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Die Hauptstadt in den Bergen
#21
"Hmmm. Ja aber, werden die Delegierten der Städte nicht fast automatisch ebenfalls dem Adel angehören?"
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Retg furlaniei
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#22
"Nein, es müssen Bürgerliche sein. Ich wäre ja eigentlich dafür sie von den Bürgern wählen zu lassen, was meint Ihr Vater?"
Teohari Atreus Decebaléscu
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Kronprinz des Königreiches Dacien
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#23
"Da hast Du recht, die Bürger sollten ruhig wählen. Was ich meine ist, dass solche Ämter ja auch Geld kosten. Immerhin haben wir keine Diäten, die Primarii und Delegierten müssten also Selbstversorger sein. Aber ich könnte mir vorstellen, dass die zweite Kammer aus Delegierten besteht, die der Kaufherrenschicht und der Schicht der Gildemeister entstammen..."
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Retg furlaniei
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#24
"Ich weiß nicht, ist unser Land nicht reich genug um diesen wenigen Bürgern als Delegierte ihrer Städte Diäten zukommen zu lassen, damit nicht nur die Oberschicht im Parlament sitzt?"
Teohari Atreus Decebaléscu
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Kronprinz des Königreiches Dacien
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#25
"Nun gut. Führen wir Diäten ein. Ich vermute allerdings, dass es darauf hinauslaufen wird, dass eben vorrangig die Wohlhabenden gewählt werden. Aber gut: Als Möglichkeit, auch weniger wohlhabende Bürger in die Kammer zu wählen, gefällt mir das sehr gut. Versuchen wir es! Wenn beide Kammern ordentlich arbeiten und aktiv sind, werde ich mich darüber sehr freuen!"
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Retg furlaniei
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#26
"Wir werden so schnell wie möglich das Gesetz vorlegen. Soll ich denn auch deiner Meinung nach lordul cancelar werden?"
Teohari Atreus Decebaléscu
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Kronprinz des Königreiches Dacien
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#27
"Aber ja. Umso besser kannst Du Dich in künftige Aufgaben einarbeiten. Ich bin schon auf euren Entwurf gespannt."
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Retg furlaniei
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#28
Ein Bediensteter tritt an die drei heran und gibt dem Prinzen den Antrag, den der Kronprinz und der Premierminister gemeinsam gestaltet haben.

"Hier, bitteschön.", erklärt der Prinz und reicht dem König den Antrag.

Parlamentul Legea

Wir, Konstantinu II Decebaléscu, von Gottes Gnaden König von Dacia,

vom Willen geleitet unseren Untertanen und unseren Kommunen mehr Mitsprache einzurichten und die Kommunikation zwischen Volk, Adel und Krone zu verbessern,

im Bemühen dem geistlichen, wie weltlichen Adel und dem Bürger eine Stimme im Königreich zu geben,

sind nach reichlicher Überlegung mit unserem Sohne und Thronfolger, sowie unserem Premierminister zum Entschloss gekommen, dass folgende

Parlamentsgesetz des Königreiches Dacia


zu erlassen.

Teil I Parlamentul Dacilór

Articol 1 Zusammensetzung des Parlaments:
(1) Das Parlament besteht aus einem Oberhaus und einem Unterhaus, die jeweils eine eigene Kammer bilden. Das Oberhaus setzt sich aus dem geistlichen und weltlichen Adel zusammen. Das Unterhaus besteht aus den Rittern der Grafschaften und den Delegierten der Städte.

Articol 2 Eröffnung des Parlamentes:
(1) Das Parlament wird jedes Jahr vom König von Dacia eröffnet.
(2) Die Parlamentseröffnung findet im Oberhaus statt.
(3) Der König hält zur Eröffnung des Parlamentes eine Rede, in dem das Regierungsprogramm des Sitzungsjahres bekanntgegeben wird.

Articol 3 Sitz des Parlamentes:
(1) Das Parlament hat seinen Sitz in der Hauptstadt.
(2) Das Parlament hat seinen Sitz den dem dafür vorgesehen Palast, der nicht der des Königs sein darf.

