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Die Feria Senata enden mit dem Beginn des Herbstes. Die Senatorin H.J.F. tritt vor und spricht:
"Helena Justina Falcata, Dioketissa Thivariae.
Imperatores! Consules! Ehrenwerte Väter und Mütter des Reiches!
Der Aussenhandel wird demnächst ausgebaut werden, was bedeutet, dass es auch um die Ausbeutung unserer Bodenschätze gehen wird. ich schlage dem Hohen Hause vor, dass Reichsmontangesetz der Res Publica Ladina entweder in Kraft zu setzen oder selbiges zu überarbeiten."
H.J.F. reicht den Text des Gesetzes weiter.
[brief=Pergament]
Reichsmontangesetz
§I Erwerb von Schürflizenzen
§ I.1 Für jede neu vergebene Schürflizenz hat der Antragsteller eine Lizensgebühr in Höhe von 30.000,00 Lira zu entrichten. Mit dieser Lizenz bekommt der Antragssteller die grundsätzliche Genehmigung Bodenschätze abzubauen.
§ I.2 Die Lizenzen müssen jährlich erneuert werden, diese Erneuerung ist kostenlos.
§II Genehmigung von Minen
§II.1 Jede neue Mine muss vom Proconsul / Föderatenkönig der Provinz / des Föderatenkönigreichs genehmigt werden. Diese Genehmigung kann ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Senat oder den Imperatoren widerufen werden.
§II.2 Für die Genehmigung jeder neuen Mine ist eine Genehmigungsgebühr in Höhe von 15.000,00 Lira zu entrichten.
§II.3 Wenn bei Betrieb der Mine gegen Reichsgesetz verstossen wird, kann diese Genehmigung jederzeit wieder entzogen werden.
§III Entrichtung von Ertragssteuern
§III.1 Aus dem Ertrag der Mine hat der Betreiber Steuern in Höhe von 5% des durchschnittlichen Marktwertes des geförderten Rohstoffes zu entrichten.
§III.2 Als Rohstoff wird in diesem Fall das direkt dem Erdboden entnommene Material definiert, welches zur Weiterverarbeitung geeignet ist.
§III.3 Das Reich hat das Recht, jederzeit unangemeldet Quästoren in die Betriebe zu schicken, um die Qualität der für die Steuer relevanten Rohstoffe zu bestimmen.
§III.4 Die eingesetzten Quästoren haben zudem das Recht, jederzeit in die Bücher Einsicht zu nehmen, um die korrekte Abfuhr von Steuern sicher zu stellen.
*Anmerkung: Der Begriff "Lira" ist durch die Bezeichnung "Denar" zu ersetzen.*
[/brief]
Diocetissa Thivariae
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Tritt ebenfalls vor:
"Julia Flavia Domitilla, Cometessa Aigaiae.
Imperatores! Consules! Ehrenwerte Väter und Mütter des Reiches!
Es ist nach meiner Meinung an der Zeit, ein Gesetz zum Erwerb bzw. Verlus der Staatsbürgerschaft des Imperium Ladinorum zu erarbeiten."
[brief=Pergament]
Bürgerschaftsgesetz
Lex de Cives Ladinii
§I Definition: Die ladinische Republik kennt drei unterschiedliche Bürgerschaftsformen, den Amicus Ladinus, den Ambactus und den Civis Ladinus. Zudem gibt es in der Republik das aktive und das passive Wahlrecht. Für die Vergabe der Bürgerschaftsformen ist der Rat der Cives Ladinii zuständig.
§I.1 Passives Wahlrecht; das passive Wahlrecht ist das Recht, auf politischer Ebene in ein Amt gewählt zu werden.
§I.2 Aktives Wahlrecht; das aktive Wahlrecht ist das Recht, auf politischer Ebene einen Bürger für ein Amt oder eine Partei in die Regierung zu wählen.
§I.3 Amicus Ladinus; ein Amicus Ladinus ist ein Einwohner oder ausländischer Besucher, der nicht der Republik angehört und somit keine ladinischen Wahlrechte geniesst.
