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Plenarsaal des Senates der Republik
#8
"Vielen Dank Hr. Agrippa.", bedankt sich Jan, einige Senatoren äußerten sich ebenfalls für eine Erneuerung der Flagge, dann stand die Abstimmung an.
"Die Aussprache ist beendet, ich eröffne die Abstimmung.", erklärt Jan mit einem Hammerschlag, die Senatoren treten vor und werfen ihre Stimmen in die Urne auf dem Tisch des Prokonsuls, anschließend zählen die Schriftführer des Senates zusammen mit dem Prokonsul und dem Konsul des Senates die Stimmen aus und unterzeichnen das gemeinsame Ergebnis. Jan schlägt einige Male mit seinem Hammer auf den Block. "Ich bitte Euch wieder Platz zu nehmen. Die abschließende Stimmenauszählung ist beendet, alle 15 Stimmen waren gültig. Für die Annahme der neuen Flaggen haben gestimmt: 15 Senatoren, es gab keine Gegenstimmen oder Enthaltungen.", gibt er das Ergebnis bekant. "Ich werde das Abstimmungsergebnis nach der Sitzung umgehend an den Prätor des Rates von Pentapolis weiterleiten. Gibt es noch Wortmeldungen oder Anträge zu Tagesordnungspunkt 1?", fragt er. "Dann schließe ich Tagesordnungspunkt 1.", erklärt er mit einem Hammerschlag: "Ich eröffne damit Tagesordnungspunkt 2: Beratung über den Gesetzesantrag der Kommunistischen Partei über "das Gesetz zur Regelung des Einkommens und der Rente" Dazu liegt Euch der Antrag auf Drucksache des Senates 3 vor.", erklärt Jan.

Drucksache des Senates 3- LP:1/2014
Im Namen des Volkes!

Verkündet das Pentapolische Parlament, das nachstehende Gesetz, das dem zwecke eines geregelten und menschenwürdigen Gehaltes und das dem Menschen zufriedenstellende Lebensbedingungen sichern soll. Dieses Gesetz, erfolgt auch als Präventivmaßnahme gegen Altersarmut und soll eine Versicherung darstellen, das jeder Bürger von Pentapolis in Würde und unter menschlichen Bedingungen altern kann.
Das Pentapolische Parlament, der Senat der Republik, der Rat von Pentapolis und der Demokratische Rat erklären hiermit, zusammen mit dem Präsidenten und dem Minister für Arbeit, Soziales und Wirtschaft nach nachstehende "Gesetz zur Regelung des Einkommens und der Rente", gemäß dem in ihnen nach der Verfassung zukommenden Rechten.

§1 Geltungsbereich:
(1) Dieses Gesetz gilt für jeden pentapolischen Staatsbürger, sowie für jeden, der innerhalb des Geltungsbereiches der Verfassung der Föderativen Republik Pentapolis arbeitet.
(2) Sollte ein pentapolischer Bürger von einer Stelle außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verfassung seinen Lohn beziehen und diese Stelle unterwirft sich nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes, so findet ein Lohnausgleich durch die Föderative Republik Pentapolis statt.
(3) Ausländische und imperiale Bürger, die ihren Lohn innerhalb der Föderativen Republik Pentapolis für mindestens 3 Jahre bezogen haben, erhalten ihre Rente antragsfrei von der Föderativen Republik Pentapolis.

§2 Festlegung des Mindestlohns:
(1) Eine jede arbeitende Person innerhalb des Geltungsbereiches der Föderativen Republik Pentapolis bezieht mindestens einen Lohn von 55-Ð und eine gleichwertige Mindestrente.
(2) Dabei sind jene ausgenommen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausführen, sowie Entschädigungen der Abstimmungs- und Wahlkollegien, die eine einmalige Entschädigung von mindestens 25-Ð vorsieht, die genaue Regelung obliegt der regionalen Legislative.
§ 2 Gültigkeit für imperiale Bürger:
(1) Imperiale Bürger, die nicht Bürger der Föderative Republik Pentapolis sind, jedoch ihren Arbeitsplatz von ein pentapolisches Unternehmen oder anderweitig ihren Lohn von der Föderativen Republik Pentapolis, ihren Betrieben oder Bürgern beziehen, sind vom Mindestlohn und der Mindestrente betroffen.
(2) Dabei ist von Imperialen Bürgern, die weniger als drei Jahre nach Absatz 1 gearbeitet haben, ein Rentenantrag beim Ministerium für Arbeit und Soziales oder beim Senat der Republik einzureichen.

§ 3 Gültigkeit für ausländische Bürger:
Für ausländische Bürger gelten die selben Bedingungen, Voraussetzungen und Regelungen wie für imperiale Bürger.

