Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bürgerschaftsgesetz Lex de Cives Ladinii
#41
Wären wir auch mit einverstanden.
Häuptling der Rauricer

[Bild: i2956befe4e.jpg]
Zitieren
#42
"Dann ist auch das Königreich Syrene einverstandenden."
Zitieren
#43
"Aus meiner Sicht kann nun einer der Consules die Abstimmung einleiten."
[Bild: i2252b6d8s6.png]
Regina, βασίλισσα
Zitieren
#44
"Ich möchte darauf hinweisen, dass, unseren Traditionen gehorchend, das Gesetz "Lex Flavia de Civis Ladinii" genannt werden müsste. Nach dem Familiennamen der Antragstellerin. Um nun den Eindruck zu vermeiden, es ginge mir um meinen eigenen Familiennamen, möchte ich darum bitten das Gesetz "Lex Jullia de Civis Ladinii" zu nennen.

Bei den Worten "um meinen eigenen Familiennamen" muss der Kaiser breit lächeln. Wink

"Das sähe dann so aus:"

[brief=Pergament]


Soll der Senat die hier dem Hohen Hause vorliegende Lex Julia de Civis Ladinii zu geltendem Reichsrecht erklären?

oué/sic/ναί/ja [ ]

nô/non/όχι/nein [ ]

abstinençia/abstinentia/αποχή/ich enthalte mich [X][/brief]

"Gemäss der Tradition bitte ich nun als Senator einen oder beide Consules um die Einleitung der Abstimmung. Vielen Dank."
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
Zitieren
#45
Dann möge es geschehen.Hiermit leite ich die Abstimmung über die Lex Julia de civis Ladinii in der untenstehenden Endfassung eindamit diese reichsweite Gültigkeit erlangen möge.


Zitat:[brief=Pergament]

Bürgerschaftsgesetz
Lex Julia de Civis Ladinii

§I Definition: Das Imperium Ladinorum kennt drei unterschiedliche Bürgerschaftsformen, den Amicus Ladinus, den Ambactus und den Civis Ladinus. Über die Vergabe der Bürgerschaftsformen ist das Censoriat zuständig.
§I.1 Das Censoriat wird aus den beiden amtierenden Consules gebildet.
§I.2 Bei einem abschlägigen Bescheid,kann der potenzielle Neubürger Beschwerde einlegen,dieser muss innerhalb 7 Tagen bearbeitet werden.Der/die Imperatoren können in die Beratungen mit einbezogen werden.
§I.3 Amicus Ladinus; ein Amicus Ladinus ist ein Einwohner oder ausländischer Besucher, der nicht dem Imperium angehört und somit keine ladinischen Bürgerrechte geniesst.
§I.4 Ambactus; ein Ambactus ist ein Bürger des Imperiums mit eingeschränkten Bürgerrechten, ein Gefolgsmann. Er kann nicht vom Senat in diesen hinein berufen werden
§I.5 Civis Ladinus; ein Civis Ladinus ist ein Vollbürger, dem die vollen Bürgerrechte zustehen. Ihm steht sowohl das aktive und das passive Wahlrecht auf Senatsebene zu, sofern er die dazu notwendigen Vermögenswerte nachweisen kann und vom Senat als Senator berufen wurde.

§II Erlangung der Bürgerschaftsfom Ambactus
§II.1 Ambactus ist, wer als Kind eines ladinischen Bürgers geboren wird.
§II.2 Ambactus ist ein Amicus Ladinus, der die ladinische Bürgerschaft beantragt und diese vom Censoriat verliehen bekommt.

§III Erlangung der Bürgerschaftsform Civis Ladinus
§III.1 Damit ein Einwohner die Bürgerschaftsform des Civis Ladinus beantragen kann, muss er mindestens für eine Dauer von sechs Monaten die Bürgerschaftsform des Ambactus besessen haben. Zudem muss sich der Ambactus, der die Bürgerschaftsform des Civis Ladinus anstrebt für diese Frist einen Patronus aus den Reihen der Cives Ladinii gewählt haben, und von diesem als sein Ambactus akzeptiert werden. Er gilt dann als akzeptiert, wenn der Patronus dies im Censoriat öffentlich bekannt gibt.
§III.2 Der Ambactus selbst kann für sich die Bürgerschaftsform des Civis Ladinus nicht beantragen, er muss einen Bürger mit den Rechten eines Civis Ladinus bitten, diese stellvertretend für ihn beim Censoriat zu beantragen.
§III.3 Das Censoriat ist berechtigt, einen Ambactus von sich aus die Bürgerschaftsform des Cives Ladinii schon vor Ablauf der sechsmonatigen Frist zu verleihen, wenn er einstimmig beschliesst, dass dieser Ambactus der Bürgerschaftsform des Civis Ladinus wegen besonderer Umstände würdig ist.


