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Ordentliche Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen
#1
[brief=Victorien,800]

Exilregierung von Victorien
Generaldirektor Hogarth Carson McSniff
Ephèbe-Stadt
Vitellia Prima


Kaiser Markus Flavius Celtillus
Palatinum Flavium
Ephèbe-Stadt
Vitellia Prima

Ephèbe, der 14. Mai 2013 AD bzw. 14.05.2766
Betr.: Wiederaufnahme ordentlicher diplomatischer Beziehungen


Sehr verehrte Kaiserliche Majestät,

ich schreibe Euch heute ein letztes Mal als Oberhaupt der hiesigen Exilregierung von Victorien.
Daheim hat eine rechtsstaatlich gewählte Kammer der Lords bereits eine neue Verfassung verabschiedet und am kommenden Wochenende werden die ersten Wahlen zur Bildung einer neuen, legitimen Regierung stattfinden.
Meine Arbeit hier als Oberhaupt der Exilregierung wird damit beendet sein.

Um die produktive diplomatische Zusammenarbeit weiterhin im gleichen Umfang fortsetzen zu können, möchte ich daher den Austausch oderntlicher Botschafter anregen. Die Residenz Eurer Botschaft in Gateford steht Euch dafür selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.

Wenn ich auch fürderhin meinem Land wohl nicht mehr als Staatsoberhaupt zur Verfügung stehen werde, so werde ich mich doch dafür einsetzten, Victorien in Zukunft als Botschafter in Ladinien weiterhin vertreten zu können.

Ich verbleibe mit dankbaren Grüßen


[Bild: HogarthCarsonMcSniff.png]
Generaldirektor der Exilregierung von Victorien
[Bild: GenDirektorat.png]
[/brief]
[Bild: Ambassador-Signatur.png]
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#2
[brief=Reich,750] Palatinum, den 14.05.2766, zur sechsten Stunde.

Verehrter Freund!
Mit grösstem Bedauern lese ich von Eurer Demission als Oberhaupt der Regierung Victoriens und freue mich dennoch. Versteht mich bitte nicht falsch: Wenn ein fähiger Staatsmann sich durch gesunheitliche Nöte gezwungen sieht etwas kürzer zu treten, so ist dies immer ein wenig traurig. Und doch: Ihr bleibt meiner Familie und mir hier in unserem Reich als gern gesehener Gast und Diplomat erhalten und das gereicht mir, naturgegebenermaßen, denn doch zur Freude, wie ich eingangs erklärte.

Victorien hat also zu sich selbst zurück gefunden und ist wieder ein verlässlicher Verhandlungspartner, dies ist zu begrüßen und ein Grund zu noch mehr Freude!

Übrigens wäre ich Euch sehr zu Dank verpflichtet, wenn Ihr die neue Regierung Victoriens dahingehend informieren wolltet, dass aus unserer Sicht die diplomatischen Beziehungen zu Euer Lordschaft Land und Volk niemals erloschen waren.

Salve utque Vale!

[Bild: photo-55-4bb1c6a9.gif]
[Bild: photo-683-21eab712.png] [/brief]
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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#3
Dem Schreiben ist ein weiteres beigefügt, aus der privaten Hand des Kaisers. Sowohl das Briefpapier als auch das Siegel machen deutlich, dass der Herrscher den zweiten Brief ganz privat verstanden wissen möchte.

[brief=Privat,750]

Palatinum, zur sechsten Stunde des vierzehnten Tages im Monat Mai des Jahres 2766.

Mein lieber Clarissimus!
Die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen verstehen sich von selbst, jedoch geht es mir nicht primär um die Politik in diesem Briefchen.
Und auch wiederum doch! Wie ihr sicherlich wisst besteht unser Reich nicht nur aus Provinzen, Diözesen und Präfekturen, sondern auch aus den mit uns verbündeten Föderaten, dem Königreich der Dacer, dem der Denteleter und dem Königreich Anat, sowie dem Königreich Syrene und der Republik Pentapolis.
Angesichts der notwendigen Reformen, die unter anderem eine neue Gebietsaufteilung des imperiums beinhalten, werde ich in einer kleinen Feierstunde die Regierungen dieser Klientelstaaten entweder bestätigen oder in ihr Amt einsetzen.

