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Einberufung des Senates!
#1
"Hohes Haus! Als Mitglied Seiner Majestät Regierung berufe ich den Senat ein. Gegenstand der Beratung soll die künftige Steuerpolitik des Reiches sein. Ich bitte um rege Teilnahme."

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#2
"Ich vermute, als Präfekt der Finanzen habt Ihr bereits gewisse Vorstellungen?"
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#3
Lächelt breit.

"Das habe ich tatsächlich.
Bisher haben wir lediglich Einnahmen aus der Verkaufssteuer von 10% und die Einnahmen aus kaiserlichen Ländereien und Bergwerken.

Die zehnprozentige Verkaufssteuer möchte ich auf 1% reduzieren, damit Handel und Konsum noch weiter angekurbelt werden. Als Ersatz schlage ich folgende Steuern vor: Einerseits direkte Steuern.

Tributum soli
5% Grundsteuer auf den Bodenertrag.

Tributum capitis
1% Kopfsteuer von jedem Bürger des Reiches mit eigenem Einkommen. Reiche zahlen mehr als weniger reiche Bürger.
Zweitens indirekte Steuern.

Centesima rerum venalium
1% Verkaufssteuer auf alle Waren

Vicesima herediatium
5% Erbschaftssteuer


Drittens Zölle. Das Reich wird in Zollbezirke eingeteilt. Wir haben 6 Dioecesiae, ein Exarchat und 5 Föderaten. Das wären 12 Zollbezirke. Damit Waren nicht unnötig verteuert werden, schlage ich vor, dass der Zoll nur einmal innerhalb des Reiches erhoben wird. Als Beispiel: Ein Schiff verlässt Suenet, landet in Palmyra zwischen und reist weiter in die Dioecesis Alba Longa. Der Zoll wird also in Palmyra erhoben, die Ware mit einem Siegel als bereits verzollt gekennzeichnet.
Da auch die Föderaten sich finanzieren müssen, schlage ich vor, dass die Föderaten die Zölle, die auf ihrem Hoheitsgebiet erhoben wurden, in ihren Staatshaushalt eingliedern können. Ein Zoll, der Beispielsweise in der Dioecesis Alexandria erhoben wird, fällt dem Reich zu. Die Höhe des Zolles soll 2,5% betragen.

Die Provinzen und Dioecesiae brauchen ebenfalls Einnahmen. Daher schlage ich viertens vor, dass die Hafengebühren denselben zukommen.

Viertens brauchen wir eine feste und solide Finanzierung der Städte. Die Städte erhalten das Markt- und Stapelrecht. Händler, die in einer Stadt ihre Waren verkaufen möchten, entrichten an die jeweilige Stadt eine Marktabgabe in Höhe von einem Prozent. Wenn ein Händler seine Ware in einer Stadt, die nicht seine Heimatstadt ist, nur lagert und nicht dort verkauft, so muss er ebenfalls 1% des Warenwertes an die Stadt entrichten.

Verehrte Senatorinnen und Senatoren: Ich schliesse mit der Behauptung, dass meine Vorschläge die Waren innerhalb des Reiches nicht verteuern und gleichzeitig die Finanzsituation des Reiches, der Dioecesiae und Provinzen, sowie der Städte auf einesolide Basis stellen. Ich danke für Eure Aufmerksamkeit!"

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#4
"Ich danke Euch, verehrter Präfekt für Eure Ausführungen. Da ich nachgerechnet habe, komme ich zu dem Schluss, dass sich die Waren auf den Märkten nicht verteuern werden, was, wie ich bemerken möchte, Euch erhebliche Arbeit machen würde, denn immerhin dürfen ja die Höchstpreise nicht überschritten werden. Andernfalls müsstet Ihr diese ja neu ausarbeiten.
Wie sieht es aber nun mit Waren aus, die aus dem Ausland bei uns eintreffen?"

Meint die Königin mit leicht ironischem Lächeln. Big Grin
[Bild: i2252b6d8s6.png]
Regina, βασίλισσα
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#5
Lächelt zurück.

