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Die Alten Verfassungen
#2
[brief]Teil III Exekutive

Artikel 8 Zusammensetzung der Exekutive
Die Exekutive der Föderativen Republik Pentapolis besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten sowie den Ministern.

Artikel 9 Der Präsident der Föderativen Republik Pentapolis
(1) Der Präsident der Föderativen Republik Pentapolis ist der Leiter der exekutiven Staatsgewalt, er ist oberster Vertreter der Republik nach Innen und nach Außen.
(2) Der Präsident ist Kommandant der internen Sicherheitskräfte, Behörden und anderen Teile der Exekutive, wenn diese nicht direkt dem Imperium untergeordnet sind.
(3) Der Präsident wird jedes Jahr neu vom gesamten Volk der Föderativen Republik Pentapolis gewählt.
(4) Der Präsident darf jedem Beschluss einer exekutiven Gewalt innerhalb der Föderativen Republik Pentapolis wiedersprechen, zeitweilig außer-Kraft setzen und eine neue Entscheidung verfassen.

Artikel 10 Der Vizepräsident der Föderativen Republik Pentapolis
(1) Der Vizepräsident der Föderativen Republik Pentapolis ist der Stellvertreter des Präsidenten und überprüft die Beschlüsse des Präsidenten und kann ein Veto gegen Beschlüsse des Präsidenten einlegen, in diesem Fall entscheidet der Demokratische Rat der Föderativen Republik Pentapolis unter Vorsitz des Prokonsul des Senates und des Prätors.
(2) Der Vizepräsident entscheidet zusammen mit dem Präsidenten über die Berufung der Minister sowie über die Einsetzung neuer Ministerien außerhalb der in der Verfassung erwähnten Ministerien.
(3) Der Vizepräsident nimmt ebenfalls alle Aufgaben war die ihm vom Präsidenten übertragen worden sind er kann. Der Präsident kann Aufgaben seines Amtes nur mit Zustimmung des Vizepräsident auf diesen übertragen.
(4) Der Vizepräsident wird jedes Jahr vom gesamten Volk der Föderativen Republik Pentapolis neu gewählt.

Artikel 11 Die Minister der Föderativen Republik Pentapolis
(1) Die Minister der Föderativen Republik Pentapolis werden vom Präsidenten mit Zustimmung des Vizepräsidenten berufen und ernannt. Die Minister bedürfen der Zustimmung des pentapolischen Parlamentes.
(2) Die Ministerien für Inneres, Äußeres und Diplomatie, Kultur, Bildung und Forschung, Handel Wirtschaft und Finanz, Entwicklung und Technologie und Umwelt müssen eingerichtet und besetzt werden.
(3) Die Minister sind dem Vizepräsidenten und Präsidenten sowie dem pentapolischen Parlament untergeordnet.
(4) Die Minister werden vom Präsidenten entlassen, eine Entlassung bedarf der Zustimmung des Vizepräsidenten bzw. des pentapolischen Parlamentes. Dabei gilt der Vorrang des parlamentarischen Beschlusses, der Vizepräsident ist nicht gegenüber des parlamentarischen Beschlusses vetoberechtigt. Ein Minister kann auch auf Initiative des Vizepräsidenten mit Beschluss des pentapolitischen Parlamentes entlassen werden.
(5) Die Amtszeit der Minister beginnt mit Ihrer Vereidigung und endet mit der beginn der neuen Legislaturperiode bzw. mit ihrer Entlassung.

Teil III Judikative

Artikel 12 Der Oberste Gerichtshof
(1) Der Oberste Gerichtshof der Föderativen Republik Pentapolis besteht aus 13 Richtern, die sich in die Abteilungen Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht einteilen.
(2) Die 13 Richter werden alle 18 Monate von allen Richtern der Föderativen Republik Pentapolis gewählt.


Artikel 13 Der Chief Justice
(1) Der Chief Justice ist der Oberste Richter der Föderativen Republik Pentapolis, er nimmt alle Vereidigungen der Föderations-Ebene, sowie nach dem Recht der Regionen in ihren Regionen vor, er sitzt allen Abteilungen des Obersten Gerichtshofes vor.
(2) Die 13 Richter des Obersten Gerichtshofes wählen aus ihrer Mitte den Cief Justice, sowie seinen Stellvertreter.


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