§I.4 Ambactus; ein Ambactus ist ein Bürger der Republik mit eingeschränkten Bürgerrechten, ein Gefolgsmann. Ihm steht das passive Wahlrecht zum Senat und das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene zu.
§I.5 Civis Ladinus; ein Civis Ladinus ist ein Vollbürger, dem die vollen Bürgerrechte zustehen. Ihm steht sowohl das aktive und das passive Wahlrecht auf Senatsebene und Kommunalebene zu.
§II Erlangung der Bürgerschaftsfom Ambactus
§II.1 Ambactus ist, wer als Kind eines ladinischen Bürgers geboren wird.
§II.2 Ambactus ist ein Amicus Ladinus, der die ladinische Bürgerschaft beantragt und diese vom Rat der Cives Ladinii verliehen bekommt.
§III Erlangung der Bürgerschaftsform Civis Ladinus
§III.1 Damit ein Einwohner die Bürgerschaftsform des Civis Ladinus beantragen kann, muss er mindestens für eine Dauer von sechs Monaten die Bürgerschaftsform des Ambactus besessen haben. Zudem muss sich der Ambactus, der die Bürgerschaftsform des Civis Ladinus anstrebt für diese Frist einen Patronus aus den Reihen der Cives Ladinii gewählt haben und von diesem als sein Ambactus akzeptiert werden. Er gilt dann als akzeptiert, wenn der Patronus dies im Rat der Cives Ladinii öffentlich bekannt gibt.
§III.2 Der Ambactus selbst kann für sich die Bürgerschaftsform des Civis Ladinus nicht beantragen, er muss einen Bürger mit den Rechten eines Civis Ladinus bitten, diese stellvertretend für ihn beim Rat der Cives Ladinii zu beantragen.
§III.3 Der Rat der Cives Ladinii ist berechtigt, einen Ambactus von sich aus die Bürgerschaftsform des Cives Ladinii schon vor Ablauf der sechsmonatigen Frist zu verleihen, wenn er einstimmig beschliesst, dass dieser Ambactus der Bürgerschaftsform des Civis Ladinus wegen besonderer Umstände würdig ist.
§III.4 Damit der Ambactus, der die Bürgerschaftsform Civis Ladinus anstrebt diese verliehen bekommt, muss der Rat der Cives Ladinii diesem Antrag einstimmig zustimmen. Erst dann wird der Ambactus zum Civis Ladinum ernannt und geichzeitig in den Rat der Cives Ladinii aufgenommen.
§IV Verlust des ladinischen Bürgerrechtes.
§IV.1 Das ladinische Bürgerrecht verliert ein Einwohner, der um Ausbürgerung aus der Republik bittet. Dieser Einwohner behält aber weiterhin den Status eines Amicus Ladinus.
§IV.2 Sollte es der Rat der Cives Ladinii für notwendig erachten, kann er einen Civis Ladinus mit zwei Dritteln der Stimmen des Rates der Civis Ladinii in die Bürgerrechtsform des Ambactus zurückstufen.
§IV.3 Sollte es der Rat der Cives Ladinii für notwendig erachten, kann er einen Ambactus seiner Bürgerrechte und seiner Bürgerschaft entkleiden und zum "Hostis Res Publica", zum Feind der Republik erklären. Dieser Beschluss muss vom Rat der Cives Ladinii einstimmig getroffen werden. Dem Hostis Res Publica stehen somit in Ladiniem keinerlei Bürgerrecht mehr zu und er ist eine Persona non grata.
§V Umgang mit Besitz der Persona non grata im Geltungsbereich des ladinischen Rechtes
§V.1 Ein Hostis Res Publica hat keinerlei Besitzanspruch auf die Güter, die er als Ambactus im Geltungsbereich des ladinischen Rechtes besessen hat, alle seine Güter fallen im Moment seiner Erklärung zum Hostis Res Publica in den Besitz der Republik.
