17.10.2016, 10:22
Kaiserreich Dreibürgen
Der Reichserzvikar
Da sich das Reich aufgrund der Anerkennung der Putschistenregierung in Salem weiterhin im Kriegszustand mit Ihrer Nation befindet und der Vorstoß zur
Wiederherstellung des Friedens, der durch das Medianische Imperium gemacht wurde, keinerlei Wiederhall fand, sieht das Reich sich nun letztmalig zu einer Geste des guten Willens genötigt, um den Ausbruch von Feindseligkeiten zu verhindern.
Wir hoffen, dass sich diese Krise binnen 72 Stunden lösen lässt, sonst müssen wir von einer Ablehnung ausgehen und dem Votum, auf Seiten der Putschistenregierung mit aller Gewalt gegen uns zu kämpfen und die rechtmäßige Regierung zu stürzen.
1. Die Unterzeichnerstaaten der sogenannten Nordantikaerklärung erkennen die rechtmäßige Reichsregierung unter Reichserzkanzler Wittelsbach sowie die Regentschaft Caspars von Gotha im Namen seiner Majestät des Kaisers Friedrich Alexander I. an.
2. Die Unterzeichnerstaaten der sogenannten Nordantikaerklärung brechen jegliche Kontakte zur sogenannten Exilregierung Dreibürgens in Salem ab, die
unrechtmäßiger Weise durch Nils von Berg und Karolina Pyrnhagen geführt wird.
3. Das Kaiserreich Dreibürgen erklärt den Kriegszustand mit den Unterzeichnerstaaten der sogenannten Nordantikaerklärung für beendet, und die zwischenstaatlichen Beziehungen aller Unterzeichnerstaaten dieser Note werden normalisiert.
4. Das Kaiserreich Dreibürgen stimmt mit den übrigen Unterzeichnerstaaten dieser Note überein, dass die rechtsstaatliche Ordnung, wie sie sich aus der
Reichsverfassung ergibt, schnellstmöglich und unter Beachtung der sich aus dem Notstand ergebenden Umstände, wiederherzustellen ist.
5. Alle Unterzeichnerstaaten dieser diplomatischen Note kommen überein, den Anspruch Dreibürgens auf eine alleinige, wie auch immer geartete Lösung der SDR-Frage anzuerkennen und sich im Falle eines Konfliktes zwischen Anturien und Dreibürgen neutral zu verhalten.
Gezeichnet,
Reichstal, 24. September 2016
Erzvikar von Dreibürgen und Beschützer des Reiches
Wiederherstellung des Friedens, der durch das Medianische Imperium gemacht wurde, keinerlei Wiederhall fand, sieht das Reich sich nun letztmalig zu einer Geste des guten Willens genötigt, um den Ausbruch von Feindseligkeiten zu verhindern.
Wir hoffen, dass sich diese Krise binnen 72 Stunden lösen lässt, sonst müssen wir von einer Ablehnung ausgehen und dem Votum, auf Seiten der Putschistenregierung mit aller Gewalt gegen uns zu kämpfen und die rechtmäßige Regierung zu stürzen.
1. Die Unterzeichnerstaaten der sogenannten Nordantikaerklärung erkennen die rechtmäßige Reichsregierung unter Reichserzkanzler Wittelsbach sowie die Regentschaft Caspars von Gotha im Namen seiner Majestät des Kaisers Friedrich Alexander I. an.
2. Die Unterzeichnerstaaten der sogenannten Nordantikaerklärung brechen jegliche Kontakte zur sogenannten Exilregierung Dreibürgens in Salem ab, die
unrechtmäßiger Weise durch Nils von Berg und Karolina Pyrnhagen geführt wird.
3. Das Kaiserreich Dreibürgen erklärt den Kriegszustand mit den Unterzeichnerstaaten der sogenannten Nordantikaerklärung für beendet, und die zwischenstaatlichen Beziehungen aller Unterzeichnerstaaten dieser Note werden normalisiert.
4. Das Kaiserreich Dreibürgen stimmt mit den übrigen Unterzeichnerstaaten dieser Note überein, dass die rechtsstaatliche Ordnung, wie sie sich aus der
Reichsverfassung ergibt, schnellstmöglich und unter Beachtung der sich aus dem Notstand ergebenden Umstände, wiederherzustellen ist.
5. Alle Unterzeichnerstaaten dieser diplomatischen Note kommen überein, den Anspruch Dreibürgens auf eine alleinige, wie auch immer geartete Lösung der SDR-Frage anzuerkennen und sich im Falle eines Konfliktes zwischen Anturien und Dreibürgen neutral zu verhalten.
Gezeichnet,
Reichstal, 24. September 2016
Erzvikar von Dreibürgen und Beschützer des Reiches
Ἀρσινόη Θεά Φιλοπάτωρ