15.01.2019, 23:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2019, 23:55 von Honorius Flavius Julianus.)
1. Handlungen der nicht registrierten Bevölkerungsmehrheit wie die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen werden durch angemeldete Mitspieler simuliert.
2. Ein Mitspieler darf sich mit beliebig vielen Identitäten registrieren und an der Wahlsimulation beteiligen. Als Grundlage der Berechnung des Einflusses eines Spielers gilt die Höhe seines Beitrages zur Simulation, die in den Beiträgen seiner Identitäten gemessen wird.
3. Um an der Wahlsimulation teilnehmen zu dürfen, muss eine Identität durch die Spielleitung auf die Liste der Wahlsimulatoren aufgenommen werden.
4. Eine Identität darf sich nur an der Simulation der Wahlen eines Staates oder abhängigen Gebietes innerhalb des Forums beteiligen. Die Staatsangehörigkeit ist nicht notwendig.
5. Eine Aufnahme auf die Liste der Wahlsimulatoren ist an folgende Bedingungen geknüpft:
a) Registrierung der Identität wenigstens 7 Tage vor Aufnahme in die Liste
b) Mindestens 10 verfasste Beiträge
c) Mindestens drei innerhalb der letzten 60 Tage verfasste Beiträge, wovon der Antrag um Aufnahme in die Liste nicht mitgerechnet wird
d) Kein wirksamer Ausschluss von der Wahlsimulation durch die Spielleitung aufgrund von Verstössen gegen die Regeln der Wahlsimulation.
6. Die Wahlsimulatoren verfügen über ein ihrer Aktivität entsprechendes Gewicht.
7. Die Spielleitung legt einen Stichtag und eine Uhrzeit zur Zählung der Beiträge fest.
8. Der prozentuale Anteil jedes Wahlsimulatoren an der Gesamtbeitragszahl aller Wahlsimulatoren zum Zeitpunkt des Stichtages ergibt den prozentualen Anteil an simulierten Stimmberechtigten. Die Spielleitung kann Rundungen vornehmen.
9. Jeder Wahlsimulator verteilt entsprechend seinem prozentualen Anteil in jedem Wahlkreis Prozentpunkte der Wähler auf Kandidaten und Nichtwähler.
10. Die kleinste Stückelung ist 0,1 %.
11. Wahlsimulatoren sind in der Verteilung ihrer Prozentpunkte an folgende Einschränkungen gebunden:
a) Die Stimmenanteile müssen auf mehrere Kandidaten und mehrere Listen verteilt werden, sofern dies möglich ist.
b) Ein Wahlsimulator darf sich selbst nicht mehr als einen Viertel seiner gesamten Stimmenanteile vergeben, wenn insgesamt mehr als vier Kandidaten zur Wahl stehen.
c) Jeder Wahlsimulator muss Stimmenanteile an Nichtwähler vergeben.
12. Entscheidungen der Stimmverteilung orientieren sich an einer realistischen Einschätzung der Bevölkerung und der Simulation durch den Wahlsimulatoren und nicht an der persönlichen Präferenz des Wahlsimulators.
13. Auf Nachfrage der Spielleitung oder eines anderen Wahlsimulators muss ein Wahlsimulator eine plausible und in der Simulation nachvollziehbare Begründung veröffentlichen.
14. Nimmt ein Wahlsimulator seine Pflicht nicht wahr, kann die Spielleitung in seine Rechte eintreten.
15. Verstösst ein Wahlsimulator gegen die Regeln der Wahlsimulation, kann er von der Spielleitung verwarnt, von der Liste ausgeschlossen und sein Entscheid geändert werden.
16. Beispiel: Spieler A mit 200 und Spieler B mit 800 Beiträgen befinden sich auf der Liste der Wahlsimulatoren. Die drei Parteien X, Y und Z stellen sich zur Wahl. Spieler B entscheidet in jedem Wahlkreis über das Wahlverhalten von 80 % der Bevölkerung. In Wahlkreis 1 verteilt er 20 % auf Nichtwähler, 30 % auf Partei X, 10 % auf Partei Y und 20 % auf Partei Z. Spieler B verteilt 4 % auf Nichtwähler, 1 % auf Partei X, 10 % auf Partei Y und 5 % auf Partei Z. Das Gesamtresultat in Wahlkreis 1 lautet daher: 24 % Nichtwähler, 31 % für Partei X, 20 % für Partei Y und 25 % für Partei Z.
Die Wahlen beginnen am 16.01.2019 um 00:00 und enden am 30.01.2019 um 00:00.
Ich möchte betonen: Auch Nichtladiner dürfen abstimmen, sofern sie die Bestimmungen erfüllen.