§IV Verlust des ladinischen Bürgerrechtes.
§IV.1 Das ladinische Bürgerrecht verliert ein Einwohner, der um Ausbürgerung aus dem Imperium bittet. Dieser Einwohner behält aber weiterhin den Status eines Amicus Ladinus.
§IV.2 Sollte es das Censoriat für notwendig erachten, kann es einen Civis Ladinus in die Bürgerrechtsform des Ambactus zurückstufen.Dieser Beschluss muss vom Censoriat einstimmig getroffen werden.
§IV.3 Sollte es das Censoriat für notwendig erachten, kann er einen Ambactus seiner Bürgerrechte und seiner Bürgerschaft entkleiden und zum "Hostis Imperii", zum Reichsfeind, erklären. Dieser Beschluss muss vom Censoriat einstimmig getroffen werden. Dem Hostis Imperii stehen somit in Ladinien keinerlei Bürgerrecht mehr zu und er ist eine Persona non grata.

§V Umgang mit Besitz der Persona non grata im Geltungsbereich des ladinischen Rechtes
§V.1 Ein Hostis Imperii hat keinerlei Besitzanspruch auf die Güter, die er als Ambactus im Geltungsbereich des ladinischen Rechtes besessen hat, alle seine Güter fallen im Moment seiner Erklärung zum Hostis Imperii in den Besitz des Reiches oder desjenigen Foederatii, auf dessen Territorium er seinen letzten Wohnsitz vor seiner Erklärung zum Hostis Imperii hatte.

§VI Bürgerschaftstest und Bürgerschaftseid
§VI.1 Vor Erteilung des Status eines Civis Ladinus muss der Kandidat einen Test aus 12 Fragen bestehen.
§VI.2 Besagter Fragenkatalog wird vom Censoriat gemeinschaftlich erarbeitet.
§VI.3 Der Test gilt als bestanden, wenn der Kandidat mindestens 8 der gestellten 12 Fragen richtig beantwortet hat.
§VI.4 Der aufzunehmende Vollbürger hat einen feierlichen Eid auf die Verfassung und auf das Imperium zu leisten, dessen Formel vom Senat vorgegeben wird.


[/brief]
Zitieren
#46
[brief=Pergament]


Soll der Senat die hier dem Hohen Hause vorliegende Lex Julia de Civis Ladinii zu geltendem Reichsrecht erklären?

oué/sic/ναί/ja [x]

nô/non/όχι/nein [ ]

abstinençia/abstinentia/αποχή/ich enthalte mich [ ][/brief]
[Bild: photo-993-55be87ec.png]
El Senador Imperial de la República Popular de Pentápolis
[Bild: i2248bn0xcx.jpg]
Zitieren
#47
*Simoff* Nanu,der Consul Hajek stimmt mit ab ?Dürfen Consule im Senat auch abstimmen,oder hab ich da eine Wissenslücke ??*/simoff*

[brief=Pergament]


Soll der Senat die hier dem Hohen Hause vorliegende Lex Julia de Civis Ladinii zu geltendem Reichsrecht erklären?

oué/sic/ναί/ja [x]

nô/non/όχι/nein [ ]

abstinençia/abstinentia/αποχή/ich enthalte mich [ ][/brief]
Zitieren
#48
[brief=Pergament]


Soll der Senat die hier dem Hohen Hause vorliegende Lex Julia de Civis Ladinii zu geltendem Reichsrecht erklären?

oué/sic/ναί/ja [x]

nô/non/όχι/nein [ ]

abstinençia/abstinentia/αποχή/ich enthalte mich [ ][/brief]
Zitieren
#49
[brief=Pergament]


Soll der Senat die hier dem Hohen Hause vorliegende Lex Julia de Civis Ladinii zu geltendem Reichsrecht erklären?

oué/sic/ναί/ja [x]

nô/non/όχι/nein [ ]

abstinençia/abstinentia/αποχή/ich enthalte mich [ ][/brief]
Häuptling der Rauricer

[Bild: i2956befe4e.jpg]
Zitieren
#50
[brief=Pergament]

Soll der Senat die hier dem Hohen Hause vorliegende Lex Julia de Civis Ladinii zu geltendem Reichsrecht erklären?



oué/sic/ναί/ja [x]



nô/non/όχι/nein [ ]



abstinençia/abstinentia/αποχή/ich enthalte mich [ ][/brief]