Meiner Gattin und mir wäre es eine Freude, Ihr und Eure reizende Gattin wären bei dieser kleinen, im eher intimen Rahmen stattfindenden Feierlichkeit zugegen.
Sie wird am Samstag den 18.05.2766/2013 gegen Abend im Palatinum statt finden.

In der Hoffnung, Ihr und Eure Gemahlin mögen Zeit dazu finden uns zu besuchen, verbleibe ich mit den besten Wünschen

Salve utque Vale!


[Bild: photo-55-4bb1c6a9.gif]
[Bild: photo-437-b96d76f4.png] [/brief]
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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#4
*Liesst den Brief fast merklich bewegt.*

Dann werde ich mal Nachricht nach Hause geben, dass das Botschaftsgebäude besenrein übergeben werden kann.
[Bild: Ambassador-Signatur.png]
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#5
Ein Dokument kommt per Diplomatenpost aus Victorien an.

Zusammen mit dem neuen Ausweis für Botschafter McSniff:


[Bild: DiploPassHCMcSniff.png]
[Bild: Ambassador-Signatur.png]
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#6
Ein Brief zusammen mit dem ausgehandelte Grundlagenvertrag erreicht die ladinische Regierung zur Gegenzeichnung:

[brief=Victorien,750]
Gateford, der 29. Mai 2013 AD
First Vogon of Victoria
Carson Theophrast McSniff
Dyme House, Upperstreet No. 10
Gateford,
Victorien


Kaiser Markus Flavius Celtillus
Palatinum Flavium
Ephèbe-Stadt
Vitellia Prima



Betr.: Grundlagenvertrag


Sehr verehrte Kaiserliche Majestät,

ich beziehe mich auf den mit unserem Botschafter ausgehandeltem Grundlagenvertrag zwischen unseren Staaten.
Ich freue mich Euch heute die von mir unterzeichnete Ausführung zur Gegenschrift durch Eure Majestät zusenden zu können.
Sobald unser Direktorium den Grundlagenvertrag ratifiziert hat, erhaltet Ihr auch die Ratifizierungsurkunde und der Grundlagenvertrag kann inkraft treten.

Ich freue mich darauf, Euch zur Feier dieses Ereignisses die Ratifizierungsurkunde persönlich übergeben zu können.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,
First Vogon of Victoria
[Bild: CarsonTMcSniff.png]
[Bild: ErsterVorsitzender.png][/brief]



[Brief=leer,850]

Anerkennungs- und Kooperationsvertrag
zwischen dem
Imperium Ladinorum
und der
Republic of Victoria



§1 Das Imperium Ladinorum und die Republic of Victoria erkennen sich als souveräne Staaten an
und verpflichten sich, die Grenzen des jeweils anderen Staates in einer friedlichen Koexistenz anzuerkennen.

§2 Die Republic of Victoria und das Imperium Ladinorum nehmen dauerhaften diplomatischen Kontakt zueinander auf
und entsenden Botschafter in den jeweils anderen Staat. Die diplomatischen Vertreter geniessen dabei im Hoheitsgebiet des anderen Staates
diplomatische Immunität.

§3 Die Regierungen beider Staaten verpflichten sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten den freien Handel zu ermöglichen und zu fördern.
Beide Parteien bekräftigen ihren Wunsch zu kultureller Zusammenabeit.

§4 Beide Staaten verpflichten sich, sich im Falle eines Konfliktes mit einer dritten Partei gegenüber den jeweils anderen Vertragspartner
neutral zu verhalten, es sei denn in weiterführenden Verträgen wird anderes vereinbart.

§5 Die Innenpolitik des jeweils anderen Staates wird in gegenseitiger Achtung der Souveränität respektiert. Eine Einmischung geschieht nur
auf ausdrücklichen Wunsch der anderen Partei hin.