Die Wahlentscheidungen bitte an MFC senden, sofern dagegen keine Einwände bestehen.
2. Ein Mitspieler darf sich mit beliebig vielen Identitäten registrieren und an der Wahlsimulation beteiligen. Als Grundlage der Berechnung des Einflusses eines Spielers gilt die Höhe seines Beitrages zur Simulation, die in den Beiträgen seiner Identitäten gemessen wird.
3. Um an der Wahlsimulation teilnehmen zu dürfen, muss eine Identität durch die Spielleitung auf die Liste der Wahlsimulatoren aufgenommen werden.
4. Eine Identität darf sich nur an der Simulation der Wahlen eines Staates oder abhängigen Gebietes innerhalb des Forums beteiligen. Die Staatsangehörigkeit ist nicht notwendig.
5. Eine Aufnahme auf die Liste der Wahlsimulatoren ist an folgende Bedingungen geknüpft:
a) Registrierung der Identität wenigstens 7 Tage vor Aufnahme in die Liste
b) Mindestens 10 verfasste Beiträge
c) Mindestens drei innerhalb der letzten 60 Tage verfasste Beiträge, wovon der Antrag um Aufnahme in die Liste nicht mitgerechnet wird
d) Kein wirksamer Ausschluss von der Wahlsimulation durch die Spielleitung aufgrund von Verstössen gegen die Regeln der Wahlsimulation.
6. Die Wahlsimulatoren verfügen über ein ihrer Aktivität entsprechendes Gewicht.
7. Die Spielleitung legt einen Stichtag und eine Uhrzeit zur Zählung der Beiträge fest.
8. Der prozentuale Anteil jedes Wahlsimulatoren an der Gesamtbeitragszahl aller Wahlsimulatoren zum Zeitpunkt des Stichtages ergibt den prozentualen Anteil an simulierten Stimmberechtigten. Die Spielleitung kann Rundungen vornehmen.
9. Jeder Wahlsimulator verteilt entsprechend seinem prozentualen Anteil in jedem Wahlkreis Prozentpunkte der Wähler auf Kandidaten und Nichtwähler.
10. Die kleinste Stückelung ist 0,1 %.
11. Wahlsimulatoren sind in der Verteilung ihrer Prozentpunkte an folgende Einschränkungen gebunden:
a) Die Stimmenanteile müssen auf mehrere Kandidaten und mehrere Listen verteilt werden, sofern dies möglich ist.
b) Ein Wahlsimulator darf sich selbst nicht mehr als einen Viertel seiner gesamten Stimmenanteile vergeben, wenn insgesamt mehr als vier Kandidaten zur Wahl stehen.
c) Jeder Wahlsimulator muss Stimmenanteile an Nichtwähler vergeben.
12. Entscheidungen der Stimmverteilung orientieren sich an einer realistischen Einschätzung der Bevölkerung und der Simulation durch den Wahlsimulatoren und nicht an der persönlichen Präferenz des Wahlsimulators.
13. Auf Nachfrage der Spielleitung oder eines anderen Wahlsimulators muss ein Wahlsimulator eine plausible und in der Simulation nachvollziehbare Begründung veröffentlichen.
14. Nimmt ein Wahlsimulator seine Pflicht nicht wahr, kann die Spielleitung in seine Rechte eintreten.
15. Verstösst ein Wahlsimulator gegen die Regeln der Wahlsimulation, kann er von der Spielleitung verwarnt, von der Liste ausgeschlossen und sein Entscheid geändert werden.
16. Beispiel: Spieler A mit 200 und Spieler B mit 800 Beiträgen befinden sich auf der Liste der Wahlsimulatoren. Die drei Parteien X, Y und Z stellen sich zur Wahl. Spieler B entscheidet in jedem Wahlkreis über das Wahlverhalten von 80 % der Bevölkerung. In Wahlkreis 1 verteilt er 20 % auf Nichtwähler, 30 % auf Partei X, 10 % auf Partei Y und 20 % auf Partei Z. Spieler B verteilt 4 % auf Nichtwähler, 1 % auf Partei X, 10 % auf Partei Y und 5 % auf Partei Z. Das Gesamtresultat in Wahlkreis 1 lautet daher: 24 % Nichtwähler, 31 % für Partei X, 20 % für Partei Y und 25 % für Partei Z.
Die Wahlen beginnen am 16.01.2019 um 00:00 und enden am 30.01.2019 um 00:00.
Ich möchte betonen: Auch Nichtladiner dürfen abstimmen, sofern sie die Bestimmungen erfüllen.
Die Wahlentscheidungen bitte an MFC senden, sofern dagegen keine Einwände bestehen.
Seid fleissig und wählt!!!