Teil II Camera Comunelor


Articol 4 Zusammensetzung der Kammer:
(1) Das Unterhaus setzt sich aus zwei Rittern pro Grafschaft und zwei Delegierten pro Kommune zusammen.
(2) Die Ritter werden auf zwei Jahre vom König ernannt, die Wiederernennung ist unbegrenzt möglich. Es können nur Bürgerliche zu Rittern ernannt werden.
(3) Die Abgeordneten der Städte, die auch als Delegierte bezeichnet werden können werden auf ein Jahr von allen Bürgerlichen der Städte gewählt.

Articol 5 Die Ritter:
(1) Es können nur Bürgerliche zum Ritter ernannt werden.
(2) Mit der Ernennung zum Ritter erfolgt der Ritterschlag, die Ritter des Ordin de Comunelor sind die Ritter mit dem Sitz im Unterhaus. Ritter erhalten eine Diät und dürfen keinen Beruf ausüben.
(3) Ein Ritter der seinen Sitz im Unterhaus nicht mehr länger wahrnehmen kann, will oder dessen Amtszeit nicht verlängert wird gehört als Ritter dem Ordin de Dacilór an, er bleibt Bürgerlicher.
Articol 6 Die Abgeordneten:
(1) Es können nur Bürgerliche zum Abgeordneten kandidieren und gewählt werden.
(2) Die Abgeordneten erhalten eine Diät und erhalten, wenn nötig, finanzielle Unterstützung für ihren Wahlkampf. Das maximale Wahlkampfbudget eines Abgeordneten oder eines Kandidaten darf 1.750,00 Ð (Ladinische Denare) nicht übersteigen.
(3) Abgeordneten ist es untersagt einem Beruf nachzugehen.

Articol 7 Privilegien:
(1) Die Camera Comunelor besitzt das Privileg unter der Abwesenheit des Königs und seiner Vertreter und Angehörigen zu tagen.
(2) Abgeordnete und Ritter können außerhalb ihrer Kammer nicht wegen Wortmeldungen und Äußerungen zur Verantwortung gezogen werden, die sie in ihrer Funktion als Parlamentarier gemacht oder abgegeben haben.
(3) Mitglieder des Unterhauses dürfen nicht daran gehindert werden ihre Geschäfte auszuführen oder an Sitzungen des Parlamentes, des Unterhauses und seiner untergeordneten Organe teilzunehmen. Dies schließt die Inhaftierung ein, der inhaftierte hat solange seine Geschäfte auszuführen, bis ihn das Unterhaus suspendiert.
(4) Das Unterhaus kann jene Komitees und Kommissionen bilden, die es für notwendig erachtet und ihnen bestimmte Rechte und Privilegien zukommen lassen, die das Haus selber besitzt.

Articol 8 Ämter:
(1) Dem Unterhaus sitzt der Sprecher (Președinte) vor.
(2) Im Unterhaus nimmt der Premierminister und sein Kabinett Platz.
(3) Der Premierminister muss dem bürgerlichen Stand angehören. Das Unterhaus schlägt dem König einen oder mehrere Kandidaten als Premierminister vor.
(4) Das Unterhaus kann dem Premierminister das Vertrauen entziehen.

Articol 9 Auflösung und Wahl:
(1) Das Parlament wird jährlich vom König am Ende der Legislaturperiode aufgelöst.
(2) Der König gibt ebenfalls den Termin der dreitägigen Neuwahlen bekannt.
(3) Die Auflösung des Parlamentes findet mindestens drei Wochen vor Ende der Legislaturperiode statt, die Neuwahlen dürften spätestens eine Woche nach Ende der Legislaturperiode stattfinden.
(4) Das Parlament tritt spätestens eine Woche nach Verkündung des Wahlergebnisses zusammen.
(5) Die Parlamentseröffnung findet spätestens drei Tage nach der konstituierenden Sitzung des Unterhauses statt.

Teil III Camera Lorzilor

Articol 10 Zusammensetzung:
(1) Die weltlichen und geistlichen Adeligen bilden die Camera Lorzilor, das Oberhaus des Parlamentes.

