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Hoher Besuch
#41
Dann soll es so sein.
His Gracious Imperial and Royal Majesty
Henry XIV.,
by the Grace of God,
Alemanish Emperor, forever August,
King of Arvland, Suebland and Bretland,
Prince of Barca, Duke of Romandy,
Margrave of Landon, Count of Tolosa
Defender of the Faith,
Warden of Alemanish Isles
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#42
Ich würde vorschlagen den Hohen Rat in Ephèbe-Stadt einzurichten. Dann würde ich noch die Einrichtung eines gemeinsames Oberkommandos vorschlagen, wenn beide Streitkräfte gemeinsam operieren. Als Sitz dieser Organisation würde ich Caster vorsehen, eure Majestäten.
Field Marshal James R. Bingham
Lord Archchancellor
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#43
"Damit wäre ich einverstanden."
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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#44
Es ist mir eine Ehre Majestät, auf unseren Bund und Freundschaft.
His Gracious Imperial and Royal Majesty
Henry XIV.,
by the Grace of God,
Alemanish Emperor, forever August,
King of Arvland, Suebland and Bretland,
Prince of Barca, Duke of Romandy,
Margrave of Landon, Count of Tolosa
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#45
"Yes, your Majesty. Darauf einen Toast!"
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#46
Es gibt keine schöneren, auf die alemanisch-ladinische Freundschaft.

Nun Eure Majestät, es gibt ein ein weiteres Anliegen, meine Regierung kann der Trennung der beiden anglischen Staaten nicht länger guten Gewissens zu sehen und möchte deshalb eine Erklärung herausgeben, in der die Wiederverneigung zu einem Staatsziel des Empires deklariert wird. Als baldiger Verbündeter interessiert uns natürlich die Haltung des ILs zu dieser Angelegenheit.
Field Marshal James R. Bingham
Lord Archchancellor
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#47
"Wie sollte diese Haltung schon sein? Natürlich wohlwollend. Wir hatten in unserer Geschichte mehrfach das Gespenst der Reichsteilung vor Augen. Unsere Reiche haben sich zwar immer als Teilreiche verstanden, sind nie so weit gegangen eine eigene Nationalität zu postulieren - die ja auch nicht einfach so beschlossen werden kann! - aber: Teilung ist Teilung und Sezession ist Sezession! Ich möchte klar und deutlich sagen, dass Imperium erkennt sowohl Victorien als auch das Empire als selbstständige Staaten an, nicht jedoch als getrennte Völker. Daher gehört unsere Sympathie jedem, der dieses Ideal eines gemeinsamen Volkes hoch hält."
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
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#48
Es erfreut mich sehr, das Ihr dies so seht, Eure Majestät.
Field Marshal James R. Bingham
Lord Archchancellor
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#49
Nippt an seiner Posca


"Wie gesagt: Wie auch anders möglich...."

es folgt eine leichte, von einem Lächeln begleitete Verneigung.
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
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#50
Ein ausgezeichneter Tropfen Majestät, hatte ihr schon einmal das Vernügen einen guten alten Suebs zu geniessen? Ansonsten müssen wir dies unbedingt nachholen ...
His Gracious Imperial and Royal Majesty
Henry XIV.,
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#51
"Ich persönlich hatte leider noch nicht das Vergnügen, höre aber, die S.A.E. wird ab sofort drei verschiedene Whiskeys auf der Getränkekarte haben."
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
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#52
Dann wird es aber Zeit, dieses Versäumnis nachzuholen. Wink
His Gracious Imperial and Royal Majesty
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#53
Majestäten, ich habe die bisherigen Paragarphen zusammen gefasst und noch einen Paragarphen zur Bildung eines gemeinsamen strategischen Oberkommandos hinzugefügt. Der Rat soll seinen Sitz im IL haben.


Zitat: Seine Majestät der Kaiser und König des Alemanish Empire und Seine Majestät der Kaiser des Imperium Ladinorum schliessen einen unverbrüchlichen Bund, der den Namen


Zweikaiserbund - Der Orceanische Bund


tragen wird. Im nachfolgenden Vertragstexte wird dieses Bündnis als Zweikaiserbund bezeichnet.

Ein Angriff auswärtiger Mächte auf eines oder mehrere Bundesglieder wird vom Zweikaiserbund als Angriff auf denselben betrachtet und entsprechend militärisch beantwortet.

Ziel des Zweikaiserbundes ist der Erhalt der bestehenden, international anerkannten Grenzen, der Schutz gemeinsamer Hoheitsgewässer und Interessensphären sowie der Ausbau der allgemeinen Wohlfahrt weltweit.

