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Wahlen in Syrene
#1
Wahlen in Syrene



Regeln zur Wahlsimulation

1. Handlungen der nicht registrierten Bevölkerungsmehrheit wie die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen werden durch angemeldete Mitspieler simuliert.

2. Ein Mitspieler darf sich mit beliebig vielen Identitäten registrieren und an der Wahlsimulation beteiligen. Als Grundlage der Berechnung des Einflusses eines Spielers gilt die Höhe seines Beitrages zur Simulation, die in den Beiträgen seiner Identitäten gemessen wird.

3. Um an der Wahlsimulation teilnehmen zu dürfen, muss eine Identität durch die Spielleitung auf die Liste der Wahlsimulatoren aufgenommen werden.

4. Eine Identität darf sich nur an der Simulation der Wahlen eines Staates oder abhängigen Gebietes innerhalb des Forums beteiligen. Die Staatsangehörigkeit ist nicht notwendig.

5. Eine Aufnahme auf die Liste der Wahlsimulatoren ist an folgende Bedingungen geknüpft:

a) Registrierung der Identität wenigstens 7 Tage vor Aufnahme in die Liste

b) Mindestens 10 verfasste Beiträge

c) Mindestens drei innerhalb der letzten 60 Tage verfasste Beiträge, wovon der Antrag um Aufnahme in die Liste nicht mitgerechnet wird

d) Kein wirksamer Ausschluss von der Wahlsimulation durch die Spielleitung oder die Königin von Syrene aufgrund von Verstössen gegen die Regeln der Wahlsimulation.

6. Die Wahlsimulatoren verfügen über ein ihrer Aktivität entsprechendes Gewicht.

7. Die Spielleitung und/oder die Königin von Syrene legt einen Stichtag und eine Uhrzeit zur Zählung der Beiträge fest.

8. Der prozentuale Anteil jedes Wahlsimulatoren an der Gesamtbeitragszahl aller Wahlsimulatoren zum Zeitpunkt des Stichtages ergibt den prozentualen Anteil an simulierten Stimmberechtigten. Die Spielleitung und/oder die Königin von Syrene kann Rundungen vornehmen.

9. Jeder Wahlsimulator verteilt entsprechend seinem prozentualen Anteil in jedem Wahlkreis Prozentpunkte der Wähler auf Kandidaten und Nichtwähler.

10. Die kleinste Stückelung ist 0,1 %.

11. Wahlsimulatoren sind in der Verteilung ihrer Prozentpunkte an folgende Einschränkungen gebunden:

a) Die Stimmenanteile müssen auf mehrere Kandidaten und mehrere Listen verteilt werden, sofern dies möglich ist.

b) Ein Wahlsimulator darf sich selbst nicht mehr als einen Viertel seiner gesamten Stimmenanteile vergeben, wenn insgesamt mehr als vier Kandidaten zur Wahl stehen.

c) Jeder Wahlsimulator muss Stimmenanteile an Nichtwähler vergeben.

12. Entscheidungen der Stimmverteilung orientieren sich an einer realistischen Einschätzung der Bevölkerung und der Simulation durch den Wahlsimulatoren und nicht an der persönlichen Präferenz des Wahlsimulators.

13. Auf Nachfrage der Spielleitung, der Königin von Syrene oder eines anderen Wahlsimulators muss ein Wahlsimulator eine plausible und in der Simulation nachvollziehbare Begründung veröffentlichen.

14. Nimmt ein Wahlsimulator seine Pflicht nicht wahr, kann die Spielleitung in seine Rechte eintreten.

15. Verstösst ein Wahlsimulator gegen die Regeln der Wahlsimulation, kann er von der Spielleitung verwarnt, von der Liste ausgeschlossen und sein Entscheid geändert werden.

16. Beispiel: Spieler A mit 200 und Spieler B mit 800 Beiträgen befinden sich auf der Liste der Wahlsimulatoren. Die drei Parteien X, Y und Z stellen sich zur Wahl. Spieler B entscheidet in jedem Wahlkreis über das Wahlverhalten von 80 % der Bevölkerung. In Wahlkreis 1 verteilt er 20 % auf Nichtwähler, 30 % auf Partei X, 10 % auf Partei Y und 20 % auf Partei Z. Spieler B verteilt 4 % auf Nichtwähler, 1 % auf Partei X, 10 % auf Partei Y und 5 % auf Partei Z. Das Gesamtresultat in Wahlkreis 1 lautet daher: 24 % Nichtwähler, 31 % für Partei X, 20 % für Partei Y und 25 % für Partei Z.