Articol 11 Privilegien:
(1) Das Oberhaus ist in der Lage dem Premierminister das Vertrauen zu entziehen. Das Oberhaus kann die Berufung einer Person zum Premierminister ablehnen.
(2) Das Oberhaus kann jene Komitees und Kommissionen bilden, die es für notwendig erachtet und ihnen bestimmte Rechte und Privilegien zukommen lassen, die das Haus selber besitzt.
(3) Mitglieder des Oberhauses dürfen nicht daran gehindert werden ihre Geschäfte auszuführen oder an Sitzungen des Parlamentes, des Unterhauses und seiner untergeordneten Organe teilzunehmen. Dies schließt die Inhaftierung ein, der inhaftierte hat solange seine Geschäfte auszuführen, bis ihn das Oberhaus suspendiert.
(4) Das Oberhaus ist in der Lage Gesetzesanträge des Unterhauses an den König abzulehnen.

Artikel 12 Ämter:
(1) Dem Oberhaus sitzt der lordul cancelar vor, er wird vom König ernannt und bleibt bis zu seiner Entlassung im Amt.
(2) Die Regierung wird durch den Lider al Camerei vertreten, auch der Premierminister und sein Kabinett können ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Oberhauses teilnehmen und müssen auf Verlangen des Oberhauses erscheinen.
Teohari Atreus Decebaléscu
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Kronprinz des Königreiches Dacien
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#29
Ist ein wenig nervös und ungeduldig, während der König den Entwurf ließt.
Teohari Atreus Decebaléscu
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Kronprinz des Königreiches Dacien
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#30
Nachdem der König sehr aufmerksam gelesen hat, antwortet er:


" Die Abgeordneten der Städte, die auch als Delegierte bezeichnet werden können werden auf ein Jahr von allen Bürgerlichen der Städte gewählt.
Mein Sohn! Soll das bedeuten, dass es Menschen, die dem Adel oder der Geistlichkeit angehören, nicht erlaubt sein soll die Abgeordneten zu wählen? Das würde ich als sehr ungerecht empfinden. Ausserdem dürfte es dem ersten Zusatzartikel der Imperialen Verfassung widersprechen. Dort steht, dass es jedem Einwohner des Imperiums ausdrücklich erlaubt ist, seiner Meinung Ausdruck zu verleihen. Wenn ich zwei Bevölkerungsgruppen benachteilige, aufgrund ihrer sozialen Herkunft, dann ist dies ein glatter Bruch der Verfassung des Gesamtreiches. Und eine Wahl IST eine Meinungsäusserung, sonst bräuchten wir sie nicht. Das Imperium wünscht, dass wir Föderaten unsere Angelegenheiten selbst regeln - unter der Bedingung des Achtens des ersten Zusatzartikels. So wie hier verfasst kann ich das Gesetz nicht unterschreiben. Versteh mich recht: Dies ist nur mein einziger Kritikpunkt!"
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Retg furlaniei
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#31
"Dafür sitzen die Geistlichkeit und der Adel im Oberhaus, ein mehr als gleichwertiger Ausgleich finde ich. Um genau zu sein, ist das auch der Grund weshalb sie keinen Einfluss auf die Besetzung des Unterhauses nehmen sollen."
Teohari Atreus Decebaléscu
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Kronprinz des Königreiches Dacien
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#32
"Ich gebe Dir ja recht: Im Unterhaus sollen nur Bürgerliche sitzen, so wie im Oberhaus nur der Adel und die Geistlichkeit Rechte besitzen. Es geht aber darum, dass die Abgeordneten des Unterhauses gewählt werden sollen. Und wenn schon, so muss ich darauf bestehen, dass alle Einwohner des Königreiches, so sie volljährig sind, auch wahlberechtigt sind. Im Imperium gilt, seit etlichen Jahren, dieVolljährigkeit ab 16 Jahren, so würde ich es auch bei uns halten wollen."
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Retg furlaniei
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#33
"Wenn du meinst, dass der Adel folglich auch indirekt über die Besetzung des Unterhauses entscheiden soll, dann einen Moment bitte."