[/brief]
"Dies ist der alte Text, so wie er in der Res Publica erarbeitet worden war. Diesen Text möchte ich dem Senat als Grundlage einer überarbeiteten Version anempfehlen. Den Begriff "Rat der Cives Ladinii" sollte nach meiner Meinung durch den Begriff "Censor" ersetzt werden. Als Censores sollten entweder die beiden Imperatoren oder aber die beiden Consules fungieren."
Lucomonissa Aigaiae et Sacerdotissa Dianae
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Helena Justina Falcata,'index.php?page=Thread&postID=16581#post16581' schrieb:Die Feria Senata enden mit dem Beginn des Herbstes. Die Senatorin H.J.F. tritt vor und spricht:
"Helena Justina Falcata, Dioketissa Thivariae.
Imperatores! Consules! Ehrenwerte Väter und Mütter des Reiches!
Der Aussenhandel wird demnächst ausgebaut werden, was bedeutet, dass es auch um die Ausbeutung unserer Bodenschätze gehen wird. ich schlage dem Hohen Hause vor, dass Reichsmontangesetz der Res Publica Ladina entweder in Kraft zu setzen oder selbiges zu überarbeiten."
H.J.F. reicht den Text des Gesetzes weiter.
[brief=Pergament]
Reichsmontangesetz
§I Erwerb von Schürflizenzen
§ I.1 Für jede neu vergebene Schürflizenz hat der Antragsteller eine Lizensgebühr in Höhe von 30.000,00 Lira zu entrichten. Mit dieser Lizenz bekommt der Antragssteller die grundsätzliche Genehmigung Bodenschätze abzubauen.
§ I.2 Die Lizenzen müssen jährlich erneuert werden, diese Erneuerung ist kostenlos.
§II Genehmigung von Minen
§II.1 Jede neue Mine muss vom Proconsul / Föderatenkönig der Provinz / des Föderatenkönigreichs genehmigt werden. Diese Genehmigung kann ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Senat oder den Imperatoren widerufen werden.
§II.2 Für die Genehmigung jeder neuen Mine ist eine Genehmigungsgebühr in Höhe von 15.000,00 Lira zu entrichten.
§II.3 Wenn bei Betrieb der Mine gegen Reichsgesetz verstossen wird, kann diese Genehmigung jederzeit wieder entzogen werden.
§III Entrichtung von Ertragssteuern
§III.1 Aus dem Ertrag der Mine hat der Betreiber Steuern in Höhe von 5% des durchschnittlichen Marktwertes des geförderten Rohstoffes zu entrichten.
§III.2 Als Rohstoff wird in diesem Fall das direkt dem Erdboden entnommene Material definiert, welches zur Weiterverarbeitung geeignet ist.
§III.3 Das Reich hat das Recht, jederzeit unangemeldet Quästoren in die Betriebe zu schicken, um die Qualität der für die Steuer relevanten Rohstoffe zu bestimmen.
§III.4 Die eingesetzten Quästoren haben zudem das Recht, jederzeit in die Bücher Einsicht zu nehmen, um die korrekte Abfuhr von Steuern sicher zu stellen.
*Anmerkung: Der Begriff "Lira" ist durch die Bezeichnung "Denar" zu ersetzen.*
[/brief] "
Konstantinu II Decebaléscu, König von Dacia und dessen Vertreter im Senat.
Verehrte Senatorin Justina! Eure Gesetzesinitiative kann ich nur begrüssen. Jedoch: Ich sehe Punkte die durchaus, da habt Ihr ebenfalls Recht, einer Überarbeitung.
Punkt 1: Das Königreich Dacia muss darauf bestehen, dass die genannte Lizensgebühr im Falle, die Abbaugebiete befinden sich auf den Hoheitsgebieten der Föderaten, eben an deren Regierungen zu zahlen sind.
Punkt 2: Das Königreich Dacia kann der Initiative nur dann zustimmen, wenn das Widerrufsrecht im Falle der Föderaten ebenfalls auf die Regierungen derselben übertragen wird.
Punkt 3: Die genannte Ertragssteuer muss natürlich ebenfalls dann an die Regierungen der Föderaten entrichtet werden, wenn die Abbaugebiete sich auf deren Hoheitsgebieten befinden.