17. Diese Regeln können von der Spielleitung und/oder der Königin von Syrene jederzeit aufgehoben oder geändert werden.



Wer an der Wahl teil nehmen möchte, auch Ausländer, kann sich hier eintragen lassen und wird als Wahlsimulator anerkannt, sofern er die notwendigen Bedingungen erfüllt.
[Bild: i2251biwj5v.png]

Ἀρσινόη Θεά Φιλοπάτωρ
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#2
Ich möchte mich als Wahlsimulator registrieren lassen.
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#3
Ich möchte daran erinnern, dass die Frist zur Aufnahme in die Liste der Wahlsimulatoren in zwei Tagen endet!
Ich selbst möchte mich als Wahlsimulator melden.
[Bild: i2251biwj5v.png]

Βασιλοπούλα τησ Συρηνη
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#4
Ich möchte mich als Wahlsimulator melden und gleichzeitig daran erinnern, dass auch "Ausländer" an der Wahlsimulation teinehmen können und sollen! Wink
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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#5
Die Frist wird um zwei Wochen verlängert. Sulla? Kein Interesse? Wink
[Bild: i2251biwj5v.png]

Ἀρσινόη Θεά Φιλοπάτωρ
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#6
Ich möchte mich auch als Wahlsimulator anmelden.
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#7
Ich bin, als neuer Bürger, selbstverständlich auch dabei Wink
*so* Profilbild Quelle und Lizenz: CC BY-SA 2.5 - Dick Thomas Johnson - Creative Commons Attribution-Share Alike 2.5 Generic license *so*



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#8
Ich möchte mich auch als Wahlsimulator registrieren lassen.
[Bild: photo-981-977d7fde.png]
Generalsekretär der Alliança soçiál uniaô dles lavóratóriés
Mitglied der Vereinigten Sozialen Allianz der Arbeiter von Pentapolis


[Bild: i3928b9z239.png]
Chef der Collegium Pistorum.
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#9
Ich genauso.
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#10
Noch einmal der Hinweis: Mindestens 10 Beiträge, davon drei in den letzten 60 Tagen. Es mag ja IDs geben, die recht viele Beiträge geschrieben haben, diese sollten dann aber noch was schreiben, dann sind sie wahlberechtigt. Wink
[Bild: i2251biwj5v.png]

Ἀρσινόη Θεά Φιλοπάτωρ
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#11
Natürlich keine SIM-Off-Beiträge! Wink
[Bild: i2251biwj5v.png]

Ἀρσινόη Θεά Φιλοπάτωρ
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#12
Ma'am, yes ma'am!!! Big Grin
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#13
Dann möchte ich mich, falls noch möglich, ebenfalls als Wahlsimulator registrieren lassen.
Praefectus de Re Militaria
Fürst von Tarraco
Consul Occidentalis
Proconsul  von Vitellia Secunda

[Bild: i6642bs0gto.png]
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#14
Selbstverständlich ist es möglich, die Anmeldefrist hat Maman ja verlängert. Big Grin

Dein Töchterlein müsste nur kurz drei Beiträge schreiben und schon wäre sie wahlberechtigt...
[Bild: i2251biwj5v.png]

Βασιλοπούλα τησ Συρηνη
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#15
Ich melde mich ebenfalls.
[Bild: i3613bth4g3.png]
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#16
Melde mich ebenfalls! Wink
[Bild: i6756b3jae2.png]
Ἄννα Κομνηνή δέσποινα μυτιλήνηκων
Lucomonissa (Fürstin) Anna Komnena von Mytilene
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#17
Kleopatra Selene,'index.php?page=Thread&postID=22890#post22890' schrieb:Selbstverständlich ist es möglich, die Anmeldefrist hat Maman ja verlängert. Big Grin

Dein Töchterlein müsste nur kurz drei Beiträge schreiben und schon wäre sie wahlberechtigt...

Mir reicht (gegenwärtig) das Prinzip: Ein Mann, eine Stimme. Big Grin
Praefectus de Re Militaria
Fürst von Tarraco
Consul Occidentalis
Proconsul  von Vitellia Secunda

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#18
Der Mensch hinter MFC zieht seine Bewerbung zurück, denn er alleine hätte sonst einen Stimmenanteil von 59% nach derzeitigen Stand. Des is a bisserl zfüi! Wink
[Bild: i3613bth4g3.png]
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#19
Ich möchte mitmachen. Wink
Diocetissa Thivariae
[Bild: i2248bn0xcx.jpg][Bild: i2255bmymv1.png]
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#20
Honorius Flavius Julianus,'index.php?page=Thread&postID=22902#post22902' schrieb:Der Mensch hinter MFC zieht seine Bewerbung zurück, denn er alleine hätte sonst einen Stimmenanteil von 59% nach derzeitigen Stand. Des is a bisserl zfüi! Wink
Ich bestätige. Big Grin
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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