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Bitte um Unterzeichnung
#19
Die Principasa Senata bittet die Imperatores Augusti und die Consules um Unterzeichnung folgeneden Gesetzesvorhabens:

[brief=Reich, 750]
Lex Mariana de Re Educatio
Kabinettsentwurf für das Gesetz über die Schulbildung
§1 Staatliches Schulsystem:
(1) Alle Kosten zum Erhalt des Schulsystems und zur Ausstattung der Schüler trägt das Reich.
(2) Das Sozialministerium des Reiches führt die Aufsicht über das Bildungssystem und legt den Lehrplan fest.
(3) Die Schulferien werden vom Reichsminister für Soziales festgelegt.
(4) Mit der Gründung eines Bildungsministeriums gehen die Befugnisse über Schulen und Bildung auf das Bildungsministerium und den Reichsminister für Bildung über.
(5) Jedes Kind und alle Bürger ab dem vollendeten 6. Lebensjahr sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bildungspflichtig.
§1a:
(1) Die Bildungspflicht verpflichtet die Betroffenen eine Ausbildungsstelle bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu besuchen.
(2) Es besteht eine universelle Pflicht zur Absolvierung der grundlegenden Schulbildung nach §3a.
(3) Im Anschluss an die grundlegende Schulbildung besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs die Verpflichtung einer Ausbildung durch:
- die sekundäre Schulbildung
- eine Berufsausbildung
- eine militärische Ausbildung
- eine Ausbildung im öffentlichen Dienst
oder eine, vom Sozialministerium anerkannten, Alternative. Eine Einzelfallentscheidung ist dabei möglich.

§2 Vorschulbildung:
(1) Das Reich richtet Vorschulen ein, in denen nicht-schulpflichtige Kinder vor dem vollendeten 6. Lebensjahr in den Gebieten: Kommunikation, Soziale Interaktion, grundlegende Logik und der Künste, altersgerecht und spielerisch geschult werden.

§3 Schulbildung:
(1) Die Schulbildung hat das Ziel die Schüler zu verantwortungsvollen, selbstständigen und aufgeklärten Bürgern zu erziehen und sie mit Wissen zu versorgen, sowie die Grundlagen für die selbstständige Aneignung und Interpretation von Wissen zu vermitteln.
(2) Die Schulbildung hat auch das Ziel, die Schüler zu sozial verantwortungsvollen Bürgern zu erziehen und ihnen die grundlegenden Werte der Gesellschaft näher zu bringen.

§3a Grundlegende Schulbildung:
(1) Die grundlegende Schulbildung wird in ein 10. Jähriges Grundschulsystem gefasst.
(2) Die Unterstufe, die Jahre 1-6, werden von der Oberstufe, der Jahre 7-10, getrennt unterrichtet.
(3) Ab dem 6. Schuljahr wird den Schülern selbstorganisiertes Lernen ermöglicht, sie sind ab Klasse 4 darauf vorzubereiten. Den Schülern wird ermöglicht ihre Fächer frei nach Interesse und Fähigkeiten zu wählen.
(3a) Schüler können alternativ ein Orientierungsprogramm für die Jahre 6 und 7, oder ein durchgehendes oder vorübergehendes Allgemeinbildungsprogramm wählen, in dem Fächer vorgegeben werden.
(3b) Schüler im Orientierungsprogramm müssen sich spätestens nach dem 7.Schuljahr für ihre Wahlfächer oder das Allgemeinbildungsprogramm entscheiden.

(4) Inhalt und Plan des Unterrichts werden vom Sozialministerium festgelegt, die Schulen können, soweit ermächtigt, Details selbstständig festlegen.
(5) Die Grundlegende Schulbildung endet mit dem bestehen der Abschlussprüfungen nach §3b.

§3b Abschlussprüfung der grundlegenden Schulbildung:
(1) Die Abschlussprüfungen werden im 10. Jahr vorgenommen.
(2) Schüler die ihre Fächer wählen, bestimmen in der 9. Klasse aus ihren Fächern zwei Leistungskurse, sowie drei Nebenkurse, in denen sie geprüft werden.