Punkt 4: Das Reich kann selbstverständlich kaiserliche oder senatorische Quästoren entsenden, jedenfalls dann, wenn sich die Abbaugebiete in senatorischen oder kaiserlichen Dioecesiae befinden. Im Falle der Föderaten müssen diese selbst das Kontrollrecht ausüben.
Vielen Dank!"
Retg furlaniei
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"Zenobia von Palmyra, Königin und Senatorin.
Verehrte Anwesende! Aus prinzipiellen Erwägungen kann das Königreich Palmyra diesemAntrag nur zustimmen, wenn die vom Senator Dacias genannten Änderungen berücksichtigt werden. Das Imperium zeichnet sich gerade dadurch aus, dass es, im Gegensatz zur "Ach-so-freien-Res Publica", seine Föderaten in deren inneren Angelegenheiten als souverän betrachtet und auch so behandelt. Diesen Umstand berücksichtigt - und Palmyra kann zustimmen.
Vielen Dank!"
Regina, βασίλισσα
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"Pericles Agrippa, Senator von Syrene.
Ich sehe dies ganz genau so. Die Bodenschätze eines Landes sollten zunächst diesem selbst zugute kommen."
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"Julia Flavia Domitilla, Senatorin für Aigai.
Die Föderaten könnten dem Reich ruhig mal entgegen kommen!" §$%
Lucomonissa Aigaiae et Sacerdotissa Dianae
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"Marcus Flavius Celtillus. Ich bin hier im Hohen Hause lediglich als Senator für die Dioecesis Alba Longa anwesend, nicht als Imperator. Ich lege Wert auf diese Feststellung. Zu dem genannten Thema eines Reichsmontangesetzes: Dieses Gesetz wurde, unter anderem von mir in meiner damaligen Eigenschaft als regierender Consul, mitverabschiedet. Persönlich bilde ichmir zu diesem Gestz erst meine Meinung, da ich beide Standpunkte sehr gut verstehen kann."
Mit diesen Worten lächelt er seiner Cousine beschwichtigend zu.
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
räuspert sich
Nun werte Kollegen und Kolleginnen,ich sehe das ähnlich wie meine Föderaten aus Dacia und Palmyra.Was Bodenschätze anbelangt sag ich offen,das diese Vermarktung und Einnahmen in unseren Kassen klimpern soll.Schliesslich gilt es auch unsere Einflussgebiete zu fördern und zukunftsfest zu machen.
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Audata,'index.php?page=Thread&postID=16593#post16593' schrieb:räuspert sich
Nun werte Kollegen und Kolleginnen,ich sehe das ähnlich wie meine Föderaten aus Dacia und Palmyra.Was Bodenschätze anbelangt sag ich offen,das diese Vermarktung und Einnahmen in unseren Kassen klimpern soll.Schliesslich gilt es auch unsere Einflussgebiete zu fördern und zukunftsfest zu machen.
"Nikephoros Botaneíates, Senator Minasolumiae. Die Königin hat ein Argumentum baculinum vorgetragen.
Ich möchte anregen, darüber nachzudenken, diese Einnahmen generell an die Föderaten und Dioecesiae zu entrichten. Auch wir Dioketiae und Comites brauchen doch Einnahmen zur Finanzierung der laufenden Haushalte, nicht wahr? Und ausserdem werden die Dioecesiae ja auch weiterhin von Senat und Imperatoren kontrolliert..."
Listiger Eturäer er ist!
Dioketès Minasolumiae
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Wir in Lycabethos sehen das genauso wie der Föderat aus Dacia.Bevor wir immer als *Bittsteller* nach Alba Longaoder Justianopolis reisen müssen,sollten wir unsere Erträge aus Minen etc.nutzen können um unser Lycabethos in die behutsame Moderne zu geleiten.Wir Gallier wissen am besten was für Lycabethos gut ist.reckt stolz und leicht lächelnd seinen schön geschnittenen gallischen Kopf nach oben
Bei etwaiigen *Überschüssen* kann man sicher mit uns reden welchen Teil unserer Überschüsse oder Rücklagen wir an andere bedürftige Lucomonien oder Diozesen transferieren.