"Teuerste, auch diese Frage will ich gerne beantworten:
Waren aus aus dem Auslande sind entweder Luxuxwaren oder Massenware. Luxuswaren sind, wie der Name schon sagt, nichts Lebensnotwediges, können also recht hoch verzollt werden.
Massenware könnte, da industriell gefertigt, unser Handwerk schädigen, muss daher hoch verzollt werden.
Ich schlage daher einen Aussenhandelszoll von 25% des Warenwertes vor." Wink

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#6
"Wie bedauerlich, dass, mit Ausnahmevon Syrene, die Föderaten von diesem Aussenhandelszoll nichts hätten. Jedenfalls dann, wen der Aussenhandelszoll zur Gänze in den Haushalt des Reiches übergeht."
[Bild: i2252b6d8s6.png]
Regina, βασίλισσα
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#7
"Syrene hätte nicht zwangsläufig etwas vom Aussenhandelszoll, jedenfalls dann nicht, wenn selbiger immer an das Reich ginge. Ich wünsche mir daher, dass der Aussenhandelszoll immer dann von den Föderaten eingezogen wird, wenn Schiffe ohne Zwischenlandung in Häfen senatorischer oder kaiserlicher Dioecesiae direkt die Häfen der Föderaten anlaufen. Ich spreche hier von den Häfen, da mit Ausnahme Dacias die Föderaten ja keine Grenze zum Ausland haben. In Dacia ginge dieser Aussenhandelszoll an die königliche Staatskasse."

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#8
Zitat: In Dacia ginge dieser Aussenhandelszoll an die königliche Staatskasse
"Dann kann Dacia dem Vorhaben zustimmen..." Wink
[Bild: i2253b4wo3x.png]
Regele Dacilór et senator
[Bild: i2248bn0xcx.jpg]
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#9
"Wir verzichten freiwillig auf die Steuereinnahmen aus imperialen Steuern, zu Gunsten des Imperiums, nur im Notfall würden wir auf diese Einnahmen bestehen, da wir nicht viel Geld brauchen. Wir würden es dem Imperium für Bildung, Soziales und Kultur überlassen.

Wir sehen nichts Schlechtes in den Bestimmungen und auch nicht bei dem einmaligen Verzollen von Handelsgütern. Wir werden dafür stimmen."
[Bild: photo-993-55be87ec.png]
El Senador Imperial de la República Popular de Pentápolis
[Bild: i2248bn0xcx.jpg]
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#10
Frederico Morak,'index.php?page=Thread&postID=15778#post15778' schrieb:"Wir verzichten freiwillig auf die Steuereinnahmen aus imperialen Steuern, zu Gunsten des Imperiums, nur im Notfall würden wir auf diese Einnahmen bestehen, da wir nicht viel Geld brauchen. Wir würden es dem Imperium für Bildung, Soziales und Kultur überlassen.

Wir sehen nichts Schlechtes in den Bestimmungen und auch nicht bei dem einmaligen Verzollen von Handelsgütern. Wir werden dafür stimmen."
Honorius ist natürlich ebenfalls anwesend.

"Das ist wirklich grosszügig! Ich darf sagen, dass im Bedarfsfall das Imperium der Volksrepublik ebenfalls beistehen wird, so dies notwendig werden sollte."
[Bild: i3613bth4g3.png]
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#11
"Das freut uns zu hören. Solange unser Geld in diese Sektoren fließt sind wir zufrieden.", erklärt der Senator lächelnd. ^^
[Bild: photo-993-55be87ec.png]
El Senador Imperial de la República Popular de Pentápolis
[Bild: i2248bn0xcx.jpg]
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#12
Der "Reichsgeizhals" meldet sich zu Wort

"Seid versichert, Dóm Morak, die Einnahmen werden ausschliesslich zu den von der Volksrepublik festgelegten Zwecken verwendet. Nicht unbeträchtliche Einnahmen übrigens. Allein heute hätte das Reich 289,- Denare und noch einmal 722,5 Denare aus dem Verkauf von Heilkräutern aus der Volksrepublik erzielt. Zahlen aus dem Verkauf anderer pentapolitanischer Waren habe ich noch nicht, aber ich denke, da käme einiges an Geld zusammen. Mehrere Tausend Denare!"

Erklärt er zufrieden

*SO*12.643,75 €! Gar nicht schlecht. Nur aus dieser Warenlieferung, alles für die Sozialkassen. Bei unserem Lohnniveau eine ungeheure Summe. Big Grin *SO*

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#13
"Dann will ich mal. Secretarius, schreibe."