§6 Der Anerkennungs- und Kooperationsvertrag tritt mit der Unterzeichnung der Vertreter beider Regierungen sowie der Ratifizierung durch die zuständigen Staatsorgane in Kraft.


für den Staat und das Volk von Victorien:
Der Erste Vorsitzende
[Bild: CarsonTMcSniff.png]
[Bild: StempelVictorien.png]


für das Imperium Ladinorum:







[/Brief]
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#7
"Bringt mir den goldenen Siegellack und "DasbesondersgrosseGrossiegel"!
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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#8
[Brief=leer,850]

Anerkennungs- und Kooperationsvertrag
zwischen dem
Imperium Ladinorum
und der
Republic of Victoria



§1 Das Imperium Ladinorum und die Republic of Victoria erkennen sich als souveräne Staaten an
und verpflichten sich, die Grenzen des jeweils anderen Staates in einer friedlichen Koexistenz anzuerkennen.

§2 Die Republic of Victoria und das Imperium Ladinorum nehmen dauerhaften diplomatischen Kontakt zueinander auf
und
entsenden Botschafter in den jeweils anderen Staat. Die diplomatischen
Vertreter geniessen dabei im Hoheitsgebiet des anderen Staates
diplomatische Immunität.

§3
Die Regierungen beider Staaten verpflichten sich im Rahmen ihrer
gesetzlichen Möglichkeiten den freien Handel zu ermöglichen und zu
fördern.
Beide Parteien bekräftigen ihren Wunsch zu kultureller Zusammenabeit.

§4
Beide Staaten verpflichten sich, sich im Falle eines Konfliktes mit
einer dritten Partei gegenüber den jeweils anderen Vertragspartner
neutral zu verhalten, es sei denn in weiterführenden Verträgen wird anderes vereinbart.

§5
Die Innenpolitik des jeweils anderen Staates wird in gegenseitiger
Achtung der Souveränität respektiert. Eine Einmischung geschieht nur
auf ausdrücklichen Wunsch der anderen Partei hin.

§6
Der Anerkennungs- und Kooperationsvertrag tritt mit der Unterzeichnung
der Vertreter beider Regierungen sowie der Ratifizierung durch die
zuständigen Staatsorgane in Kraft.


für den Staat und das Volk von Victorien:
Der Erste Vorsitzende
[Bild: CarsonTMcSniff.png]
[Bild: StempelVictorien.png]


für das Imperium Ladinorum:


[Bild: photo-55-4bb1c6a9.gif]

[Bild: photo-323-ce4d57a1.png]
[/Brief]
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
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#9
Ein weiterer Brief geht ein.

[brief=Victorien,750]
Gateford, der 31. Mai 2013 AD
First Vogon of Victoria
Carson Theophrast McSniff
Dyme House, Upperstreet No. 10
Gateford,
Victorien


Kaiser Markus Flavius Celtillus
Palatinum Flavium
Ephèbe-Stadt
Vitellia Prima



Betr.: Ratifizierung des Anerkennungs- und Kooperationsvertrags


Geschätzte Kaiserliche Majestät,

ich beehre mich, Euch von der Ratifizierung unseres Anerkennungs- und Kooperationsvertrages durch das Staatsdirektorium Victoriens unterrichten zu dürfen.
Da das Vertragswerk nach unserem aktuellen Kenntnisstand des ladinischen Rechtes keiner weiteren Ratifikation durch andere Staatsorgane bedarf, tritt es somit mit dem heutigen Tag in Kraft.

Wie ich bereits in meiner vorhergehenden Korrespondenz mit Euch angekündigt habe, möchte ich dieses Ereignis mit einem Staatsbesuch in Ladinien und der persönlichen Übergabe der Ratifikationsurkunde würdigen.
Lasst es mich wissen, wann Euch ein solcher Besuch genehm ist.



In Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung
[Bild: CarsonTMcSniff.png]
First Vogon of Victoria
[Bild: ErsterVorsitzender.png][/brief]
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