Nimmt den Antrag und schreibt die Änderung hinzu:


Parlamentul Legea


Wir, Konstantinu II Decebaléscu, von Gottes Gnaden König von Dacia,

vom Willen geleitet unseren Untertanen und unseren Kommunen mehr Mitsprache einzurichten und die Kommunikation zwischen Volk, Adel und Krone zu verbessern,

im Bemühen dem geistlichen, wie weltlichen Adel und dem Bürger eine Stimme im Königreich zu geben,

sind nach reichlicher Überlegung mit unserem Sohne und Thronfolger, sowie unserem Premierminister zum Entschloss gekommen, dass folgende

Parlamentsgesetz des Königreiches Dacia


zu erlassen.

Teil I Parlamentul Dacilór


Articol 1 Zusammensetzung des Parlaments:
(1) Das Parlament besteht aus einem Oberhaus und einem Unterhaus, die jeweils eine eigene Kammer bilden. Das Oberhaus setzt sich aus dem geistlichen und weltlichen Adel zusammen. Das Unterhaus besteht aus den Rittern der Grafschaften und den Delegierten der Städte.

Articol 2 Eröffnung des Parlamentes:
(1) Das Parlament wird jedes Jahr vom König von Dacia eröffnet.
(2) Die Parlamentseröffnung findet im Oberhaus statt.
(3) Der König hält zur Eröffnung des Parlamentes eine Rede, in dem das Regierungsprogramm des Sitzungsjahres bekanntgegeben wird.

Articol 3 Sitz des Parlamentes:
(1) Das Parlament hat seinen Sitz in der Hauptstadt.
(2) Das Parlament hat seinen Sitz den dem dafür vorgesehen Palast, der nicht der des Königs sein darf.

Teil II Camera Comunelor


Articol 4 Zusammensetzung der Kammer:
(1) Das Unterhaus setzt sich aus zwei Rittern pro Grafschaft und zwei Delegierten pro Kommune zusammen.
(2) Die Ritter werden auf zwei Jahre vom König ernannt, die Wiederernennung ist unbegrenzt möglich. Es können nur Bürgerliche zu Rittern ernannt werden.
(3) Die Abgeordneten der Kommunen, die auch als Delegierte bezeichnet werden können werden auf ein Jahr von allen Einwohnern der Kommunen ab dem 16. Lebensjahr gewählt.

Articol 5 Die Ritter:
(1) Es können nur Bürgerliche zum Ritter ernannt werden.
(2) Mit der Ernennung zum Ritter erfolgt der Ritterschlag, die Ritter des Ordin de Comunelor sind die Ritter mit dem Sitz im Unterhaus. Ritter erhalten eine Diät und dürfen keinen Beruf ausüben.
(3) Ein Ritter der seinen Sitz im Unterhaus nicht mehr länger wahrnehmen kann, will oder dessen Amtszeit nicht verlängert wird gehört als Ritter dem Ordin de Dacilór an, er bleibt Bürgerlicher.
Articol 6 Die Abgeordneten:
(1) Es können nur Bürgerliche zum Abgeordneten kandidieren und gewählt werden.
(2) Die Abgeordneten erhalten eine Diät und erhalten, wenn nötig, finanzielle Unterstützung für ihren Wahlkampf. Das maximale Wahlkampfbudget eines Abgeordneten oder eines Kandidaten darf 1.750,00 Ð (Ladinische Denare) nicht übersteigen.
(3) Abgeordneten ist es untersagt einem Beruf nachzugehen.

Articol 7 Privilegien:
(1) Die Camera Comunelor besitzt das Privileg unter der Abwesenheit des Königs und seiner Vertreter und Angehörigen zu tagen.
(2) Abgeordnete und Ritter können außerhalb ihrer Kammer nicht wegen Wortmeldungen und Äußerungen zur Verantwortung gezogen werden, die sie in ihrer Funktion als Parlamentarier gemacht oder abgegeben haben.
(3) Mitglieder des Unterhauses dürfen nicht daran gehindert werden ihre Geschäfte auszuführen oder an Sitzungen des Parlamentes, des Unterhauses und seiner untergeordneten Organe teilzunehmen. Dies schließt die Inhaftierung ein, der inhaftierte hat solange seine Geschäfte auszuführen, bis ihn das Unterhaus suspendiert.
(4) Das Unterhaus kann jene Komitees und Kommissionen bilden, die es für notwendig erachtet und ihnen bestimmte Rechte und Privilegien zukommen lassen, die das Haus selber besitzt.

