18.12.2016, 17:20
Die Nachrichten schreibe ich. Und ich habe mir sehr genau überlegt, ob ich "konstitutionelle" oder "parlamentarische" Monarchie schreibe!
So, wir waren also bereits konstitutionelle Monarchie? Diese Frage habe ich mir tatsächlich selbst gestellt. Wenn man sich diese Verfassung aber ansieht, dann dürfte man feststellen, dass es sich hierbei um eine Aufzählung senatorischer Provinzen und Dioecesiae und solcher unter kaiserlicher Verwaltung handelt.
Dort steht aber auch, dass die Monarchen vom Senat lediglich beraten werden - und wenn die letzte Entscheidungsgewalt bei den Herrschern liegt, nenne ich dies "Absolute Monarchie". Das es sich also um eine Art Verfassung handelte, diese Begrifflichkeiten hier und in diesem Falle also nicht wirklich verfangen. Und wer die jetzige Gesetzgebung sieht, sollte erkennen können, dass immer noch die Hälfte aller Dioecesiae durch von den Imperatores Augusti ernannten Statthaltern regiert werden, ohne jegliches Mitspracherecht des Senates. Lediglich die Senatoren selbst werden nunmehr gewählt, der Senat erhält die Gesetzgebungskompetenz etc.
Vollständig parlamentarisiert ist das Reich damit noch nicht.
Der Unterschied zwischen "konstitutionell" und "parlamentarisch" ist mir genau so geläufig, wie der zwischen "Fahne" und "Flagge". Was für eine Qual durchlebe ich doch in den MNs.
So, wir waren also bereits konstitutionelle Monarchie? Diese Frage habe ich mir tatsächlich selbst gestellt. Wenn man sich diese Verfassung aber ansieht, dann dürfte man feststellen, dass es sich hierbei um eine Aufzählung senatorischer Provinzen und Dioecesiae und solcher unter kaiserlicher Verwaltung handelt.
Dort steht aber auch, dass die Monarchen vom Senat lediglich beraten werden - und wenn die letzte Entscheidungsgewalt bei den Herrschern liegt, nenne ich dies "Absolute Monarchie". Das es sich also um eine Art Verfassung handelte, diese Begrifflichkeiten hier und in diesem Falle also nicht wirklich verfangen. Und wer die jetzige Gesetzgebung sieht, sollte erkennen können, dass immer noch die Hälfte aller Dioecesiae durch von den Imperatores Augusti ernannten Statthaltern regiert werden, ohne jegliches Mitspracherecht des Senates. Lediglich die Senatoren selbst werden nunmehr gewählt, der Senat erhält die Gesetzgebungskompetenz etc.
Vollständig parlamentarisiert ist das Reich damit noch nicht.
Der Unterschied zwischen "konstitutionell" und "parlamentarisch" ist mir genau so geläufig, wie der zwischen "Fahne" und "Flagge". Was für eine Qual durchlebe ich doch in den MNs.
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
Dozent für ladinische Geschichte