*SO*Ich studiere mal kurz (kuchz Big Grin Big Grin ) die Verfassung.*SO*
Zitieren
#51
*SO*Nein, darf er nicht! Ich bin zwar nicht das Verfassungsgericht, aber die Verfassung gibt ein Stimmrecht für die Consules nicht her. Und das Gesetz sagt klar aus, dass die Senatoren ein Stimmgewicht nach der Bevölkerungszahl ihrer Dioecesiae bzw. ihrer Heimatstaaten haben. Die Consules hätten also ein Stimmrecht nur, wenn sie zugleich Senatoren ihrer Heimatregionen wären. In der Praxis ist der Senat eine Art Bundesrat.*SO*
Zitieren
#52
*so* Ich bin nicht allein, mein Kollege hatte auch abgestimmt. (Ich streiche nachher den Beitrag ) Wink *so*
[Bild: photo-993-55be87ec.png]
El Senador Imperial de la República Popular de Pentápolis
[Bild: i2248bn0xcx.jpg]
Zitieren
#53
Frederico Morak,'index.php?page=Thread&postID=16838#post16838' schrieb:*so* Ich bin nicht allein, mein Kollege hatte auch abgestimmt. (Ich streiche nachher den Beitrag ) Wink *so*

*Simoff*Nein,hab ich nicht.Ich habe nur mit einer Trennung Lex Text und Abstimmzettel von Kaiser MFC kopiert.Später ist mir aufgefallen,das ER da votiert hat und drum hab ichs rausgeschmissen.Ich habe daher also nicht abgestimmt.Hätt auch auffallen müssen. */simoff*
Zitieren
#54
*SO* Eigentlich habe ich noch gar nicht abgestimmt, da die Abgabe ja vor Einleitung der Abstimmung stattgefunden hätte. Big Grin Aber gut, jetzt lassen wir das so stehen.*SO*
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
Zitieren
#55
[brief=Pergament]Soll der Senat die hier dem Hohen Hause vorliegende Lex Julia de Civis Ladinii zu geltendem Reichsrecht erklären?

oué/sic/ναί/ja [X]

nô/non/όχι/nein [ ]

abstinençia/abstinentia/αποχή/ich enthalte mich [ ][/brief]
[Bild: i3613bth4g3.png]
Zitieren
#56
[brief=Pergament]Soll der Senat die hier dem Hohen Hause vorliegende Lex Julia de Civis Ladinii zu geltendem Reichsrecht erklären?

oué/sic/ναί/ja [X]

nô/non/όχι/nein [ ]

abstinençia/abstinentia/αποχή/ich enthalte mich [ ][/brief]
[Bild: i2256bk0zs4.png]
Dioketès Minasolumiae
[Bild: i2248bn0xcx.jpg]
Zitieren
#57
[brief=Pergament]Soll der Senat die hier dem Hohen Hause vorliegende Lex Julia de Civis Ladinii zu geltendem Reichsrecht erklären?

oué/sic/ναί/ja [X]

nô/non/όχι/nein [ ]

abstinençia/abstinentia/αποχή/ich enthalte mich [ ][/brief]
[Bild: i2252b6d8s6.png]
Regina, βασίλισσα
Zitieren
#58
[brief=Pergament]Soll der Senat die hier dem Hohen Hause vorliegende Lex Julia de Civis Ladinii zu geltendem Reichsrecht erklären?

oué/sic/ναί/ja [X]

nô/non/όχι/nein [ ]

abstinençia/abstinentia/αποχή/ich enthalte mich [ ][/brief]
[Bild: i2253b4wo3x.png]
Retg furlaniei
[Bild: i2248bn0xcx.jpg]
Zitieren
#59
*Simoff* Die Stimme des MFC würd ich auch garnicht werten,denn DA STAND JA KLAR LESBAR: "Das sähe dann so aus:" und es war VOR meiner Abstimmung.Leute,nun verwirrt euch nicht selbst,oder ist euch langweilig ?? Big Grin */simoff*
Zitieren
#60
*SO* Nach dem, magentechnisch miesen, WE ist mir nicht langweilig. Big Grin Na dann will ich mal. Wink *SO*

[brief=Pergament]Soll der Senat die hier dem Hohen Hause vorliegende Lex Julia de Civis Ladinii zu geltendem Reichsrecht erklären?

oué/sic/ναί/ja [X]

nô/non/όχι/nein [ ]

abstinençia/abstinentia/αποχή/ich enthalte mich [ ][/brief]
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste