsident der Föderativen Republik Pentapolis. Der Vizevorsitzende ist der vom Volk gewählte Vizepräsident der Föderativen Republik Pentapolis.
(3) Der Demokratische Rat von Pentapolis hat sich eine Satzung zu geben.
Artikel 5b Das House of Commons:
(1) Das House of Commons besteht aus 35 Abgeordneten jeder Kommune der Föderativen Republik Pentapolis. Seine Sitzungen sind jederzeit öffentlich.
(2) Der Vorsitzende des House of Commons ist der Speaker of the House, er wird gemeinsam mit einem Deputy Speaker zu Beginn jeder Legislaturperiode gewählt.
(3) Das House of Commons hat sich eine Satzung zu geben.

Teil III Exekutive

Artikel 6 Zusammensitzung der Exekutive
Die Exekutive der Föderativen Republik Pentapolis besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten sowie den Ministern und den untergeordneten Ämter und Behörden.

Artikel 7 Der Präsident der Föderativen Republik Pentapolis
(1) Der Präsident der Föderativen Republik Pentapolis ist Staatsoberhaupt und Regierungschef, er ist der Leiter der exekutiven Staatsgewalt, er ist oberster Vertreter der Republik nach innen und nach außen.
(2) Der Präsident ist Kommandant der internen Sicherheitskräfte, Behörden und aller anderen Teile der Exekutive, wenn diese nicht direkt dem Imperium untergeordnet sind.
(3) Der Präsident wird jedes Jahr neu vom gesamten Volk der Föderativen Republik Pentapolis gewählt.
(4) Der Präsident darf jedem Beschluss einer exekutiven Gewalt innerhalb der Föderativen Republik Pentapolis widersprechen, zeitweilig außer-Kraft setzen und neue Entscheidungen fassen.

Artikel 8 Der Vizepräsident der Föderativen Republik Pentapolis
(1) Der Vizepräsident der Föderativen Republik Pentapolis ist der Stellvertreter des Präsidenten und überprüft die Beschlüsse des Präsidenten und kann ein Veto gegen Beschlüsse des Präsidenten einlegen, in diesem Fall entscheidet das pentapolianische Parlament als Ganzes unter Vorsitz des Speakers.
(2) Der Vizepräsident entscheidet zusammen mit dem Präsidenten über die Berufung der Minister sowie über die Einsetzung neuer Ministerien außerhalb der in der Verfassung erwähnten Ministerien.
(3) Der Vizepräsident nimmt ebenfalls alle Aufgaben wahr die ihm vom Präsidenten übertragen worden sind und er erfüllen kann. Der Präsident kann Aufgaben seines Amtes nur mit Zustimmung des Vizepräsidenten auf diesen übertragen.
(4) Der Vizepräsident wird jedes Jahr vom gesamten Volk der Föderativen Republik Pentapolis neu gewählt.

Artikel 9 Die Minister der Föderativen Republik Pentapolis
(1) Die Minister der Föderativen Republik Pentapolis werden vom Präsidenten mit Zustimmung des Vizepräsidenten berufen und ernannt. Die Minister bedürfen der Zustimmung des pentapolianischen Parlamentes.
(2) Die Ministerien für Inneres, Äußeres und Diplomatie, Kultur, Bildung und Forschung, Handel Wirtschaft und Finanz, Entwicklung und Technologie und Umwelt müssen eingerichtet und besetzt werden.
(3) Die Minister sind dem Vizepräsidenten und Präsidenten sowie dem pentapolianischen Parlament untergeordnet und dem Volk verpflichtet.
(4) Die Minister werden vom Präsidenten entlassen, eine Entlassung bedarf der Zustimmung des pentapolianischen Parlamentes mit oder ohne Zustimmung des Vizepräsidenten. Dabei gilt der Vorrang des parlamentarischen Beschlusses, der Vizepräsident ist nicht gegenüber des parlamentarischen Beschlusses vetoberechtigt. Ein Minister kann auch auf Initiative des Vizepräsidenten mit Beschluss des pentapolianischen Parlamentes entlassen werden, ohne, dass der Präsident vetoberechtigt ist.
(5) Die Amtszeit der Minister beginnt mit Ihrer Vereidigung und endet mit dem Beginn der anschließenden Legislaturperiode bzw. mit ihrer Entlassung.
(6) Die Minister tragen den Titel: Senator/in für: ...

Artikel 10 Der Premierminister:
(1) Der Premierminister übernimmt alle Aufgaben nicht besetzter Ministerposten. Er ist der ranghöchste Minister und untersteht exekutiv lediglich dem Vizepräsidenten und Präsidenten der Republik.
(2) Der Premierminister ist zweiter Stellvertreter des Präsidenten und erster Stellvertreter des Vizepräsidenten.
(3) Der Premierminister darf allgemeine exekutive Entscheidungen treffen, die über seine Ressorts hinausgehen.
(4) Der Premierminister wird jedes Jahr vom Volk neu gewählt.
(5) Der Premierminister kann auch Ministerpräsident genannt werden, seine Ministerien werden als „Senate“ bezeichnet.
(6) Der Premierminister vermittelt bei Streitfällen zwischen Präsident und Vizepräsident unter Aufsicht des pentapolianischen Parlamentes. Der Premierminister kann bei begründetem Falle die Leitung der exekutiven Staatsgewalt unter Aufsicht des Prokonsuls der Republik (Präsident-pro tempore des Demokratischen Rates) übernehmen, in diesem Falle ist er Regierungschef und der Prokonsul Staatsoberhaupt.
(7) Sollte der Premierminister keine Ministerien leiten, so überstürzt er Präsident und Vizepräsident bei ihren Aufgaben und ist Vermittler zwischen Exekutive und Legislative.

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Die Alten Verfassungen - von Dr. Edvart Šcodar - 01.01.2014, 14:00
Verfassung Seite 2 - von Dr. Edvart Šcodar - 01.01.2014, 14:03
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 14.03.2014, 20:06
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[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 22.11.2015, 13:37



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