Fordert er seinen Privatsekretär auf.


[brief=Reich,750]






Lex Luciana de Munus Tributum

Centesima rerum venalium
Die bisherige Verkaufssteuer in Höhe von 10% des Warenwertes wird um 9% auf nunmehr 1% des Warenwertes gesenkt.

Consuenses
Das gesamte Imperium wird in Consuetudines (Zollbezirke) eingeteilt. Diese entsprechen den Dioecesiae Alba Longa, Justinianopolis (Eturaea Superior), Syrene, Lycabethos (Gallia Magna), Alexandria, Aigai, Thivara, Minasolum (Eturaea Inferior), Comagena, Dacia, Pentapolis und Palmyra eingeteilt.

Auf Waren, die innerhalb des Reiches verhandelt werden und die dabei die Grenzen eines oder mehrerer Zollbezirke überschreiten, wird künftig ein einmaliger Zoll von 2,5% des Warenwertes erhoben. Erhobene Zölle in den Dioecesiae fallen an die imperiale Staatskasse, solche, die auf den Staatsgebieten der Föderaten erhoben wurden, gehen in Besitz und Eigentum der jeweiligen Regierungen über.*

Portusennae
Die Portusennae, die Hafengebühren , werden in Zukunft Bestandteil der Haushalte der Dioecesiae bzw. der Föderaten.

Tributum Coloniae
Städte vom Rang einer Colonia erhalten das Markt- und Stapelrecht. Händler, die in einer solchen, mit dem Status einer Colonia ausgestatten Siedlung Waren verkaufen wollen, müssen eine Abgabe an die Stadtregierung in Höhe von einem Prozent des Warenwertes entrichten. Selbiges gilt für Waren, die in einer solchen Stadt lediglich gelagert bzw. zwischengelagert werden.

Tributum Soli
Auf Erträge aus der Landwirtschaft wird eine Bodenertragsabgabe in Höhe von 5% erhoben.

Vicesima herediatium
Auf Erbschaften wird eine Abgabe in Höhe von 5% des Geldwertes des zu vererbenden Vermögens erhoben. Als Vermögen gelten Beträge ab einer Höhe von 1000,- Ð

Tributum capitis
Jeder Bürger des Reiches mit eigenem Einkommen entrichtet eine Kopfsteuer in Höhe von einem Prozent des besagten Einkommens.

*Zusatz
Die Volksrepublik Pentapolis verzichtet aus freien Stücken auf die Einnahmen aus den Consuenses zugunsten des Imperiums unter der Maßgabe, dass das Reich diese Einnahmen ausschliesslich zu Zwecken der Bildung, für Soziales und der Kultur verwendet. Diese Überlassung kann von der Regierung der Volksrepublik jederzeit und ohne Angabe von Gründen dem Imperium entzogen werden.[/brief]

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#14
Liest.
"Oh! Da fehlt noch was!"
[brief=Reich,750]






Lex Luciana de Munus Tributum

Centesima rerum venalium
Die bisherige Verkaufssteuer in Höhe von 10% des Warenwertes wird um 9% auf nunmehr 1% des Warenwertes gesenkt.

Consuenses
Das gesamte Imperium wird in Consuetudines (Zollbezirke) eingeteilt. Diese entsprechen den Dioecesiae Alba Longa, Justinianopolis (Eturaea Superior), Syrene, Lycabethos (Gallia Magna), Alexandria, Aigai, Thivara, Minasolum (Eturaea Inferior), Comagena, Dacia, Pentapolis und Palmyra.

Auf Waren, die innerhalb des Reiches verhandelt werden und die dabei die Grenzen eines oder mehrerer Zollbezirke überschreiten, wird künftig ein einmaliger Zoll von 2,5% desWarenwertes erhoben. Erhobene Zölle in den Dioecesiae fallen an die imperiale Staatskasse, solche, die auf den Staatsgebieten der Föderaten
erhoben wurden, gehen in Besitz und Eigentum der jeweiligen Regierungen über.*

Portusennae
Die Portusennae, die Hafengebühren , werden in Zukunft Bestandteil der Haushalte der Dioecesiae bzw. der Föderaten.

