Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kurantwährung und Ausfuhrverbot
#1
Zitat:
[Bild: photo-253-64a08599.png]

Offiçiaô dle Quaestór imperiál
[size=10]OFFICIUM DE QUAESTOR IMPERIALIS[/size]
[size=10]γραφείο της μέγας κουροπαλάτης[/size]


Ephèbe-Stadt, den 04.03.2766, zur fünften Stunde.
Gemäß des kaiserlichen Erlasses vom 18.03.2763 tragen die Münzen des Imperiums den auf ihnen aufgeprägten Wert in sich, der Wert wird also durch das zur Prägung verwendete Münzmetall bestimmt. Um nun zu verhindern, dass dem Rreiche eventuell ein Schaden entstünde, habe ich beschlossen und bekräftige es nochmals:

Die Ausfuhr von Münzen des Imperiums ist nur in Ausnahmefällen gestattet.
Genehmigungen hierzu werden ausschliesslich von mir oder Angehörigen des kaiserlichen Hauses erteilt. Da wir nun in einem vernetzten Wirtschaftsraum leben, möchte ich darauf hinweisen, dass die Verbringung von Banknoten der Nationalbank ins Ausland erlaubt ist.
Zur Vereinfachung und um es im Reiche weilenden Ausländern zu ermöglichen, sich ein Bild über das in ihrem Besitz befindliche Gelt zu machn, sind die Banknoten des Imperiums hier aufgeführt. Diese Banknoten können bei Wiedereinreise in das Imperium natürlich in Münzgeld gewechselt werden, bei der Ausreise werden die Münzen dann wieder gegen Noten der Nationalbank umgetauscht.

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Kurantwährung und Ausfuhrverbot - von Lucius Fiscus - 04.03.2013, 10:31
[Kein Betreff] - von Lucius Fiscus - 04.03.2013, 10:51
[Kein Betreff] - von Lucius Fiscus - 04.03.2013, 10:54
[Kein Betreff] - von Lucius Fiscus - 04.03.2013, 11:02
[Kein Betreff] - von Lucius Fiscus - 04.03.2013, 11:04
[Kein Betreff] - von Lucius Fiscus - 04.03.2013, 11:09
[Kein Betreff] - von Lucius Fiscus - 04.03.2013, 11:12



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste