19.04.2019, 12:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.04.2019, 12:03 von Lucius Cornelius Sulla.)
(18.04.2019, 16:41)Anna Komnena schrieb: "Ich verstehe doch richtig: Den Cursus Honorum kann nach wie vor jeder Bürger des Reiches beschreiten? Also auch Pentapolitaner? Natürlich, unser Altadel hat zum großen Teil diesenCursus längst absolviert..."
Das ist richtig, ebenfalls kann ein jedern mann und eine jede Frau kandidieren.
(19.04.2019, 10:28)Anna Komnena schrieb: "...Und auch die zweite Kammer braucht Abgeordnete - und die werden ja von den Heimatländern besetzt. Und ausserdem wird sich doch sicher ein pentapolitanisches Pendant zu den jeweiligen Ämtern finden?"
Sicherlich, ehrenwerte Consuliss.
Jedoch liegt die Schaffung des Pendants an Pentapolis.
Praefectus de Re Militaria
Fürst von Tarraco
Consul Occidentalis
Proconsul von Vitellia Secunda
Fürst von Tarraco
Consul Occidentalis
Proconsul von Vitellia Secunda