Articol 8 Ämter:
(1) Dem Unterhaus sitzt der Sprecher (Președinte) vor.
(2) Im Unterhaus nimmt der Premierminister und sein Kabinett Platz.
(3) Der Premierminister muss dem bürgerlichen Stand angehören. Das Unterhaus schlägt dem König einen oder mehrere Kandidaten als Premierminister vor.
(4) Das Unterhaus kann dem Premierminister das Vertrauen entziehen.

Articol 9 Auflösung und Wahl:
(1) Das Parlament wird jährlich vom König am Ende der Legislaturperiode aufgelöst.
(2) Der König gibt ebenfalls den Termin der dreitägigen Neuwahlen bekannt.
(3) Die Auflösung des Parlamentes findet mindestens drei Wochen vor Ende der Legislaturperiode statt, die Neuwahlen dürften spätestens eine Woche nach Ende der Legislaturperiode stattfinden.
(4) Das Parlament tritt spätestens eine Woche nach Verkündung des Wahlergebnisses zusammen.
(5) Die Parlamentseröffnung findet spätestens drei Tage nach der konstituierenden Sitzung des Unterhauses statt.

Teil III Camera Lorzilor


Articol 10 Zusammensetzung:
(1) Die weltlichen und geistlichen Adeligen bilden die Camera Lorzilor, das Oberhaus des Parlamentes.

Articol 11 Privilegien:
(1) Das Oberhaus ist in der Lage dem Premierminister das Vertrauen zu entziehen. Das Oberhaus kann die Berufung einer Person zum Premierminister ablehnen.
(2) Das Oberhaus kann jene Komitees und Kommissionen bilden, die es für notwendig erachtet und ihnen bestimmte Rechte und Privilegien zukommen lassen, die das Haus selber besitzt.
(3) Mitglieder des Oberhauses dürfen nicht daran gehindert werden ihre Geschäfte auszuführen oder an Sitzungen des Parlamentes, des Unterhauses und seiner untergeordneten Organe teilzunehmen. Dies schließt die Inhaftierung ein, der inhaftierte hat solange seine Geschäfte auszuführen, bis ihn das Oberhaus suspendiert.
(4) Das Oberhaus ist in der Lage Gesetzesanträge des Unterhauses an den König abzulehnen.

Artikel 12 Ämter:
(1) Dem Oberhaus sitzt der lordul cancelar vor, er wird vom König ernannt und bleibt bis zu seiner Entlassung im Amt.
(2) Die Regierung wird durch den Lider al Camerei vertreten, auch der Premierminister und sein Kabinett können ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Oberhauses teilnehmen und müssen auf Verlangen des Oberhauses erscheinen.

"Dürfte ich vielleicht, nach der Verkündung des Gesetzes, als Wahlleiter des Reiches fungieren und so auch die ersten Wahlen in deinem Namen ansetzen?"
Teohari Atreus Decebaléscu
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Kronprinz des Königreiches Dacien
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#34
"Ja gerne! Und siehst Du: Soviele Adelige haben wir ja nicht, dass sie die Wahlen gross beeinflussen könnten" Wink

*SO* Ich arbeite an einem Schlüssel: Wir wissen, wieviele Einwohner das Königreich hat, da brauche ich nur die Adeligen zählen und schon hätten wir einen Prozentsatz, den die Adeligen maximal stellen könnten. Beispiel: 6 Grafschaften, drei Geistliche, Pro Adelsfamilie 3 Wahlberechtigte, pro Kloster 20, dass wären dann 78 Wahlberechtigte. Dazu der König und der Kronprinz...das dürfte im Promille-Bereich liegen. Wink *SO*
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Retg furlaniei
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#35
Sim-Off: Das kling hinnehmbar :thumbsup: *so*

"Ich werde meine Ämter mit großem Enthusiasmus ausführen."
Teohari Atreus Decebaléscu
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Kronprinz des Königreiches Dacien
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#36
"Das lobe ich mir, mein Sohn. Und viel Erfolg!"