(2a) Schüler des Allgemeinbildungsprogramms wählen aus dem sprachlichen Bereich zwei, aus dem naturwissenschaftlichen Bereich eines, sowie zwei beliebige Fächer als Prüfungsfächer.
(3) Die Abschlussprüfungen werden, nach Wahl des Schülers, mündlich oder schriftlich abgehalten. Der Schüler bestimmt in jedem Fach ob er eine mündliche oder schriftliche Prüfung wünscht.

(4) Mündliche Prüfungen werden von einer Prüfungskommission von mindestens 2 Lehrern abgenommen, die Prüfer müssen an unterschiedlichen Schulen arbeiten und dürfen in den letzten drei Jahren nicht an der jeweils anderen Schule unterrichtet haben.
(4a) Schriftliche Prüfungen werden nach der ersten Korrektur einer anderen Schule zugesandt und von einem Fachlehrer dieser Schule überprüft. Es gelten die Bestimmungen des Absatzes 4 entsprechend.
(5) Einsprüche gegen Prüfungsnoten sind innerhalb von drei Wochen nach Rückgabe dem Sozialministerium zu melden. Das Sozialministerium prüft die Beschwerden nach Einzelfall und führt gegebenenfalls eigene Prüfungen durch.

§3c Abschlüsse der grundlegenden Schulbildung:
(1) Die Schüler bewerben sich für die folgenden Abschlüsse:
- Die Berufsbildungsreife
- Die Matura
- Das Baccalaureat
(2) Die Schüler werden nach ihren Fähigkeiten entsprechend ihrenWünschen zu der gewählten Prüfung zugelassen, oder abgelehnt. Im Zweifelsfall wird eine
Zulassungsarbeit bzw. eine Zulassungsprüfung anberaumt. Im Streitfall kann das Sozialministerium hinzugezogen werden.
[/brief]
[Bild: i2251biwj5v.png]

Βασιλοπούλα τησ Συρηνη
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[Kein Betreff] - von Marcus Flavius Celtillus - 21.04.2016, 21:37
[Kein Betreff] - von Maximus Minus Deja - 22.04.2016, 15:21
[Kein Betreff] - von Marcus Flavius Celtillus - 22.04.2016, 21:22
[Kein Betreff] - von Maximus Minus Deja - 22.04.2016, 21:37
[Kein Betreff] - von Arcadius Flavius Aelianus - 12.06.2016, 14:34
[Kein Betreff] - von Honorius Flavius Julianus - 31.07.2016, 12:29
[Kein Betreff] - von Zacharias Hajek - 31.07.2016, 12:39
[Kein Betreff] - von Honorius Flavius Julianus - 31.07.2016, 12:49
[Kein Betreff] - von Zacharias Hajek - 31.07.2016, 13:59
[Kein Betreff] - von Maximus Minus Deja - 31.07.2016, 16:11
[Kein Betreff] - von Marcel Edwards - 31.07.2016, 16:59
[Kein Betreff] - von Maximus Minus Deja - 31.07.2016, 17:05
[Kein Betreff] - von Niketas Choniatés - 11.11.2016, 13:36
[Kein Betreff] - von Arcadius Flavius Aelianus - 11.11.2016, 13:42
[Kein Betreff] - von Honorius Flavius Julianus - 12.11.2016, 14:11
[Kein Betreff] - von Zacharias Hajek - 12.11.2016, 14:53
[Kein Betreff] - von Lucius Cornelius Sulla - 21.11.2016, 22:45
[Kein Betreff] - von Kleopatra Selene - 29.06.2018, 16:50
[Kein Betreff] - von Kleopatra Selene - 29.06.2018, 16:52
[Kein Betreff] - von Arcadius Flavius Aelianus - 15.09.2018, 23:24
[Kein Betreff] - von Arcadius Flavius Aelianus - 15.09.2018, 23:36
RE: Bitte um Unterzeichnung - von Anna Komnena - 22.01.2020, 23:33



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