§4 politische Ausnahme:
Arbeitet ein ausländischer oder imperialer Bürger in einem politischen Amt, so erhält er nur auf Antrag eine Rente, der Antrag wird vom Pentapolischen Parlament geprüft und kann abgelehnt werden, die höhe der Rente beträgt, wenn das Parlament sie nicht höher setzt den Mindestsatz von 55-Ð.
(2) Das Parlament darf den Mindestsatz bei nachgewiesenem Bedarf bis zu einer Grenze von 75-Ð erhöhen.

§5 Pentapolianer die außerhalb von Pentapolis arbeiten:
(1) Pentapolianische Bürger, die im Ausland oder im Imperium arbeiten, haben ihrem ausländischen bzw. imperialen Arbeitgeber über den Mindestlohn, der für sie als pentapolitanische Staatsbürger gilt aufzuklären. Sollte der Arbeitgeber diesen Ablehnen obwohl er die Mittel dazu hat, so kann der Staatsbürger sich an die Regierung und den Senat der Föderativen Republik Pentapolis wenden, der nach seinen Möglichkeiten eine Prüfung durchführt. Sollte die Prüfung der finanziellen Mittel des Arbeitgebers ergeben, das er den Mindestlohn zahlen kann, so übernehmen das Ministerium für Wirtschaft und das Ministerium für Arbeit und Soziales für den Arbeitnehmer Verhandlungen vor, sollten diese Erfolglos verlaufen und es keine Möglichkeit zum Zwang geben, so übernimmt der Staat einen Lohnausgleich vor.
(2) Dieses Verfahren kann auf bitten des Arbeitnehmers ausgesetzt werden, bzw. bei berechtigter Gefahr der Diskriminierung des Staatsbürgers kann allein ein Lohnausgleich stattfinden.

§6 Rente:
(1) Die Auszahlung der Rente übernimmt der Staat.
(2) Die finanziellen Mittel für die Auszahlung der Rente nimmt sich die Republik jeweils zu 50% aus den Sozialabgaben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wobei nicht gemeint ist das die jeweiligen Sozialabgaben zu 50% ausgeschöpft werden, sondern das von den 100% der Rentenzahlungen 50% der Arbeitgeber und 50% der Arbeitnehmer bezahlt.
(3) Der Rentensatz ist der zuvor ausgezahlte Lohn, bei Staatsdienern fallen die Zuschüsse weg, sie erhalten auch weiterhin ihren Lohn.

§7 Inkrafttreten:

Dieses Gesetz tritt gemäß den Vorschriften zur Gesetzgebung in Kraft.

Ich erteile das Wort dem Fraktionsvorsitzenden der Kommunistischen Partei, Emil Pivonka.
Premierminister der Volksrepublik Pentapolis

Gildenmeister der Collegium Fabrium

[Bild: i3931b45g9n.png]


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[Kein Betreff] - von Jan Svoboda - 24.05.2014, 21:00
[Kein Betreff] - von Brennus - 24.05.2014, 21:24
[Kein Betreff] - von Pericles Agrippa - 24.05.2014, 21:28
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 25.05.2014, 12:55
[Kein Betreff] - von Jan Svoboda - 25.05.2014, 13:00
[Kein Betreff] - von Pericles Agrippa - 25.05.2014, 23:24
[Kein Betreff] - von Jan Svoboda - 26.05.2014, 05:41
[Kein Betreff] - von Emil Pivonka - 26.05.2014, 18:06
[Kein Betreff] - von Jan Svoboda - 26.05.2014, 18:08
[Kein Betreff] - von Emil Pivonka - 29.05.2014, 08:50
[Kein Betreff] - von Brennus - 29.05.2014, 09:47
[Kein Betreff] - von Brennus - 29.05.2014, 09:53
[Kein Betreff] - von Emil Pivonka - 29.05.2014, 13:08
[Kein Betreff] - von Brennus - 30.05.2014, 10:57
[Kein Betreff] - von Emil Pivonka - 30.05.2014, 11:15
[Kein Betreff] - von Brennus - 30.05.2014, 19:54
[Kein Betreff] - von Emil Pivonka - 30.05.2014, 20:37
[Kein Betreff] - von Emil Pivonka - 30.05.2014, 20:42
[Kein Betreff] - von Brennus - 30.05.2014, 22:35
[Kein Betreff] - von Jan Svoboda - 31.05.2014, 09:28
[Kein Betreff] - von Marcus Didius Falco - 02.06.2014, 18:53
[Kein Betreff] - von Jan Svoboda - 14.06.2014, 08:29
[Kein Betreff] - von Jan Svoboda - 20.06.2014, 18:31
[Kein Betreff] - von Marcus Flavius Celtillus - 21.06.2014, 09:24
[Kein Betreff] - von Jan Svoboda - 21.06.2014, 12:51
[Kein Betreff] - von Jan Svoboda - 15.10.2014, 14:28



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