[brief=Dacia, 750]
Parlamentul Legea

Wir, Konstantinu II Decebaléscu, von Gottes Gnaden König von Dacia, vom Willen geleitet Unseren Untertanen und unseren Kommunen mehr Mitsprache
einzurichten und die Kommunikation zwischen Volk, Adel und Krone zu verbessern, im Bemühen dem geistlichen, wie weltlichen Adel und dem Bürger eine Stimme im Königreich zu geben, sind nach reiflicher Überlegung mit unserem Sohne und Thronfolger, sowie unserem Premierminister zum Entschloss gekommen, dass folgende

Parlamentsgesetz des Königreiches Dacia
zu erlassen.

Teil I Parlamentul Dacilór

Articol 1 Zusammensetzung des Parlaments:
(1)
Das Parlament besteht aus einem Oberhaus und einem Unterhaus, die jeweils eine eigene Kammer bilden. Das Oberhaus setzt sich aus dem geistlichen und weltlichen Adel zusammen. Das Unterhaus besteht aus den Rittern der Grafschaften und den Delegierten der Städte.

Articol 2 Eröffnung des Parlamentes:
(1) Das Parlament wird jedes Jahr vom König von Dacia eröffnet.
(2) Die Parlamentseröffnung findet im Oberhaus statt.
(3)Der König hält zur Eröffnung des Parlamentes eine Rede, in dem das Regierungsprogramm des Sitzungsjahres bekanntgegeben wird.

Articol 3 Sitz des Parlamentes:
(1) Das Parlament hat seinen Sitz in der Hauptstadt.
(2) Das Parlament hat seinen Sitz den dem dafür vorgesehen Palast, der nicht der des Königs sein darf.

Teil II Camera Comunelor
Articol 4 Zusammensetzung der Kammer:
(1) Das Unterhaus setzt sich aus zwei Rittern pro Grafschaft und zwei Delegierten pro Kommune zusammen.
(2)Die Ritter werden auf zwei Jahre vom König ernannt, die Wiederernennung ist unbegrenzt möglich. Es können nur Bürgerliche zu Rittern ernannt werden.
(3) Die Abgeordneten der Kommunen, die auch als Delegierte bezeichnet werden können werden auf ein Jahr von allen Einwohnern der Kommunen ab dem 16.
Lebensjahr gewählt.

Articol 5 Die Ritter:
(1) Es können nur Bürgerliche zum Ritter ernannt werden.
(2)Mit der Ernennung zum Ritter erfolgt der Ritterschlag, die Ritter des Ordin de Comunelor sind die Ritter mit dem Sitz im Unterhaus. Ritter erhalten eine Diät und dürfen keinen Beruf ausüben.
(3) Ein Ritter der seinen Sitz im Unterhaus nicht mehr länger wahrnehmen kann, will oder dessen Amtszeit nicht verlängert wird gehört als Ritter dem Ordin
de Dacilór an, er bleibt Bürgerlicher.
Articol 6 Die Abgeordneten:
(1) Es können nur Bürgerliche zum Abgeordneten kandidieren und gewählt werden.
(2)Die Abgeordneten erhalten eine Diät und erhalten, wenn nötig, finanzielle Unterstützung für ihren Wahlkampf. Das maximale Wahlkampfbudget eines
Abgeordneten oder eines Kandidaten darf 1.750,00 Ð(Ladinische Denare) nicht übersteigen.
(3) Abgeordneten ist es untersagt einem Beruf nachzugehen.

