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Wirtschaftsdelegation aus Victorien
#61
Nippt lächelnd am Wein. Smile

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#62
*Charlton, wie immer gut vorbereitet, klappt seinen Aktenkoffer auf und tippt alles mögliche in seinen Laptop ein.
Nach kurzer Zeit spuckt sein mobiler Reisedrucker den Vertrag aus, den er umgehend signiert und seinem Gesprächspartner überreicht.*


[brief=leer,750]
[Bild: NorthernIndustries.jpg]
Konzessionsvertrag

zwischen den Parteien Reich der Ladiner, kurz Ladinien, vertreten durch den Präfekten der Nationalbank Ladiniens,
Claudius Asparagus Globus nachfolgend "Konzessionsgeber" genannt
und
Northern Industries und deren Tochterunternehmen Meanshire Mining Cooperation, Northport, Victorien,
vertreten durch Charlton Nightflight nachfolgend "Konzessionsnehmer" genannt.

§1 Rechte des Konzessionsnehmers
§1.1 Dem Konzessionsnehmer mit das Schürf- und Ausbeutungsrecht ladinischer Bodenschatzvorkommen gewährt.
§1.2 Dem Konzessionsnehmer gebührt das alleinige Recht zur Ausbeutung der von ihm erschlossenen Bodenschatzvorkommen. Ein Abbau der erschlossenen Rohstoffvorkommen durch dritte Parteien ist ausgeschlossen.
§1.3 Die Durchsetzung der Rechte des Konzessionsnehmers werden durch den Staat Ladinien als Konzessionsgeber garantiert.

§2 Pflichten des Konzessionsnehmers
§2.1 Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, 10% des Gewinns aus der Nutzung der in Ladinien abegabuten Bodenschätze als Förderabgabe abzuführen.
§2.2 Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zu Bau und Unterhalt der Infrastruktur seiner Arbeitersiedlungen. Dies sind im Einzelne Häuser, Zufahrtswege, Versorgungsanlagen mit Wasser, Gas und Elektrizität.
§2.2a Der Konzessionsnehmer ist berechtigt, die Nutzung der Infrastruktur ausserhalb der betrieblichen Notwendigkeit den Nutzern in angemessener Weise in Rechnung zu stellen.

§3 Gesamter Vertrag
§3.1 Dieser Vertrag stellt die gesamten Vereinbarungen zwischen den Parteien dar.
§3.2 Nebenabreden, Änderungen sowie alle zwischen den Vertragsparteien vor dem Abschluss dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen sind ungültig, sofern sie nicht in diesem Vertrag schriftlich festgehalten wurden.

§4 Gerichtsstand
§4.1 Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche ist Northport, Victorien.


Für Northern Industries als Konzessionsnehmer,
[Bild: CharltonNightflight.png]
am 24.06.2014
Charlton Nightflight, COO Northern Industries


Für das Reich der Ladiner als Konzessionsgeber,



am 24.06.2014
Claudius Asparagus Globus, Präfekt der Nationalbank
[/brief]

Dominus Asparagus, Ihr müsst nur noch den Vertrag unten unterschreiben.
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#63
Nun gut, dann will ich das Vertragswerk signieren.


[brief=leer,750]
[Bild: NorthernIndustries.jpg]
Konzessionsvertrag

zwischen den Parteien Reich der Ladiner, kurz Ladinien, vertreten durch den Präfekten der Nationalbank Ladiniens,
Claudius Asparagus Globus nachfolgend "Konzessionsgeber" genannt
und
Northern Industries und deren Tochterunternehmen Meanshire Mining Cooperation, Northport, Victorien,
vertreten durch Charlton Nightflight nachfolgend "Konzessionsnehmer" genannt.

§1 Rechte des Konzessionsnehmers
§1.1 Dem Konzessionsnehmer mit das Schürf- und Ausbeutungsrecht ladinischer Bodenschatzvorkommen gewährt.
§1.2 Dem Konzessionsnehmer gebührt das alleinige Recht zur Ausbeutung der von ihm erschlossenen Bodenschatzvorkommen. Ein Abbau der erschlossenen Rohstoffvorkommen durch dritte Parteien ist ausgeschlossen.
§1.3 Die Durchsetzung der Rechte des Konzessionsnehmers werden durch den Staat Ladinien als Konzessionsgeber garantiert.

§2 Pflichten des Konzessionsnehmers
§2.1 Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, 10% des Gewinns aus der Nutzung der in Ladinien abegabuten Bodenschätze als Förderabgabe abzuführen.
§2.2 Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zu Bau und Unterhalt der Infrastruktur seiner Arbeitersiedlungen. Dies sind im Einzelne Häuser, Zufahrtswege, Versorgungsanlagen mit Wasser, Gas und Elektrizität.
§2.2a Der Konzessionsnehmer ist berechtigt, die Nutzung der Infrastruktur ausserhalb der betrieblichen Notwendigkeit den Nutzern in angemessener Weise in Rechnung zu stellen.

§3 Gesamter Vertrag
§3.1 Dieser Vertrag stellt die gesamten Vereinbarungen zwischen den Parteien dar.
§3.2 Nebenabreden, Änderungen sowie alle zwischen den Vertragsparteien vor dem Abschluss dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen sind ungültig, sofern sie nicht in diesem Vertrag schriftlich festgehalten wurden.

§4 Gerichtsstand
§4.1 Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche ist Northport, Victorien.


Für Northern Industries als Konzessionsnehmer,
[Bild: CharltonNightflight.png]
am 24.06.2014
Charlton Nightflight, COO Northern Industries


Für das Reich der Ladiner als Konzessionsgeber,
[Bild: ClaudiusAsparagusGlobus.png]
am 24.06.2767/2014
Claudius Asparagus Globus, Präfekt der Nationalbank
[/brief]
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#64
Ausgezeichnet und vielen Dank.

Dominus Asparagus, Dominus Fiscus, trinken wir auf eine gedeihliche Zusammenarbeit!
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