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Grundlagenvertrag zwischen Turanien und dem Reich
#1
[brief=Reich,750]














Vertrag zwischen dem Imperium Ladinorum und der Turanischen Föderation


Das Imperium Ladinorum und die Turanische Föderation schließen diesen Vertrag um Frieden, Verständigung und Austausch zwischen beiden Staaten zu fördern.



1. Die Vertragspartner erkennen die Souveränität und die Staatsgrenzen des jeweils anderen Staates an und verpflichten sich, die staatliche Integrität und Souveränität des jeweils anderen Staates zu achten.



2. Beide Vertragspartner erkennen sich als gleichberechtigt an.



3. Im Falle von Konflikten mit Dritten verpflichten sich beide Vertragspartner zu Neutralität, interveniert wird ausschließlich auf diplomatischer Ebene.



4. Um den Austausch zwischen beiden Nationen zu vereinfachen, stimmen die Vertragspartner der Errichtung von Botschaften zu. Diese gelten als souveränes Staatsgebiet des jeweils anderen Staates, ihr diplomatischer Status fällt unter die allgemeinen Gepflogenheiten des Völkerrechts.



5. Eine Auflösung des Vertrags bedarf der Zustimmung des von der Verfassung des jeweiligen Staates dazu ermächtigten Organs. Der Vertragspartner ist darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.



6. Auf Grundlage dieses Vertrags können zwischen den Vertragspartnern weitere Verträge und Abkommen geschlossen werden.



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Thor Odinsson

- Präsident der Föderation -

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Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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