Häuptling der Rauricer
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tippt mit dem Zeigefinger an die Unterlippe und lacht dann
Oh teuerste Lucomonin,ihr sorgt euch das unsere Imperium verarmen könnte ?Glaubt mir alle die über Schätze in ihren Böden verfügen werden sicher nicht knausern und horten.Das wäre zutiefst unladinisch !!
Die eigenverantwortliche Einbindung der Regionen und Föderaten bedeutet doch auch,das unsere Regierung,Senat und beide Kaiser ihren obersten Beamten und Föderaten zutiefst vertrauen,und sicher sind,das unsere Devise Commune bonum est coram se tam (Gemeinwohl vor Eigenwohl) gilt und beherzigt wird.Glaubt ihr das nicht auch liebe Lucomonin ?
Häuptling der Rauricer
Tiffanix,'index.php?page=Thread&postID=16617#post16617' schrieb:tippt mit dem Zeigefinger an die Unterlippe und lacht dann
Oh teuerste Lucomonin,ihr sorgt euch das unsere Imperium verarmen könnte ?Glaubt mir alle die über Schätze in ihren Böden verfügen werden sicher nicht knausern und horten.Das wäre zutiefst unladinisch !!
Die eigenverantwortliche Einbindung der Regionen und Föderaten bedeutet doch auch,das unsere Regierung,Senat und beide Kaiser ihren obersten Beamten und Föderaten zutiefst vertrauen,und sicher sind,das unsere Devise Commune bonum est coram se tam (Gemeinwohl vor Eigenwohl) gilt und beherzigt wird.Glaubt ihr das nicht auch liebe Lucomonin ? :thumbsup:
erhebt sich um dem Exarchen zu umarmen
Bravo,junger Gallier.Wahr gesprochen.
Mag man uns und ich rechne mich da auch als Ladinerin zu - überall auf der Welt für einen komischen putzigen Staat von Gestern halten.Wir sind stolz auf unsere Lebensarten und das beinhaltet,das wir niemals die Hand beissen die uns füttert und daher auch nicht vergessen,zurückzugeben wenn es uns Einzelnen mal besser geht.Auch wenn wir uns mal beharken,wir sind doch eine Einheit in Vielfalt. :love:
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Das immer so stille Pentapolis meldet sich nun auch zu Wort:
"Wie immer freuen wir Penatpolianer uns über eine solche Solidarität im Reich, eben jener ist es ja auch zu verdanken, dass sich jedes Föderat so individuell im Inneren entwickeln konnte. Alle Regionen sind natürlich mehr oder weniger einzigartig, doch die Föderate und Lycabethos sind da noch einmal spezielle Fälle.
Doch eben diese Besonderheit zwingt mich eine Formsache anzumerken: Wir sind eine Republik, entsprechend muss das im Gesetz berücksichtigt werden. Zwar kann dieses Gesetz in Pentapolis nach den aktuellen wirtschaftlichen Umständen keine wirkliche Anwendung finden, doch wir bitten darum das Minen in Pentapolis der Zustimmung des Pentapolianischen Parlamentes bedürfen. Des weiteren stimme ich meinen ehrenwerten Amtskollegen besonders aus den anderen Föderaten zu: Die Steuern sollten den Regionen und Föderaten zugutekommen. Pentapolis würde zwar so oder so nichts dazuverdienen, unsere Produktionsverhältnisse sind bekannterweise anders strukturiert und bei uns gibt es keinen Profit, aber Pentapolis denkt da an seine "Mitföderate" und an die einkommensschwächeren Regionen.
Auch sollten sich die entsprechenden Regionen die "Kontrollrechte" mit dem Reich teilen bzw. die Föderate sollten für ihre Minen zuständig sein. Es ist ja nicht so, dass die Föderaten ihren imperialen Kollegen die Zusammenarbeit verweigern werden, zumindest nicht die pentapolianischen, es wäre allerdings ein Einschnitt in die innere Souveränität der Föderaten, sodass wir hier auf Kooperation statt Intervention setzen müssen."