Sollte es sich zur Erreichung eines oder mehrerer Ziele des Zweikaiserbundes als notwendig erweisen, Staaten, die dem Bund bislang nicht angehörten, unter den Schutz des Bundes zu stellen, so werden die Bundesglieder dies, zur Erreichung allgemeiner Wohlfahrt, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu bewerkstelligen wissen.

§1.:
Die Mitgliedsstaaten des Zweikaiserbundes sehen die alleinige Zukunft der Welt in der Bewahrung des Weltfriedens, welcher durch die Bundesglieder aktiv gesichert werden wird.

Zu diesem Zweck werden gemeinsame Hoheitsgewässer einer Linie nicht unter 72 km bzw. nicht unter 486 lad. Meilen ausgehend von den Küstenlinien der jeweiligen Bundesglieder beansprucht.

Der Zweikaiserbund beansprucht Weltgeltung und nimmt für sich in Anspruch dieselbe auch militärisch durchzusetzen, sollten andere Mittel versagen.

§2.:
Alle Bundesglieder betrachten die jeweiligen Hoheitsgewässer und Staatsgebiete aller dem Zweikaiserbund angehörenden Territorien als ein gemeinsames, demzufolge auch gemeinsam zu verteidigendes Gut.
Ein Angriff aussen stehender Staaten auf eines oder mehrere Bundesglieder gilt allen Paktstaaten als Angriff auf den gesamten Bund und damit als Angriff auf das jeweils eigene Gebiet.

§3.:
Sämtliche Einfuhrhemnisse, soweit sie nicht lokaler Rechtsprechung seitens der Bundesglieder eklatant widersprechen, ebenso etwaige Zölle unter den Bundesgliedern entfallen.

Die Staatsgebiete und Hoheitsgewässer der Bundesglieder gelten als einheitlicher Binnenmarkt.

Eventuell geltende Steuergesetzgebungen, so sie die Staaten des Zweikaiserbundes betreffen, werden entweder mit sofortiger Wirkung ersatzlos gestrichen oder von einem noch zu bildenden Hohen Rat des Seebundes geprüft, danach ersatzlos gestrichen, modifiziert oder bestätigt.

§4.:
Oberstes Organ des Zweikaiserbundes ist der Hohe Rat, dem jeweils ein Delegierter, bestimmt von den Regierungen der Bundesglieder, angehört.

Allen Delegierten kommt das gleiche Stimmrecht zu. Entscheidungen, soweit sie nicht die inneren Belange der Bundesglieder in kultureller oder religiöser Weise betreffen, sind bindend. Beschlüsse werden entweder mit einfacher oder absoluter Mehrheit gefällt.

Sitz des Hohen Rates ist Ephèbe-Stadt.

Der Zweikaiserbund wird durch einen Bundespräsidenten vertreten, der von allen Delegierten des Hohen Rates gewählt wird und ist dessen Sprecher gegenüber den dem Zweikaiserbund nicht angehörenden Staaten.

§5.:
Das Hoheitszeichen des Zweikaiserbundes ist eine (blaue Fahne/Flagge die im Liek zwei sich kreuzende Feuerschwerter in goldener Farbe und in ihrem unteren Drittel zwei wellenförmige Linien, ebenfalls ind Gold, bzw. gelb dargestellt, zeigt.)
Diese Fahne /Flagge ist mit Gründung des Zweikaiserbundes von allen militärischen Fahrzeugen der Gliedstaaten neben den jeweiligen nationalen Fahnen/Flaggen,Wimpeln etc zu zeigen.
Handelsschiffen der Gliedstaaten ist es erlaubt oben genanntes Signum neben den jeweiligen nationalen Insignien zu führen.


§6.:
Es wird ein gemeinsames Oberkommando geschaffen, dass für Planung und Koordinierung sämtlicher militärischer Aktionen des Zweikaiserbundes verantwortlich ist.

Sitz des Gemeinsamen Oberkommandos ist Caster, AE.
Field Marshal James R. Bingham
Lord Archchancellor
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#54
"Einverstanden!" Wink
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#55
kündigt ihrem Cousin ihren Besuch an.
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#56
Lässt bitten. Big Grin
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#57
trifft ein und grüsst ihren Cousin.
Salve Imperator. Wie geht es euch
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#58
Steht lächelnd auf und umarmt seine Cousine, denn er ist ein ausgesprochener Familienmensch.

"Ah! Nicht so förmlich! Lass uns Platz nehmen und ein wenig plaudern. Geht es Dir gut?"
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#59
Danke Marcus. Naja ja es geht mir eigentlich schon gut. Ach ja noch Grüsse von Onkel Julius, er geht mir im Moment auf den Wecker.
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#60
"Danke für die Grüße. Er geht Dir auf den Wecker? Was liegt denn an?"
fragt Marcus neugierig.
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