06.12.2016, 22:35
[brief=Syrene, 750]
Antiocheía, Tivris den 4. Trajaneus des Jahres 2769, zur Concubia.
[/brief]
Die erhabene Königin, βασίλισσα Ἀρσινόη, Tochter der Isis, aus dem erlauchten Hause der Antiocheíden, nach dem Willen der Götter, der Kaiser und des Senates Ladiniens Königin von Syrene, Hohepriesterin der Isis, Herrin des östlichen und des westlichen Landes, Herrin beider Länder, Herrin von Binsen und Biene, Θεά Φιλοπάτωρ, Herrin des Nördlichen und Herrin des Südlichen, Arsinoé VII von Syrene und Herrin von Accon, Bactria und Suenet
εκλογικός νόμος ςγρενιαïϰων, Wahlgesetz für das Königreich Syrene
Dem zweiten Zusatzartikel zur Verfassung, die Belange des Staate betreffend folgend, geben Wir bekannt, dass der Senator des Königreiches Syrene in Zukunft aus freien, geheimen und gleichen Wahlen hervorgehen wird.
Eine jegliche Partei, die an diesen Wahlen teilnehmen möchte, möge dies Uns Wissen lassen. Wir werden jegliche Parteien zu dieser Wahl zulassen, die sich zum ersten Zusatzartikel der Verfassung des Imperiums bekennen.
Das gesamte Königreich Syrene gilt innerhalb des Imperiums als einheitlicher Wahlkreis.
Die Partei, die die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, bestimmt den Senator für das Königreich.
Wahlberechtigt sind alle Bürger und Bürgerinnen Syrenes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Wählbar sind alle Parteien des Imperiums. Die Parteien bestimmen ihre Kandidaten vollkommen frei, unabhängig von ihrem Vermögen oder Stand. Wählbar sind somit alle Bürger und Bürgerinnen des Reiches ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
So steht es geschrieben, so wird es geschehen!
Eine jegliche Partei, die an diesen Wahlen teilnehmen möchte, möge dies Uns Wissen lassen. Wir werden jegliche Parteien zu dieser Wahl zulassen, die sich zum ersten Zusatzartikel der Verfassung des Imperiums bekennen.
Das gesamte Königreich Syrene gilt innerhalb des Imperiums als einheitlicher Wahlkreis.
Die Partei, die die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, bestimmt den Senator für das Königreich.
Wahlberechtigt sind alle Bürger und Bürgerinnen Syrenes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Wählbar sind alle Parteien des Imperiums. Die Parteien bestimmen ihre Kandidaten vollkommen frei, unabhängig von ihrem Vermögen oder Stand. Wählbar sind somit alle Bürger und Bürgerinnen des Reiches ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
So steht es geschrieben, so wird es geschehen!
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Ἀρσινόη Θεά Φιλοπάτωρ