Tributum Coloniae
Städte vom Rang einer Colonia erhalten das Markt- und Stapelrecht. Händler, die in einer solchen, mit dem Status einer Colonia ausgestatten Siedlung Waren verkaufen wollen, müssen eine Abgabe an die Stadtregierung in Höhe von einem Prozent des Warenwertes entrichten. Selbiges gilt für Waren, die in einer solchen Stadt lediglich gelagert bzw. zwischengelagert werden.

Tributum Soli
Auf Erträge aus der Landwirtschaft wird eine Bodenertragsabgabe in Höhe von 5% erhoben.

Vicesima herediatium
Auf Erbschaften wird eine Abgabe in Höhe von 5% des Geldwertes des zu vererbenden Vermögens erhoben. Als Vermögen gelten Beträge ab einer Höhe von 1000,- Ð

Tributum capitis
Jeder Bürger des Reiches mit eigenem Einkommen entrichtet eine Kopfsteuer in Höhe von einem Prozent des besagten Einkommens.

Tributum luxorum
Waren aus dem Auslande werden mit 25% vom Warenwert verzollt.

*Zusatz
Die Volksrepublik Pentapolis verzichtet aus freien Stücken auf die Einnahmen aus den Consuenses zugunsten des Imperiums unter der Maßgabe, dass das Reich diese Einnahmen ausschliesslich zu Zwecken der Bildung, für Soziales und der Kultur verwendet. Diese Überlassung kann von der Regierung der Volksrepublik jederzeit und ohne Angabe von Gründen dem Imperium entzogen werden.[/brief]

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#15
"Es freut uns, dass man unsere bereits in der Verfassung stehenden Vorschriften auch hier noch einmal erwähnt."
[Bild: photo-993-55be87ec.png]
El Senador Imperial de la República Popular de Pentápolis
[Bild: i2248bn0xcx.jpg]
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#16
Lächelt
"Selbstverständlich! Ich habe schon berechnen lassen, wieviel dem Imperium pro Jahr in etwa zukommen wird: 359.513,63 Denare! Eine stattliche Summe, die die sozialen Einrichtungen des Reiches der Volksrepublik danken werden." Big Grin

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#17
"Ich denke, wir können bald zur Abstimmung schreiten?"
[Bild: i3613bth4g3.png]
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#18
"Sehe ich auch so, Majestät und ehrenwerter Consul."
Diocetissa Thivariae
[Bild: i2248bn0xcx.jpg][Bild: i2255bmymv1.png]
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#19
"So sei es!"

[brief=Reich,750]







Abstimmung des ehrenwerten Senates über die Lex Luciana de Munus Tributum


Senatorinnen und Senatoren, Mütter und Väter des Reiches der Ladiner! Die Impertoren Marcus Flavius Celtillus und Honorius Flavius Julianus bitten euch, eure Meinung kund zu tun: Soll die Lex Luciana de Munus Tributum in der hier vorliegenden Fassung Gesetzeskraft erlangen? Der Abstimmungszeitraum beträgt 24 Stunden. Zur Wahl stehen folgende Optionen:

Sic/Ναι/Oué/Ja [ ]

Non/Οχι/Nô/Nein [ ]

Abstinentia/Αποχή/Abstinençia/Enthaltung [ ]

[/brief]
[Bild: i3613bth4g3.png]
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#20
Honorius Flavius Julianus,'index.php?page=Thread&postID=15803#post15803' schrieb:[brief=Reich,750]







Abstimmung des ehrenwerten Senates über die Lex Luciana de Munus Tributum


Senatorinnen und Senatoren, Mütter und Väter des Reiches der Ladiner! Die Impertoren Marcus Flavius Celtillus und Honorius Flavius Julianus bitten euch, eure Meinung kund zu tun: Soll die Lex Luciana de Munus Tributum in der hier vorliegenden Fassung Gesetzeskraft erlangen? Der Abstimmungszeitraum beträgt 24 Stunden. Zur Wahl stehen folgende Optionen:

Sic/Ναι/Oué/Ja [X]

Non/Οχι/Nô/Nein [ ]

Abstinentia/Αποχή/Abstinençia/Enthaltung [ ]

[/brief]
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