Articol 7 Privilegien:
(1) Die Camera Comunelor besitzt das Privileg unter der Abwesenheit des Königs und seiner Vertreter und Angehörigen zu tagen.
(2)Abgeordnete und Ritter können außerhalb ihrer Kammer nicht wegen Wortmeldungen und Äußerungen zur Verantwortung gezogen werden, die sie in ihrer Funktion als Parlamentarier gemacht oder abgegeben haben.
(3)
Mitglieder des Unterhauses dürfen nicht daran gehindert werden ihre Geschäfte auszuführen oder an Sitzungen des Parlamentes, des Unterhausesund seiner untergeordneten Organe teilzunehmen. Dies schließt die Inhaftierung ein, der inhaftierte hat solange seine Geschäfte auszuführen, bis ihn das Unterhaus suspendiert.
(4) Das Unterhaus kann jene Komitees und Kommissionen bilden, die es für notwendig erachtet und ihnen bestimmte Rechte und Privilegien zukommen lassen, die
das Haus selber besitzt.

Articol 8 Ämter:
(1) Dem Unterhaus sitzt der Sprecher (Președinte) vor.
(2) Im Unterhaus nimmt der Premierminister und sein Kabinett Platz.
(3)Der Premierminister muss dem bürgerlichen Stand angehören. Das Unterhaus schlägt dem König einen oder mehrere Kandidaten als Premierminister vor.
(4) Das Unterhaus kann dem Premierminister das Vertrauen entziehen.

Articol 9 Auflösung und Wahl:
(1) Das Parlament wird jährlich vom König am Ende der Legislaturperiode aufgelöst.
(2) Der König gibt ebenfalls den Termin der dreitägigen Neuwahlen bekannt.
(3)Die Auflösung des Parlamentes findet mindestens drei Wochen vor Ende der Legislaturperiode statt, die Neuwahlen dürften spätestens eine Woche nach Ende der Legislaturperiode stattfinden.
(4) Das Parlament tritt spätestens eine Woche nach Verkündung des Wahlergebnisses zusammen.
(5) Die Parlamentseröffnung findet spätestens drei Tage nach der konstituierenden Sitzung des Unterhauses statt.[/brief]
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Retg furlaniei
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#37
Der König unterschreibt und siegelt.


[brief=Dacia,750]








[size=14]



Camera Lorzilor

Articol 10 Zusammensetzung:
(1) Die weltlichen und geistlichen Adeligen bilden die Camera Lorzilor, das Oberhaus des Parlamentes.

Articol 11 Privilegien:
(1)Das Oberhaus ist in der Lage dem Premierminister das Vertrauen zu entziehen. Das Oberhaus kann die Berufung einer Person zum Premierminister ablehnen.
(2) Das Oberhaus kann jene Komitees und Kommissionen bilden, die es für notwendig erachtet und ihnen bestimmte Rechte und Privilegien zukommen lassen, die das Haus selber besitzt.
(3)Mitgliederdes Oberhauses dürfen nicht daran gehindert werden ihre Geschäfte auszuführen oder an Sitzungen des Parlamentes, des Unterhauses und seiner untergeordneten Organe teilzunehmen. Dies schließt die Inhaftierung ein, der inhaftierte hat solange seine Geschäfte auszuführen, bis ihn das Oberhaus suspendiert.
(4) Das Oberhaus ist in der Lage Gesetzesanträge des Unterhauses an den König abzulehnen.

Artikel 12 Ämter:
(1) Dem Oberhaus sitzt der lordul cancelar vor, er wird vom König ernannt und bleibt bis zu seiner Entlassung im Amt.
(2)Die Regierung wird durch den Lider al Camerei vertreten, auch der Premierminister und sein Kabinett können ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Oberhauses teilnehmen und müssen auf Verlangen des Oberhauses erscheinen.


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Retg furlaniei
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#38
"Vielleicht könntet Ihr auch gleich Euren Sohn zum Lordkanzler und Wahlleiter ernennen? Es würde Zeit sparen."
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Premierminister des Königreiches Dacia
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#39
"Oh, dass bedarf nicht der Schriftform. Herr Premierminister, erklärt meinen Beschluss der Öffentlichkeit und so sei es dann."

*SO* Das geht auch mündlich durch den Premierminister. Wink *SO*
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Retg furlaniei
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#40
"Dann werde ich Euren Beschluss umgehend verkünden."
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Premierminister des Königreiches Dacia
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