El Senador Imperial de la República Popular de Pentápolis
Frederico Morak,'index.php?page=Thread&postID=16645#post16645' schrieb:Das immer so stille Pentapolis meldet sich nun auch zu Wort:
" Es ist ja nicht so, dass die Föderaten ihren imperialen Kollegen die Zusammenarbeit verweigern werden, zumindest nicht die pentapolianischen, es wäre allerdings ein Einschnitt in die innere Souveränität der Föderaten, sodass wir hier auf Kooperation statt Intervention setzen müssen." nickt zustimmend
"So ist es werter Kollege aus der Pentapolis.Was wir zuoft *vergessen* wir sind Souverän,doch *müssen* wir auch kooperieren,da wir von Diozesen etc. umgeben sind.Auch *sollten* wir untereinander kooperieren,damit wir im Imperium unsere Stimme stets hörbar haben."
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Geschätzte anwesende Senatoren,da uns das Minen Thema stark erregt,würde ich bitte beantragen,das wir das Thema: Bürgerschaftsgesetz Lex de Cives Ladinii in einer eigenen Sitzung behandeln.Beide Vorlagen sins so wichtig,das es zu keiner Vermischung kommen sollte.
Häuptling der Rauricer
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Frederico Morak,'index.php?page=Thread&postID=16645#post16645' schrieb:Das immer so stille Pentapolis meldet sich nun auch zu Wort:
"Wie immer freuen wir Penatpolianer uns über eine solche Solidarität im Reich, eben jener ist es ja auch zu verdanken, dass sich jedes Föderat so individuell im Inneren entwickeln konnte. Alle Regionen sind natürlich mehr oder weniger einzigartig, doch die Föderate und Lycabethos sind da noch einmal spezielle Fälle.
Doch eben diese Besonderheit zwingt mich eine Formsache anzumerken: Wir sind eine Republik, entsprechend muss das im Gesetz berücksichtigt werden. Zwar kann dieses Gesetz in Pentapolis nach den aktuellen wirtschaftlichen Umständen keine wirkliche Anwendung finden, doch wir bitten darum das Minen in Pentapolis der Zustimmung des Pentapolianischen Parlamentes bedürfen. Des weiteren stimme ich meinen ehrenwerten Amtskollegen besonders aus den anderen Föderaten zu: Die Steuern sollten den Regionen und Föderaten zugutekommen. Pentapolis würde zwar so oder so nichts dazuverdienen, unsere Produktionsverhältnisse sind bekannterweise anders strukturiert und bei uns gibt es keinen Profit, aber Pentapolis denkt da an seine "Mitföderate" und an die einkommensschwächeren Regionen.
Auch sollten sich die entsprechenden Regionen die "Kontrollrechte" mit dem Reich teilen bzw. die Föderate sollten für ihre Minen zuständig sein. Es ist ja nicht so, dass die Föderaten ihren imperialen Kollegen die Zusammenarbeit verweigern werden, zumindest nicht die pentapolianischen, es wäre allerdings ein Einschnitt in die innere Souveränität der Föderaten, sodass wir hier auf Kooperation statt Intervention setzen müssen."
"Ich habe mir nun eine Meinung gebildet undstimme dem pentapolitanischen Senator zu: Die Föderaten -und auch die Dioeceziae- sollen über eigene Einkommensquellen verfügen. Die Dioecesis Alba Longa würde also zustimmen. Einem entsprechend geänderten Antrag, selbstverständlich."
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
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Tiffanix,'index.php?page=Thread&postID=16649#post16649' schrieb:Geschätzte anwesende Senatoren,da uns das Minen Thema stark erregt,würde ich bitte beantragen,das wir das Thema: Bürgerschaftsgesetz Lex de Cives Ladinii in einer eigenen Sitzung behandeln.Beide Vorlagen sins so wichtig,das es zu keiner Vermischung kommen sollte. "Die Dioecesis Alba Longa stimmt diesem Antrag zu."
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
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